Richtlinien der EEG-Novelle 2023
Im Unterschied zu den bisherigen Richtlinien des EEG definiert die Novelle 2023 erneuerbare Energien erstmals als von überragendem öffentlichen Interesse und als Teil der öffentlichen Sicherheit, was deren Ausbau priorisiert und genehmigungsrechtlich vereinfacht.
Hier die wichtigsten Änderungen der EEG-Reform 2023:4
- Anpassung der Vergütungen
Die Einspeisevergütungen wurden erhöht, um Investitionen attraktiver zu gestalten. Beispielsweise erhalten Solaranlagen bis 10 kW eine Vergütung von 8,2 Cent pro kWh, während Anlagen zwischen 10 und 40 kW 7,1 Cent pro kWh erhalten.
- Förderung von Bürgerenergie
Bürgerenergiegesellschaften erhalten erleichterten Zugang zu Ausschreibungen und Förderungen. Sie können an Ausschreibungen teilnehmen, ohne vorher ein Gebot abzugeben, was den bürokratischen Aufwand reduziert und die Beteiligung erleichtert.
Die EEG-Reform 2023 fördert die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Anlagenbetreiber erhalten eine Marktprämie zusätzlich zum erzielten Strompreis, was die Integration in den Strommarkt stärkt und Netzengpässe reduziert.
EEG 2024: aktuelle Regelungen und Änderungen des Gesetzes
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat auch im Jahr 2024 spezifische Änderungen mitgebracht, wie eine weitere Anpassung der Einspeisevergütungen für Solaranlagen und eine Erweiterung der Förderung für Freiflächenanlagen. Außerdem wurde das Ausschreibungsvolumen für Windenergie erhöht.
Wesentliche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2024:
- Anpassung der Einspeisevergütung
Zum 1. August 2024 wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen geringfügig gesenkt. Die nächste Absenkung der Vergütungssätze ist für den 1. Februar 2025 geplant.4 Seit dem 1. Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 1 Prozent. Für Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp ergibt sich laut EEG eine Vergütung von 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.5
- Erleichterter Netzanschluss für Photovoltaikanlagen
Ab dem 1. Januar 2025 sollen gesetzliche Reformen (§ 8 Abs. 7 EEG) zu einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Bearbeitung von Netzanschlussbegehren führen. Die Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind demnach künftig dazu verpflichtet, bei EE-Anlagen bis 30 kW mit bereits bestehenden Hausanschlüssen die Prozesse zur Stellung von Anschlussbegehren sowie zum erforderlichen Informationsaustausch zu digitalisieren. Für diesen Prozess müssen die Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zusätzlich Webportale bereitstellen und das Format und die Inhalte der Informationen und Webportale möglichst weitgehend vereinheitlichen.6
- Förderung von Freiflächenanlagen
Die EEG-Reform 2024 erweitert die Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Neu förderfähig sind Solaranlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten, die ohne Teilnahme an Ausschreibungen feste EEG-Vergütungen erhalten können. Für Anlagen bis 1.000 kWp beträgt die Vergütung ab dem 1. August 2024 6,86 Cent pro kWh. Zudem wurden spezielle Anlagenformen wie Agri-Photovoltaik, Floating-PV und Parkplatz-PV in die Förderkulisse aufgenommen, um innovative Konzepte zu stärken.7
- Erhöhtes Ausschreibungsvolumen
Die aktuelle Fassung des EEGs legt fest, dass das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land erhöht wird, um den Ausbau von Windenergieanlagen zu fördern.
Das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land beträgt im Jahr 2024 insgesamt 10.000 MW, aufgeteilt auf vier Gebotstermine mit jeweils 2.500 MW. Im Vergleich zu 2023, als es 12.840 MW betrug, wurde das Volumen angepasst, um den Ausbau besser zu steuern. Die Bundesnetzagentur kann das Volumen bei drohender Unterzeichnung weiter reduzieren, wie etwa am 1. August 2024 auf 2.708 MW.8
- Stärkung der Marktintegration durch Direktvermarktung
Die aktuelle Fassung des EEGs stärkt im Jahr 2024 die Marktintegration erneuerbarer Energien durch Anpassungen im Marktprämienmodell. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, ihren Strom direkt an der Börse zu vermarkten. Um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, erhalten sie eine gleitende Marktprämie, welche die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis und dem festgelegten anzulegenden Wert ausgleicht. Diese Anpassung fördert die Teilnahme erneuerbarer Energien am Strommarkt und erhöht deren Wettbewerbsfähigkeit.9
Ermittlung der anzulegenden Werte: Wie funktionieren die Ausschreibungen?
Die Ermittlung der anzulegenden Werte für erneuerbare Energien erfolgt in Deutschland überwiegend durch Ausschreibungsverfahren, welche die Bundesnetzagentur organisiert. Dieses Verfahren legt fest, welche Vergütung Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom erhalten.
Ablauf der Ausschreibungen:10
- Ankündigung der Ausschreibung: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Ausschreibungen für verschiedene Technologien wie Windenergie an Land, Photovoltaik oder Biomasse. Dabei werden Gebotstermine und Ausschreibungsvolumina festgelegt.
- Gebotsabgabe: Interessierte Anlagenbetreiber reichen innerhalb der festgelegten Fristen ihre Gebote ein. Ein Gebot enthält den gewünschten anzulegenden Wert in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und die geplante Anlagenleistung in Kilowatt (kW). Für die Teilnahme ist eine finanzielle Sicherheit zu hinterlegen.
- Zuschlagsverfahren: Nach Ablauf der Gebotsfrist werden die Gebote nach Höhe sortiert. Die niedrigsten Gebote erhalten zuerst den Zuschlag, bis das ausgeschriebene Volumen erreicht ist. Bei Geboten gleicher Höhe entscheidet die geringere Gebotsmenge, bei weiterer Gleichheit das Los.
- Festlegung des anzulegenden Werts: Der Zuschlagswert eines erfolgreichen Gebots wird zum individuellen anzulegenden Wert der jeweiligen Anlage. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Marktprämie, welche die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis ausgleicht.11
Was sind die Vor- und Nachteile des EEGs?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Energiewende in Deutschland entscheidend vorangebracht, indem es den Ausbau erneuerbarer Energien gefördert und eine stabile Finanzierung ermöglicht hat. Zu den Nachteilen zählen jedoch steigende Strompreise durch die EEG-Umlage und Herausforderungen bei der Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz durch die Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
Vorteile |
Nachteile |
Förderung erneuerbarer Energien: Ermöglicht Investitionen in Solar-, Wind- und Biomasseanlagen. |
EEG-Umlage: Steigende Strompreise für Verbraucher aufgrund der Umlage zur Finanzierung der Förderung. |
Stabile Finanzierung: Durch feste Einspeisevergütungen und Ausschreibungen. |
Belastung der Netzbetreiber: Ob für ÜNB oder Verteilnetzbetreiber – bei der Stabilisierung des Stromnetzes durch schwankende Einspeisung entstehen Herausforderungen. |
Klimaschutz: Reduktion von Treibhausgasemissionen und Förderung der Energiewende. |
Komplexe Bürokratie: Hoher Verwaltungsaufwand für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. |
Technologische Innovation: Anreize für Forschung und Entwicklung neuer Technologien. |
Regionale Ungleichheiten: Einige Regionen profitieren stärker vom Ausbau erneuerbarer Energien. |
Energieunabhängigkeit: Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energieimporten. |
Netzengpässe: Zusätzliche Investitionen in den Netzausbau erforderlich, um Übertragungsprobleme zu minimieren. |
Vorteile |
Förderung erneuerbarer Energien: Ermöglicht Investitionen in Solar-, Wind- und Biomasseanlagen. |
Stabile Finanzierung: Durch feste Einspeisevergütungen und Ausschreibungen. |
Klimaschutz: Reduktion von Treibhausgasemissionen und Förderung der Energiewende. |
Technologische Innovation: Anreize für Forschung und Entwicklung neuer Technologien. |
Energieunabhängigkeit: Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energieimporten. |
Nachteile |
EEG-Umlage: Steigende Strompreise für Verbraucher aufgrund der Umlage zur Finanzierung der Förderung. |
Belastung der Netzbetreiber: Ob für ÜNB oder Verteilnetzbetreiber – bei der Stabilisierung des Stromnetzes durch schwankende Einspeisung entstehen Herausforderungen. |
Komplexe Bürokratie: Hoher Verwaltungsaufwand für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. |
Regionale Ungleichheiten: Einige Regionen profitieren stärker vom Ausbau erneuerbarer Energien. |
Netzengpässe: Zusätzliche Investitionen in den Netzausbau erforderlich, um Übertragungsprobleme zu minimieren. |
Information: Die EEG-Umlage diente dazu, die Differenz zwischen den festen Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien und den Marktpreisen durch einen Aufschlag auf den Strompreis zu finanzieren, was die Stromkosten für Verbraucher erhöhte. Seit dem 1. Juli 2022 wird sie jedoch nicht mehr erhoben, da die Förderung erneuerbarer Energien nun aus Bundesmitteln erfolgt. Auch wenn die EEG-Umlage nicht mehr direkt auf die Stromrechnung der Verbraucher erhoben wird, stellt sie trotzdem noch einen Kostenfaktor dar: Die Mittel werden nun durch Steuergelder bereitgestellt, was die Belastung lediglich umverteilt.12
„Das EEG schafft seit Jahren die Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien und bleibt ein entscheidender Motor der Energiewende. Für Anleger bieten sich hierdurch attraktive Chancen: Durch Investitionen in Infrastrukturprojekte der erneuerbaren Energien wie Solar- oder Windparks können sie nicht nur von stabilen Renditen profitieren, sondern auch aktiv zur nachhaltigen Transformation der Energieversorgung beitragen.“
Thomas Lange, CRO bei Exporo
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