Für Anleger, die sich nicht selbst um Auswahl und Zusammenstellung ihrer Geldanlagen kümmern möchten, sind Investmentfonds häufig erste Wahl. Die Fondsbranche boomt nach wie vor. Laut dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) hatten deutsche Kapitalanleger per 31.05.2015 den Fondsgesellschaften mehr als 2,6 Billionen Euro anvertraut (Quelle: www.bvi.de/kapitalanlage). Die Gelder der Investoren werden in Fonds gemeinschaftlich nach vorgegebenen Anlagegrundsätzen als Sondervermögen verwaltet. Man unterscheidet Investmentfonds nach verschiedenen Kriterien:
Publikumsfonds sind für vermögende Privatinvestoren und Kleinanleger konzipiert, können aber auch von professionellen Investoren erworben werden. Sie stehen jedermann offen und geben unbegrenzt viele Anteile aus. Der Einstieg ist bereits mit sehr kleinen Summen möglich, beispielsweise ab 25 Euro. Das Fondsmanagement eines Publikumsfonds muss kein Mitspracherecht der Anleger einkalkulieren, innerhalb der gesetzlichen Anlagegrenzen ist es frei in seinen Entscheidungen. Publikumsfonds werden öffentlich angeboten und deren Fondspreise veröffentlicht.
Spezialfonds stehen ausschließlich institutionellen Anlegern wie Versicherungsgesellschaften, Banken, Pensionskassen, Stiftungen oder Konzernen zur Verfügung. Für natürliche Personen sind diese Fonds nicht zugelassen. Sie folgen oftmals speziellen Anlageanforderungen, bieten Projektlösungen an und sind in ihrer Anlagestrategie freier als Publikumsfonds. Institutionelle Investoren können die Anlagerichtlinien von Spezialfonds vorgeben. Die Mindesteinstiegssummen liegen oberhalb von 1 Million Euro. Sie werden nicht öffentlich angeboten und es müssen auch keine Fondspreise bekannt gegeben werden.
Die Vermögenswerte, die mehr als der Hälfte des Volumens im Fonds ausmachen, bestimmen die Art des Investmentfonds. Anhand der Anlageklassen unterscheidet man zwischen Aktien-, Renten-, Immobilien- und Rohstofffonds sowie Geldmarktfonds, die hauptsächlich in kurzfristige Geldmarktinstrumente investieren.
Aktiv verwaltete Investmentfonds sind die Fonds, über deren Transaktionen allein Fondsmanager innerhalb der gesetzlichen Vorgaben entscheiden. Ziel ist es, einen Index als Benchmark hinsichtlich Rendite und Volatilität zu schlagen, was jedoch den wenigsten Fondsmanagern gelingt.
Indexfonds gelten als passiv verwaltete Investmentfonds, weil die Fondsmanager keine Einzeltitel auswählen und nur einen Marktindex abbilden. Dass keine eigenständigen Anlageentscheidungen getroffen werden, bewirkt eine Kostenreduktion und die absolute Ausrichtung an der Benchmark. Mischformen zwischen beiden Investmentstilen führen bei ETF's dazu, dass eingeschränkt auch aktive Managemententscheidungen zu treffen sind, beispielsweise über die Zusammenstellung eines Aktienkorbes oder die Partizipation an der Wertentwicklung von Indizes.
Als offene Investmentfonds bezeichnet man alle Sondervermögen, deren Volumen beliebig groß ist und die unendlich viele Fondsanteile ausgeben können. Für diese Fonds wird einmal täglich der offizielle Fondspreis ermittelt. Die Anteile offener Fonds können jederzeit erworben werden und sind täglich verfügbar. Der Kunde kann seine Anteile über die Bank, Fondsgesellschaft oder die Börse zurückgeben. Indexfonds sind ebenfalls ständig liquide und mit fortlaufenden Preisen an den Börsen notiert.
Bei geschlossenen Fonds ist das nicht der Fall. Es wird ein von vornherein festgelegter Höchstbetrag als Platzierungsvolumen angestrebt, nach dessen Erreichung Anleger keine Gesellschaftsanteile mehr erwerben können.
* Der Anleger, der sein Kapital in geschlossene Fonds einbringt, wird zum Mitunternehmer des Projektes oder Objektes und haftet als Gesellschafter für dessen Erfolg oder Misserfolg.
* Die Beteiligung am geschlossenen Fonds ist auf die festgelegte Laufzeit beschränkt. Innerhalb dieser Zeit können Investoren nicht aus dem Fonds aussteigen.
* Sie müssen sich bei Finanzbedarf selbst einen Käufer für ihre Beteiligung suchen, am Zweitmarkt für geschlossene Fonds findet ein gelegentlicher Handel statt.
Eine Sonderstellung nehmen offene Immobilienfonds ein, die nach einer Liquiditätskrise nicht mehr börsentäglich verfügbar sind, sondern je nach Kaufzeitpunkt Kündigungsfristen und betragsmäßigen Beschränkungen unterliegen.
Während offene Investmentfonds durch den Kauf einer größeren Anzahl von Wertpapieren oder Objekten eine hohe Risikostreuung aufweisen, sind geschlossene Beteiligungen aufgrund ihrer geringen Diversifikation einem höheren Totalverlustrisiko ausgesetzt. Geschlossene Fonds investieren in Einzelobjekte oder wenige Sachwerte wie Schiffe, Immobilien, Container, Flugzeuge, Windkraftanlagen oder Solarparks.
Hinsichtlich der Ertragsverwendung spricht man von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden beim ausschüttenden Fonds am festgelegten Auszahlungstag nach dem Abrechnungsjahr auf das Konto des Anlegers überwiesen. Danach entscheidet der Depotinhaber, wie er die Erträge verwenden möchte. Das setzt voraus, dass die Fondsanteile des Kunden in einem Bankdepot verwahrt sind. Befinden sich die Anteile in einem Depot, das bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft geführt ist, wird der Ausschüttungsbetrag automatisch kostenfrei wiederangelegt.
Ein thesaurierender Fonds dagegen schüttet keine Erträge aus. Die erwirtschafteten Erlöse werden im Fondsvermögen belassen und widerspiegeln sich in der Höhe des Fondspreises, so dass der Anleger alle Gewinne erst dann erhält, wenn er seine Anteile verkauft. Der thesaurierte Betrag ist jedoch nach deutschem Recht jährlich zu versteuern, er gilt dem Kunden als zugeflossen. Für im Ausland aufgelegte thesaurierende Fonds gelten spezielle Steuervorschriften.
Investmentfonds konzentrieren sich auf Kontinente und Regionen bzw. investieren global oder länderspezifisch in Länderfonds. Außerdem gibt es im Aktienbereich spezialisierte Investmentfonds, die ausschließlich Titel einer Branche oder mehrerer verwandter Branchen, beispielsweise aus Gesundheit und Pharma, kaufen. Diese nennt man Branchenfonds.
Der weitaus größte Teil aller offenen Fonds ist unbefristet, das heißt, diese Sondervermögen haben weder eine feste Laufzeit noch vorgeschriebene Kündigungsfristen. Es gibt jedoch auch Fonds, die nur befristet aufgelegt werden. In Laufzeitfonds können Anleger maximal so lange investiert bleiben, bis der Fonds aufgelöst wird. Deren Laufzeit wird vorher festgelegt und ist von Anfang an allen Investoren bekannt.
Eine besondere Form der Laufzeitfonds sind die Lebenszyklusfonds, die sich durch eine sehr lange Laufzeit und ein spezielles Risikomanagement auszeichnen. Zu Beginn ist der Aktienanteil dieser gemischten Fonds am höchsten. Je näher der Auflösungszeitpunkt des Fonds rückt, desto stärker wird in risikoarme Anlagen umgeschichtet, um die erreichte Performance zu sichern. Die Anlagestrategie der Lebenszyklusfonds orientiert sich an den Alter des Privatanlegers, sie sind für die Planung der Altersvorsorge ideal.
Fonds, die in Euro geführt werden, unterliegen keinem direkten Währungsrisiko. Nur wenn ausländische Wertpapiere enthalten sind, fließt die Entwicklung des Fremdwährungsmarktes in die Wertentwicklung des Fondsvermögens ein. Wird der Fondspreis in Fremdwährung ausgewiesen, müssen Anleger mit einem unmittelbaren Devisenkursrisiko leben, denn es handelt sich um einen Fremdwährungsfonds.
Man unterscheidet zwischen Investmentfonds ohne konkrete Wertfestlegung und Fonds, die eine Wertsicherung zum Ziel haben. Unter den wertgesicherten Fonds befinden sich die Garantiefonds, die am Laufzeitende einen bestimmten Mindestwert garantieren. Meist bezieht sich diese Garantie auf den vollständigen Kapitaleinsatz ohne Ausgabeaufschlag.
Wertsicherungsfonds wollen ihren Kapitalanlegern Ertragssicherheit bieten, garantieren aber das Ergebnis des Investmentprozesses nicht. Sie haben das Ziel, eine bestimmte Verlusthöhe nicht zu überschreiten. Man findet unter den Angeboten der Fondsgesellschaften Wertsicherungsfonds, die Verluste an eine einmal erzielte Wertentwicklung anpassen, so dass das Gros der Kursgewinne nicht mehr verloren gehen kann. Zielvorgabefonds sind auf die Erreichung einer festgelegten Wertentwicklung innerhalb einer bestimmten Schwankungsbreite der Kurse ausgerichtet.
Eine spezielle Art von wertgesicherten Fonds sind Total-Return-Fonds und Absolute-Return-Fonds. Diese Fonds versprechen bei einem limitierten Risiko unabhängig von der Marktentwicklung einen positiven Ertrag oder die Verlustvermeidung durch eine von Bedingungen weitgehend freie Anlagepolitik. Eine Garantie sprechen diese Fonds jedoch nicht aus. Total-Return-Fonds setzen auf die richtige Zusammensetzung des Portfolios. Absolute-Return-Fonds sichern sich mithilfe von Futures und anderen Derivaten gegen Verluste ab.
Es gibt Fonds mit und ohne Ausgabeaufschlag. Letztere werden als No-load-Funds bezeichnet. Der Ausgabeaufschlag wird beim Kauf des Investmentfonds erhoben und liegt meist zwischen 2 und 5 Prozent. Bei geschlossenen Fonds entspricht der Ausgabeaufschlag dem Agio. Aus diesen einmaligen Entgelten wird hauptsächlich der Fondsvertrieb entlohnt. Siehe dazu auch: Weichkosten. Bei No-load-Funds sind die laufenden Kosten, insbesondere die Verwaltungsvergütung, oft weitaus höher als bei den zumeist schon vor Jahrzehnten aufgelegten Fonds mit Ausgabeaufschlag. Im Gegensatz dazu sind bei Indexfonds die Verwaltungsgebühren sehr niedrig, da hier Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten seltener sind und durch Computerprogramme generiert werden.
Seit Juli 2013 unterliegen Investmentfonds dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und einer Beaufsichtigung durch die BaFin. Seitdem ist die begriffliche Unterscheidung von offenen und geschlossenen Fonds nicht mehr so klar wie früher. Offene Investmentfonds sind nach europäischer Lesart “Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren” (OGAW). OGAW dürfen in Wertpapiere, Geldmarktpapiere, Bankguthaben, Derivate und Anteile an anderen OGAW investieren. Ausgenommen davon sind die offenen Immobilienfonds, diese gelten nicht als OGAW. Sie sind wie Alternative Investmentfonds (AIF) reguliert, da sie Verfügungsbeschränkungen und Haltefristen unterliegen. Ebenfalls unter den Begriff der AIF und die Regulierung fallen die geschlossenen Investmentfonds.
Die Emittenten von geschlossenen Fonds, wie etwa Immobilienfonds, gehen bei der Auflage eines Investmentfonds nach einem bestimmten Ablauf vor. Die sechs Phasen bzw. Lebenszyklen eines geschlossenen Fonds verlaufen demnach folgendermaßen:
Ausführlich werden der Ablauf und die einzelnen Zyklen im Beitrag “Phasen bei geschlossenen Fonds” geschildert.