Im Wirtschaftsleben gibt es zwei Arten, mit Erträgen, Gewinnen oder Überschüssen umzugehen. Zum einen werden diese ausgeschüttet und kommen Eigentümern oder Kapitalanlegern sofort zugute. Oder sie werden wieder angelegt, verbleiben für spätere Zeiträume im Unternehmen bzw. Anlageobjekt und werden beispielsweise reinvestiert. Diesen Vorgang bezeichnet man als Thesaurierung. Das ist beispielsweise bei Investmentfonds wie ETFs der Fall.
Thesaurieren ist von dem griechischen Begriff des „Schatzhauses“ (thesauros) abgeleitet. In diesen Häusern wurden Kostbarkeiten als Opfergaben, auch Geld und Edelmetalle, aufbewahrt und angesammelt. Auf dem Gebiet der Finanzen treten Thesaurierungen bei Unternehmen und Privatpersonen sowie bei Fonds auf. Unternehmensgewinne werden akkumuliert, das heißt, in der Firma belassen, um die Eigenkapitalbasis zu stärken oder Mittel für künftige Investitionen anzusparen. Diese Methode ist sowohl für die Umsetzung von Wachstumsstrategien als auch für konservativ planende Gesellschaften kennzeichnend. Die Ansammlung von Gewinnen in Wirtschaftsunternehmen wird als offene Selbstfinanzierung bezeichnet.
Auch bei Geldanlagen spricht man von Gewinnthesaurierungen. Die erwirtschafteten Erträge können entweder ausgeschüttet oder als Wiederanlage reinvestiert werden. Investmentvermögen unterscheidet man hinsichtlich der Verwendung ihrer erzielten Erlöse und einer daraus resultierenden unterschiedlichen Besteuerung. Man trennt zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds. In thesaurierenden Fonds verbleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne im Fondsvermögen und erhöhen den Wert des Fonds insgesamt. Erhaltene und realisierte Gewinne legen die Fondsmanager wieder in Wertpapiere der entsprechenden Gattungen des Fonds an.
Die Thesaurierung von Investmentfonds erfolgt wie die Ausschüttung für die Anteile meist einmal im Jahr. Thesauriert werden ordentliche und außerordentliche Erträge, die dem Fonds während des Geschäftsjahres zugeflossen sind. Ordentliche Erträge sind in Aktienfonds hauptsächlich Dividenden, in Rentenfonds Zinsen und in Immobilienfonds Mieteinnahmen. Außerordentliche Erlöse entstehen beim Verkauf von Wertpapieren oder Grundstücken und durch Termingeschäfte aus den erzielten Gewinnen. Während bei ausschüttenden Fonds der Fondspreis um den Ausschüttungsbetrag sinkt, verbleiben bei thesaurierten Investmentvermögen ordentliche Erträge und Veräußerungsgewinne im Fondsvermögen und erhöhen nachhaltig den Anteilswert. Die Anzahl der Anteile für den Anleger und im Fonds verändern sich dadurch nicht. Die Fondsanteilsinhaber erhalten keine Auszahlung auf ihr Verrechnungskonto. Erst beim Verkauf fließen die thesaurierten Gewinne dem Anleger tatsächlich zu, die Abgeltungssteuer ist für die thesaurierten Erträge dennoch zu entrichten.
Angenommen, Sie investieren 10.000 Euro in einen thesaurierenden Fonds mit einer jährlichen Rendite von 5 %. Bei einer Thesaurierung werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Nach einem Jahr beträgt das Fondsguthaben 10.500 Euro. Im zweiten Jahr wird die Rendite auf die neuen 10.500 Euro berechnet, sodass das Guthaben auf 11.025 Euro wächst. Durch die Thesaurierung wächst das investierte Kapital schneller, da die Erträge kontinuierlich reinvestiert werden.
Handelt es sich um fest verzinste Anlagen, profitieren Anleger vom Zinseszinseffekt. Die erzielten Zinsen werden mit dem Kapital weiter bis zum Ende der Laufzeit oder bis zur Kündigung der Anlage verzinst, das erhöht die Rendite der Festzinsanlage. Die Wiederanlage der Erträge ist allerdings keine Garantie dafür, dass sich die Fondsanlage oder das Unternehmen künftig positiv entwickeln. Erwirtschaftete Überschüsse werden einfach einbehalten, es steht periodisch kein Geld zum Verbrauch oder für andere Zwecke zur Verfügung.
Eine automatische Wiederanlage der Gewinne ist für den Anleger sehr bequem, denn er muss sich nicht um die Höhe oder Art der Reinvestition der Erträge kümmern. Gleichzeitig braucht er sich keine Gedanken zu machen, wofür er die erzielten Überschüsse verwenden möchte. Thesaurierungen im Fonds sind oft kostengünstiger als die Wiederanlage von Erträgen, die der Anteilseigner selbst vornimmt. Es fallen keine einmaligen Kosten wie Ausgabeaufschläge und Börsenspesen an. Kapitalverwaltungsgesellschaften bieten bei Verwahrung in ihrem Depot eine kostenfreie automatische Wiederanlage von Ausschüttungsbeträgen in zusätzlichen Fondsanteilen an. Thesaurierende Fonds oder Geldanlagen eignen sich durch ihre höhere akkumulierte Rendite insbesondere für längerfristige Anlagen und Sparpläne zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge. Bei Kapital- oder Personengesellschaften erhöht sich durch Gewinnthesaurierung die Eigenkapitalquote, die Eigentümer- bzw. Stimmrechtsverhältnisse dagegen bleiben stabil. Wird statt der Ausschüttung der Unternehmensgewinne an die Anteilseigner die Liquidität der Firma gestärkt, wirkt sich das positiv auf die Bonität des Unternehmens aus. Für die thesaurierten Kapital- bzw. Vermögenszuwächse müssen keine zusätzlichen Kapitalbeschaffungskosten aufgewendet werden.
Im Vergleich zu regelmäßigen Ausschüttungen haben Thesaurierungen jedoch auch Nachteile. Wer auf kontinuierliche Einnahmen angewiesen ist, sollte ausschüttende Fonds bevorzugen. In Unternehmen sind einbehaltene Gewinne sinnvoll einzusetzen, dies muss kontrolliert werden. Thesaurierende Fonds weisen steuerliche Besonderheiten auf. Die Besteuerung der Erträge beruht bei Thesaurierungen auf komplexeren Regelungen und führt daher zu mehr Aufwand für Privatanleger.
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern direkt wieder in den Fonds investiert. Das hat steuerliche Konsequenzen: Auch wenn die Erträge nicht direkt an den Anleger ausgezahlt werden, müssen sie dennoch versteuert werden. In Deutschland greift hierbei die Abgeltungssteuer von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Zusätzlich wird für thesaurierende Fonds die sogenannte Vorabpauschale erhoben. Diese Pauschale ist ein fiktiver Ertrag, der unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen jährlich versteuert werden muss. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch bei einer vollständigen Reinvestition eine Mindeststeuer anfällt.
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