- Was ist ein ELTIF? ELTIF steht für European Long Term Investment Funds. Es handelt sich um eine Anlageform, die langfristige Investitionen fördern soll. Investiert werden kann unter anderem in Private Equity (privates Beteiligungskapital).
- Zielgruppen von ELTIFs: ELTIFs richten sich hauptsächlich an drei Anlegetypen: Große institutionelle Investoren, Semi-institutionelle Investoren und auch Privatanleger.
- Vorteile der ELTIF 2.0-Verordnung: Durch die Neuerungen der ELTIF 2.0-VO werden nun vor allem für Privat- oder Kleinanleger und semi-institutionelle Anleger die Einstiegshürden merklich reduziert.
- Risiken bei ELTIFs: Das Risiko liegt hauptsächlich in der Langfristigkeit. Das heißt, dass für Investoren, die ihr Geld nicht auf lange Sicht in illiquiden Werten lassen können, diese Art der Geldanlage eher ungeeignet ist. Allerdings investieren ELTIFs unter anderem in Infrastruktur-Assets. Diese Anlagen können weniger riskant sein, da sie nicht dem Wirtschaftszyklus folgen.
- Was ist ein ELTIF? ELTIF steht für European Long Term Investment Funds. Es handelt sich um eine Anlageform, die langfristige Investitionen fördern soll. Investiert werden kann unter anderem in Private Equity (privates Beteiligungskapital).
- Zielgruppen von ELTIFs: ELTIFs richten sich hauptsächlich an drei Anlegetypen: Große institutionelle Investoren, Semi-institutionelle Investoren und auch Privatanleger.
- Vorteile der ELTIF 2.0-Verordnung: Durch die Neuerungen der ELTIF 2.0-VO werden nun vor allem für Privat- oder Kleinanleger und semi-institutionelle Anleger die Einstiegshürden merklich reduziert.
- Risiken bei ELTIFs: Das Risiko liegt hauptsächlich in der Langfristigkeit. Das heißt, dass für Investoren, die ihr Geld nicht auf lange Sicht in illiquiden Werten lassen können, diese Art der Geldanlage eher ungeeignet ist. Allerdings investieren ELTIFs unter anderem in Infrastruktur-Assets. Diese Anlagen können weniger riskant sein, da sie nicht dem Wirtschaftszyklus folgen.
Was ist ELTIF?
Der Begriff ELTIF steht für European Long Term Investment Funds, was wörtlich übersetzt „Europäische Langzeit Investmentfonds“ bedeutet. Die EU führte diese im Jahr 2015 ein, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa zu fördern. Mit ELTIFs haben sowohl Institutionelle als auch Privatanleger die Möglichkeit in Langzeit Investmentfonds in die sogenannten Private Markets zu investieren. Mit Anlagen in die Private Markets bezeichnet man alle Geldanlagen, die nicht an einer öffentlichen Börse gehandelt werden.
ELTIFs können grundsätzlich in ganz Europa vertrieben werden. Die festgelegten Richtlinien der Directive on Alternative Investment Fund Managers (AIFMD) und des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) qualifizieren ELTIFs als alternative Investmentfonds (Alternative Investment Funds, AIF). Bisher wurde unter deutschem Recht kein ELTIF aufgelegt, da die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher nicht kommuniziert hat, welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen. Wie der Name ELTIF schon sagt, handelt es sich um Fonds, die langfristig angelegt werden. Unter einem strengen Regelwerk, welches von der EU erstellt wurde, kann in unterschiedlichste Produkte investiert werden, auch von Privat- und Kleinanlegern. Dazu gehören unter anderem Projekte zur Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Energiewende.
Welche Regelungen gab es bei ELTIF bisher?
Eine der Grundsätze bei der Erschaffung der ELTIFs war es, vor allem die Privatanleger und deren Anlegerschutz in den Fokus zu stellen. Es gab verschiedene Bedingungen, die bei der Auflage eines ELTIF beachtet werden mussten. Zu diesen Regelungen gehörten unter anderem:
- Transparente Kosten
- Begrenzter Kapitaleinsatz
- Strenge Regeln in Bezug auf Diversifizierung
Die wichtigen Neuerungen bei ELTIF 2.0
Mit der Novellierung von ELTIF 2.0 wurden vor allem die Anlage- und Konzentrationsgrenzen deutlich gelockert. Das heißt, dass mit den Neuerungen vor allem für Privat- oder Kleinanleger bessere Bedingungen geschaffen wurden, um sich an dieser Assetklasse zu beteiligen.
Der Erfolg der ELTIFs nach der Einführung durch die EU, blieb allerdings aus. ELTIFs waren somit eher ein Nischenprodukt, obwohl hier zum Teil gute Renditen erzielt werden können. Nach sechs Jahren gab es lediglich 53 ELTIF-Produkte, die Mehrheit davon in Luxemburg und sonst nur in wenigen anderen EU-Ländern.
Insgesamt entsprach das Anlagevolumen sieben Milliarden Euro. Zum selben Zeitpunkt belief sich das Vermögen in alternativen Investmentfonds (AIF) auf ca. 5,9 Billionen Euro. Die EU reagierte mit der Überarbeitung des Regelwerks und brachte mit ELTIF 2.0 Anfang 2024 eine neue Verordnung raus. Die wichtigsten Änderungen, die nach der Novellierung in Kraft treten, können in drei Bereiche unterteilt werden.
Anlagebedingungen und Diversifizierung
Im Sinne der Richtlinien der AIFMD und des KAGB gilt der ELTIF als eigenständige Fondskategorie und alle Beschränkungen und Vorgaben werden in der neuen ELTIF 2.0-VO festgehalten. In der Vermögensaufteilung und den Strukturierungsoptionen soll es dank der ELTIF 2.0-VO mehr Flexibilität geben. Darunter fällt unter anderem die Anhebung des maximal zulässigen Anteils des ELTIF Kapitals von 10 % auf 20 %. Einfach gesagt, Investoren durften bisher nur 10 % ihres Gesamtanlageportfolios in einen ELTIF investieren, was gerade für Privatanleger ein großes Eigenkapital voraussetzt. Außerdem findet parallel eine Senkung der Mindestanlage in zulässige Vermögenswerte statt. Sie wird von 70 % auf 50 % reduziert. Das bedeutet, dass ein ELTIF jetzt bis zu 50 % seines Portfolios in die für UCITS zulässigen Vermögenswerte investieren kann.
Anforderungen an den Anleger
Der bisher geltende Mindestanlagebetrag pro Anleger von 10.000 Euro entfällt, ebenso der ELTIF-spezifische Eignungstest. Bisher durften Investoren mit Vermögenswerten, die unter 500.000 Euro lagen, nicht mehr als 10 % ihres Gesamtvermögens in ELTIFs investieren. Besonders durch diese Neuerung werden Hürden für Privat- und Kleinanleger beseitigt und erleichtern somit den Zugang zu ELTIFs.
Zulässige Vermögenswerte
ELTIFs sollen in bestimmte Assetklassen investieren. Die bisher zugelassenen Vermögenswerte – wie z. B. Sachwerte und Projekte der Infrastruktur – werden um zusätzliche Anlageklassen ergänzt. Dazu gehören unter anderem bestimmte verbriefte Vermögenswerte und nachhaltige Anleihen. Darüber hinaus wird die Mindesthöhe von Sachwerten und die Maximalhöhe von börsenorientierten Vermögenswerten deutlich entspannter verwaltet. Außerdem wird in den neuen Regelungen klargestellt, dass auch globale Investitionen erlaubt sind und der Fokus nicht nur auf europäischen Vermögenswerten liegt.