- Denkmalimmobilien sind Gebäude mit einem besonderen historischen, kulturellen oder architektonischen Wert, die deshalb als besonders schützenswert gelten.
- Als Kapitalanlage bewähren sich Immobilien mit Denkmalschutz insbesondere durch die damit einhergehenden Steuervorteile. Wird die Immobilie vermietet kann der Eigentümer sowohl Anschaffungskosten als auch Sanierungskosten von der Steuer absetzen.
- Der Erwerb und die Instandhaltung eines Denkmalobjekts sind mit strengen Vorschriften und bürokratischem Aufwand verbunden. Alternativ können Sie mit geringen Beträgen und geringem Aufwand digital in Denkmalimmobilien und sonstige Immobilien investieren.
- Denkmalimmobilien sind Gebäude mit einem besonderen historischen, kulturellen oder architektonischen Wert, die deshalb als besonders schützenswert gelten.
- Als Kapitalanlage bewähren sich Immobilien mit Denkmalschutz insbesondere durch die damit einhergehenden Steuervorteile. Wird die Immobilie vermietet kann der Eigentümer sowohl Anschaffungskosten als auch Sanierungskosten von der Steuer absetzen.
- Der Erwerb und die Instandhaltung eines Denkmalobjekts sind mit strengen Vorschriften und bürokratischem Aufwand verbunden. Alternativ können Sie mit geringen Beträgen und geringem Aufwand digital in Denkmalimmobilien und sonstige Immobilien investieren.
Was sind Denkmalimmobilien?
Denkmalimmobilien sind Bauobjekte mit einem besonderen historischen, architektonischen oder kulturellen Wert und nach Vorgaben der Denkmalschutzbehörde erhalten bleiben sollen. Denkmalschutzimmobilien können aus allen Epochen stammen und außergewöhnliche Wohnkonzepte vorweisen, die sie aufgrund ihrer historischen Signifikanz als Kulturgut qualifizieren.
Der Kauf einer solchen Immobilie trägt zum Denkmalschutz bei. Diese Leistung wird vom Staat wertgeschätzt, indem für Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien die Steuerlast geschmälert wird. Auch beim Kauf von Immobilien in Sanierungsgebieten kommen Eigentümern die Steuervorteile zu Gute.
Beispiele für Immobilien, die oft unter Denkmalschutz stehen:
- Fachwerkhäuser
- Schlösser
- Burgen
- Historische Villen
- Kirchen
- Kapellen
- Theater
- Stadttore
- Besondere Geschäfts- und Wohngebäude
Wie wird eine Immobilie zum Denkmal?
Ob eine Immobilie ein Denkmal wird, entscheiden die Denkmalschutzbehörden der einzelnen Bundesländer. Welche rechtlichen Bedingungen das Objekt erfüllen muss, ist im Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Ist ein Eigentümer der Meinung, dass sein Haus unter Denkmalschutz stehen sollte, kann ein Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde gestellt werden. Nach Eingang des Antrages prüft die Denkmalschutzbehörde sowohl den Antrag als auch das Gebäude. Erfüllt das Objekt alle Kriterien des Denkmalschutzgesetzes, wird es als Baudenkmal eingestuft und der offiziellen Denkmalliste hinzugefügt. Einmal als Denkmal eingestuft, heißt allerdings nicht, dass der Denkmalschutz für immer gilt. Nach demselben Prinzip kann beispielsweise ein Antrag zur Aufhebung des Status als Denkmalobjekt gestellt werden.
Bei der Begutachtung der Denkmalschutzbehörde, ob eine Immobilie in die Kategorie der Denkmäler passt, werden historische, künstlerische und städtebauliche Aspekte betrachtet. Das Alter alleine ist jedoch nicht ausschlaggebend – nicht jedes historische Gebäude steht automatisch unter Denkmalschutz. In vielen Bundesländer zählt beispielsweise der richtige Standort des Objektes als weiterer wichtiger Faktor der Beurteilung einer Denkmalimmobilie.
Vorteile von Denkmalimmobilien als Kapitalanlage
Anleger die sich eine Immobilie kaufen, die unter Denkmalschutz steht, profitieren von zahlreichen Vorteilen. Allen voran stehen enorme Steuervorteile für Eigentümer von Denkmalimmobilien. Mit der Absetzung für Abnutzung (AfA) von Immobilien unter Denkmalschutz können sowohl bei Eigennutzung aber vor allem bei der Vermietung des Objekts Steuern gespart werden. Zudem bieten Denkmalimmobilien als Kapitalanlage einen guten Inflationsschutz. Aufgrund der attraktiven Lage und des begrenzten Angebots an denkmalgeschützten Immobilien, können Anleger in vielen Fällen mit Wertsteigerungen rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen 85 Prozent oder sogar 100 Prozent der Steuern bei Vererbung einer Denkmalimmobilie, sodass die Gebäude auch als Vorsorge für den Nachwuchs fungieren kann. Durch die Instandhaltung des Stadtbildes und der Historie handelt man nicht nur in eigenem Interesse mit der Investition, sondern auch im Interesse der Stadt, wodurch man auf einige Fördermittel zurückgreifen kann.
Für wen sind denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage geeignet?
Obwohl Immobilien unter Denkmalschutz viele Vorteile bieten, sind sie nicht uneingeschränkt für alle Anleger zu empfehlen. Vor der Investition sollte die eigene Lage von einem Experten analysiert werden, um zu prüfen ob der Kauf einer Denkmalimmobilie sinnvoll ist. Ausschlaggebend sind unter anderem die Kosten für den Kauf der Denkmalimmobilie, die Sanierung und die Lage. Mindestvoraussetzung, damit es sich lohnt in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren, ist ein überdurchschnittliches Einkommen, von über 60.000 Euro brutto pro Jahr. Mit der hohen Einkommenssteuerlast profitieren gutverdienende Anleger langfristig von den Steuervorteilen der Denkmalimmobilien. Für eine erfolgreiche Investition in Denkmalschutzimmobilien ist ein hohes Maß an Fachwissen nötig. Wer darüber selbst nicht verfügt, sollte sich einen Experten zur Seite nehmen, der die zahlreichen bürokratischen Hürden und Vorschriften im Zuge des Denkmalschutzes und der Sanierung gekonnt manövrieren kann.