Gläubiger verleihen als Geldanleger an Anleihe-Emittenten oder als Geldinstitute mit Krediten sowie Darlehen an Privatleute und Firmen Kapital. Unabhängig von Zweck und Bedingungen möchte jeder Gläubiger sein Geld zurückerhalten. Das schrittweise und vollständige Zurückzahlen von Schulden durch den Kreditnehmer bezeichnet man als Tilgung. Der Schuldenausgleich bezieht sich auf den ursprünglich ausgereichten Darlehensbetrag, zusätzlich zur Darlehensschuld müssen die vereinbarten Zinsen gezahlt werden. In den Anleihebedingungen oder Kredit- bzw. Darlehensverträgen ist geregelt, wie die Schuldentilgung erfolgen soll und ob sie plan- oder außerplanmäßig geleistet werden darf.
Der Zinssatz der Anleihe oder des Kredits richtet sich nach verschiedenen Faktoren, einer davon ist die Schuldentilgung. Die Höhe des Zinssatzes ist vorrangig von der Bonität des Schuldners und vom aktuellen Zinsniveau auf den Kapitalmärkten abhängig. Ausschlaggebend dafür, wie viel Zinsen der Kreditnehmer zahlen muss, ist auch die Laufzeit des Darlehens. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: je länger ein Geldbetrag verliehen wird, desto höher ist die Verzinsung des Darlehens. Im Zins widerspiegelt sich der Preis für die Verleihung des Kapitals. Der Kreditgeber erhält praktisch einen Ausgleich für die kurz- oder langfristige Überlassung seines Kapitals, er verzichtet während dieser Zeit auf eine andere Verwendung seines Geldes. Beim Kredit mit einer gleichbleibenden Rate gilt: Je höher die Ratenzahlung, desto schneller ist der Kredit getilgt und desto geringer ist die Laufzeit des Darlehens. Die Kreditrate setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Daher sind bei einem schnellen Schuldenausgleich für den Kreditnehmer die Zinskosten bedeutend geringer.
Die Form der Schuldentilgung hängt von der Art des Darlehens ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen regelmäßigen und unregelmäßigen Tilgungen. Beispiele für unregelmäßige Kredittilgungen sind Kontokorrent-, Dispositions- und Rahmenkredite oder Revolving-Kreditkarten. Hier entscheiden die Darlehensnehmer - Firma oder Privatkunde - je nach Liquiditätslage, welcher Betrag des gewährten Kreditrahmens getilgt wird. Meist wird nur eine geringe Mindestrückzahlung vereinbart, ansonsten bleiben Kreditnehmer völlig variabel in ihrer Rückzahlung. Die regelmäßigen Tilgungen werden mit Vertragsabschluss geplant. Banken bieten folgende Tilgungsarten an:
Generell ist es nicht notwendig, die Schuldentilgung eigenständig zu berechnen, weil jedes Kreditangebot die Belastung enthält. Für Bauherren und Hauskäufer empfiehlt es sich, vorher zu prüfen, welche Kreditrate man sich leisten kann. Der potenzielle Kreditnehmer kann daraus ebenso schlussfolgern, welcher Tilgungssatz für ihn höchstens tragbar ist, falls sein monatliches Budget beispielsweise 800 Euro beträgt. Der Interessent kann beim Vergleichen seine Tilgungsrate annähernd selbst ermitteln. Benötigt der Bauherr beispielsweise eine Finanzierung über 250.000 Euro und möchte seine Zinsen über 15 Jahre festschreiben lassen, bekäme er aktuell das günstigste Zinsangebot für ca. 1,5 Prozent. Da er den Baukredit relativ schnell tilgen will, wählt er einen Tilgungssatz von 3 Prozent, das ergibt eine Monatsrate von 937,50 Euro (250.000 Euro x [1,5 % + 3 %] : 12 Monate x 100 = 937,50 Euro). Den anfänglichen Tilgungsanteil berechnen Darlehensnehmer, indem sie die Zinsen (250.000 Euro x 1,5 % : 12 Monate x 100) von der Monatsrate subtrahieren. In diesem Fall beträgt er 625 Euro.
Dennoch sollte niemand übersehen, dass nach 15 Jahren Sollzinsbindung das Baudarlehen nicht getilgt ist, sondern trotz höherem Tilgungssatz eine relativ hohe Restschuld verbleibt. Im Beispiel benötigt der Kreditnehmer für fast die Hälfte des Darlehens, knapp 124.000 Euro, eine Anschlussfinanzierung. Genau ausrechnen kann man den Zins- und Tilgungsbetrag nur, wenn man alle Bedingungen des Darlehens kennt, von Nominalzins über Laufzeit und Tilgungssatz bis zur vor- oder nachschüssigen Zahlweise. Die Ermittlung übernehmen Kredit- und Baufinanzierungsrechner im Internet.
Zur Finanzierung gehört ein Tilgungsplan, der für den Darlehensnehmer die Grundlage der Kalkulation seines Budgets bildet. Wird der Kredit rasch mit hoher Tilgungsrate zurückgezahlt, spart der Kreditnehmer Zinsen und Kosten. Der gesamte Tilgungsbetrag vermindert sich, den gleichen Effekt haben Sondertilgungen. Der Tilgungsplan hilft, den Überblick über die Kredittilgung zu behalten.
Verbleibt bei Baufinanzierungen am Ende der Zinsbindungsfrist eine beträchtliche Restschuld, unterliegt der Kreditnehmer einem erheblichen Zinsänderungsrisiko. Je höher der Tilgungssatz, desto höher ist die monatliche Belastung. Wer einen niedrigen Tilgungssatz wählt, hat am Ende der Zinsfestschreibung einen hohen zu tilgenden Betrag offen, der dann mit aktuellen Marktzinsen neu finanziert werden muss. Besonders durch Niedrigzinsphasen ist das Zinsänderungsrisiko bei Anschlussbaufinanzierungen sehr hoch. Daher ist es empfehlenswert, in diesen Zeiträumen eine möglichst lange Sollzinsbindung zu wählen. Außerdem sollte der Tilgungssatz hoch genug sein, damit sich die Kreditlaufzeit nicht unnötig verlängert und die Gesamtkosten des Darlehens ansteigen.
Weil die Schuldentilgung wichtig für die Dauer und den Gesamtaufwand der Finanzierung ist, sollten sich Antragsteller im Vorfeld der Kreditaufnahme Gedanken machen, ob die Rate langfristig tragbar ist. Es kommt darauf an, die eigene finanzielle Situation realistisch einzuschätzen und den Schuldenausgleich exakt zu planen. Je früher ein Kredit getilgt wird, desto weniger Mittel muss der Darlehensnehmer aufwenden, um ihn vollständig zurückzuzahlen. Die Wahl des passenden Kredits und der richtigen Kredittilgungsart trägt wesentlich dazu bei, pünktlich und stressfrei alle Verbindlichkeiten zu begleichen. So kann der Kreditnehmer schneller schuldenfrei werden oder sein Darlehen flexibler einer veränderten Lebenssituation anpassen.
Quellen:
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