Was regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Architektenhonorare. Entgegen der weit verbreiteten Meinung können diese nicht direkt aus den Baukosten berechnet werden und sind nicht verhandelbar. Diese Bundesregelung gilt für verschiedene Ingenieurfachrichtungen im Bauwesen und muss von allen Personen in Deutschland beachtet werden, die Leistungen für inländische Projekte erbringen. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist nicht erforderlich. Es ist wichtig, die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der HOAI anzuwenden. Abweichungen sind nur in seltenen Fällen zulässig, da die HOAI fast Gesetzeskraft hat und die festgelegten Honorare eingeklagt werden können.

Leistungsübersicht der HOAI

Die HOAI definiert alle Aspekte eines Bauvorhabens und ist in neun Phasen mit unterschiedlichen Prozentsätzen des Gesamthonorars unterteilt:

  • Grundlagenermittlung (2 %): Rahmenbedingungen mit dem Bauherrn festlegen
  • Vorplanung (7 %): Erstellung erster Skizzen und Kostenschätzungen; Prüfung der behördlichen Durchführbarkeit
  • Entwurfsplanung (15 %): Detaillierte Bauzeichnungen und Kostenberechnungen auf Basis tatsächlicher Maße erstellen
  • Genehmigungsplanung (3 %): Vorbereitung und Einreichung notwendiger Unterlagen für Baugenehmigungen
  • Planung der Ausführung (25 %): Erstellung detaillierter Werk- und Tragwerkspläne nach Genehmigung
  • Vorbereitung der Vergabe (10 %): Massenberechnungen durchführen und detaillierte Leistungsbeschreibungen für Ausschreibungen erstellen
  • Mitwirkung bei der Vergabe (4 %): Angebote prüfen und bei der Auftragsvergabe unterstützen
  • Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation (32 %): Überwachung der Bauausführung, Abnahme der Arbeiten und Verwaltung der Kostenbelege
  • Betreuung des Objekts (2 %): Zusammenstellung aller Projektdokumente für die Übergabe an den Bauherrn

Architektenhonorare umfassen auch zusätzliche Kosten wie Büroausgaben und Mehrwertsteuer. Es ist erwähnenswert, dass der Architekt mehr Spielraum bei der Festsetzung seiner Gebühren haben kann, wenn die veranschlagten Kosten überschritten werden und keine Standardgebührensätze vereinbart wurden. Hier können Sie sich den Ablauf eines Neubauprojekts anschauen.

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