Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Architektenhonorare. Entgegen der weit verbreiteten Meinung können diese nicht direkt aus den Baukosten berechnet werden und sind nicht verhandelbar. Diese Bundesregelung gilt für verschiedene Ingenieurfachrichtungen im Bauwesen und muss von allen Personen in Deutschland beachtet werden, die Leistungen für inländische Projekte erbringen. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist nicht erforderlich. Es ist wichtig, die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der HOAI anzuwenden. Abweichungen sind nur in seltenen Fällen zulässig, da die HOAI fast Gesetzeskraft hat und die festgelegten Honorare eingeklagt werden können.
Die HOAI definiert alle Aspekte eines Bauvorhabens und ist in neun Phasen mit unterschiedlichen Prozentsätzen des Gesamthonorars unterteilt:
Architektenhonorare umfassen auch zusätzliche Kosten wie Büroausgaben und Mehrwertsteuer. Es ist erwähnenswert, dass der Architekt mehr Spielraum bei der Festsetzung seiner Gebühren haben kann, wenn die veranschlagten Kosten überschritten werden und keine Standardgebührensätze vereinbart wurden. Hier können Sie sich den Ablauf eines Neubauprojekts anschauen.
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