- Definition des Gebäudetyp E: Das E steht für einfaches und experimentelles Bauen – unabhängig von der Größe, Beschaffenheit oder des Baustils eines Gebäudes.
- Einfaches Bauen als Grund für Gesetzentwurf: Durch die hohen Standards war der Bau für Unternehmen bisher kompliziert und schwierig. Mit dem Entwurf des Gesetzes will die Bundesregierung das Bauen vereinfachen und die Baukosten senken.
- Erlaubte Abweichungen beim Gebäudetyp E: Fachkundige Unternehmen dürfen Abweichungen an Gebäuden vornehmen, die rein zu Ausstattungs- und Komfortzwecken dienen. Sicherheitsstandards der Bauordnung bleiben auch beim Gebäudetyp E bestehen.
- Änderungen durch das Gebäudetyp-E-Gesetz: Abweichungen nach dem Gebäudetyp E-Gesetz gelten, sofern nicht anders vereinbart, nicht mehr als Sachmangel. Für private Bauherren gilt allerdings weiterhin das Bauvertragsrecht.
- Definition des Gebäudetyp E: Das E steht für einfaches und experimentelles Bauen – unabhängig von der Größe, Beschaffenheit oder des Baustils eines Gebäudes.
- Einfaches Bauen als Grund für Gesetzentwurf: Durch die hohen Standards war der Bau für Unternehmen bisher kompliziert und schwierig. Mit dem Entwurf des Gesetzes will die Bundesregierung das Bauen vereinfachen und die Baukosten senken.
- Erlaubte Abweichungen beim Gebäudetyp E: Fachkundige Unternehmen dürfen Abweichungen an Gebäuden vornehmen, die rein zu Ausstattungs- und Komfortzwecken dienen. Sicherheitsstandards der Bauordnung bleiben auch beim Gebäudetyp E bestehen.
- Änderungen durch das Gebäudetyp-E-Gesetz: Abweichungen nach dem Gebäudetyp E-Gesetz gelten, sofern nicht anders vereinbart, nicht mehr als Sachmangel. Für private Bauherren gilt allerdings weiterhin das Bauvertragsrecht.
Definition: Was ist der Gebäudetyp E?
Der Begriff Gebäudetyp E bezeichnet Pilotprojekte, die für einfaches und experimentelles Bauen stehen. Ziel ist es, einfacher und günstiger zu bauen. Dabei wird auf bestimmte Ausstattungs- und Komfortstandards, die nicht zur Wohnsicherheit gehören, verzichtet.
Allerdings steht der Gebäudetyp E nicht für einen bestimmten Gebäudetyp mit spezifischen konstruktiven und baulichen Merkmalen, sondern kann unterschiedlich aussehen. So können beispielsweise Bungalows, Stadtvillen, Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser unabhängig von ihrer Größe, ihrer Beschaffung oder ihres Baustils als Gebäudetyp E errichtet werden. Wie genau das jeweilige Gebäude entsteht und worin die Erleichterung liegt, vereinbaren Bauherr und Auftragnehmer gemeinsam.
Warum gibt es den Gebäudetyp E?
Mit den hohen Standards, Normen und Regeln haben es Bauherren oftmals schwer, da das Bauen dadurch sehr kompliziert wird und die Baukosten erhöht. Insbesondere Ballungsgebiete sind jedoch dringend auf Wohnungsbau angewiesen. Mit dem Gebäudetyp E und einer Vereinfachung bzw. Abweichung der Regeln und Normen soll daher mehr Rechtssicherheit für Bauherren geschaffen und so der Neubau erleichtert werden.
Denn bisher galt nach dem Bauvertragsrecht, dass Um- und Ausbauten von Bestandsimmobilien sowie Neubauten hohen Standards gerecht werden mussten. Da die genauen Regeln in keinem Gesetz definiert sind, stellen nicht gesetzliche Normen eine Leitlinie im Bauwesen dar. Auch wenn bei einem Neubau auf einige dieser Normen verzichtet werden darf, ist das für den Auftragnehmer häufig mit Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken verbunden, sodass in der Regel nach allen DIN-Normen gebaut wird.
Wie sehen Abweichungen beim Gebäudetyp E aus?
Beim Gebäudetyp E handelt es sich um Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik. Diese sollen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Leitlinie festgehalten werden und für alle Bauverträge anwendbar sein. Während reine Ausstattungs- und Komfortstandards nicht zu den anerkannten Regeln der Technik gehören, gilt für sicherheitsrelevante technische Normen das Gegenteil. Demnach sollen beim Haus- oder Wohnungsbau nur Ausstattungs- und Komfortstandards eingehalten werden, die zwischen Bauherr und Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart wurden.
Beispiele für Abweichungen
Da sich Ausstattungs- und Komfortstandards in allen Bereichen wiederfinden, erstrecken sich die Abweichungen ebenfalls auf alle Bereiche. Hier sind einige Beispiele für Änderungen bei einem Gebäudetyp E:
- Badezimmerausstattung: Laut DIN-Norm EN 12831-1 Tabelle B14 wird in Badezimmern eine Innentemperatur von 24 Grad verlangt. Meist lässt sich diese Temperatur jedoch aufgrund der verhältnismäßig kleinen Fußbodenfläche zum Raumvolumen mit einer Fußbodenheizung häufig nicht erreichen. Das Bad könnte so ganzjährig auf eine Innentemperatur von nur 20 Grad erwärmt werden. Ergänzend wird daher in der Regel ein Handtuchheizkörper installiert. Beim Gebäudetyp E kann auf den Handtuchheizkörper, wenn keine andere Vereinbarung vorliegt, verzichtet werden.
- Anzahl der Steckdosen und Leitungen: Nach DIN-Norm 18015 sollen kleine Wohnzimmer mit mindestens vier Steckdosen ausgestattet werden, während Wohnzimmer von mehr als 20 Quadratmetern mindestens fünf Steckdosen benötigen. Durch eine sorgfältige Planung und Positionierung lässt sich die Anzahl der Steckdosen reduzieren.
- Betongeschossdecke: Beim Wohnungsbau sollen gemäß DIN-Norm 4109-5 Stahlbetondecken eine Stärke von 18 Zentimetern haben. In einigen Fällen kann die Dicke um vier Zentimeter reduziert werden, ohne dass die Tragfähigkeit beeinflusst wird. Das senkt den Materialeinsatz und die Baukosten. Auch wenn der erforderliche Mindesttrittschallschutz weiterhin erreicht wird, kann es zur Wahrnehmung von Geräuschen aus anderen Gebäudeteilen kommen.
- Holzgeschossdecke: Bisher werden Holzbalkendecken im Neubau mit Estrich gebaut. Beim Gebäudetyp E kann die Decke jedoch auch ohne Estrich eingezogen werden. Je nach nutzerspezifischem Bedarf kann dies Einschränkungen im Komfort- und Qualitätsstandard bedeuten.
Gebäudetyp E: Vor- und Nachteile
Grundsätzlich soll der Gebäudetyp E mit der Vereinfachung und Erleichterung dem Bauwesen bereits einen großen Vorteil bieten. Weitere Vor-, aber auch Nachteile können folgende sein: