Ein Paar studiert gemeinsam ein Dokument und informiert sich über die ECSP-Verordnung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Schwarmfinanzierungsbranche in Europa etabliert hat.
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ECSP – Vorteile für Anleger über Landesgrenzen hinweg

Mit der ECSP-Verordnung wurde durch die EU ein einheitlicher Rechtsrahmen für europaweite Schwarmfinanzierungsbranche geschaffen, der besonders für Anleger Vorteile mit sich bringt.

Was beinhaltet die neue ECSP-Verordnung und was bezweckt diese?

Unter der EU-Verordnung 2020/1503 „European Crowdfunding Service Provider“-Verordnung (ECSP-VO) hat die Europäische Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für die europäische Crowdfunding-Branche geschaffen. Das Ziel der ECSP-Verordnung ist die Harmonisierung der Aufsicht und Lizenzierung von Crowdfunding-Dienstleistern sowie die Stärkung von Transparenz und Anlegerschutz.

Seit Anfang Dezember 2023 verfügt Exporo als eine der ersten Plattformen in Deutschland über die ECSP-Lizenzierung und kann seinen Anlegern ECSP-Projekte anbieten.

"Die ECSP-Lizenz ist ein großer Meilenstein für Exporo und bringt Vorteile sowohl für Exporo als auch für unsere Anleger mit sich. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten angeboten werden - was eine große Wachstumschance darstellt."
Simon Brunke -Gründer und CEO der Exporo AG

Welche Projekte fallen unter die ECSP-Verordnung?

Die ECSP-Verordnung findet Anwendung auf Projekte bis zu 5 Mio. € pro Projektträger pro Jahr. Wirbt ein Projektträger innerhalb von 12 Monaten mehr als 5 Mio. € über eine Schwarmfinanzierungsplattform ein, verbleibt es bei den bisherigen Regelungen nach MiFid II.

Welche Vorteile bringt die neue ECSP-Verordnung für Anleger?

Die ECSP-Verordnung bringt gegenüber dem klassischen Crowdfunding-Geschäft sowie anderen regulierten Finanzdienstleistungen einige Vorteile mit sich.

Vorteile der ECSP-Verordnung für Anleger

Stärkung des Anlegerschutzes

Durch die klaren Regelungen zu den Marketingmitteilungen, die Kenntnisprüfung der Anleger und weitere Anforderungen an den Plattformbetreiber
(z. B. Risikomanagement, Beschwerdeverfahren etc.) wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Anleger auf EU Ebene geschaffen und eine Stärkung des Anlegerschutzes ermöglicht.

Erweiterung des Produktportfolios

Während die Finanzierungsmöglichkeiten vor der ECSP-Lizenz auf Projekte des nationalen Inlands beschränkt waren, kann Exporo seit der Lizenzvergabe durch die BaFin Finanzierungsangebote für Projekte aus der gesamten EU - folglich aus 27 europäischen Mitgliedsstaaten vermitteln.
Dies ermöglicht Anlegern ein deutlich breiteres Spektrum an Projekten und somit eine größere Diversifikation hinsichtlich der Region und Art der finanzierten Projekte.

Beschleunigung der Time-to-Market

Die Platzierung von ECSP-Finanzierungsangeboten erfordert die Erstellung eines vereinfachten Anlagebasisinformationsblatts. Dies spart im Vergleich zur Platzierung anderer Kapitalmarktprodukte Zeit. Durch den Abbau bürokratischer Hürden wird der Finanzierungsprozess beschleunigt, was zu einem größeren Angebot für die Anleger führen kann.

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice: info@exporo.com oder +49 (0) 40 210 91 73 00.

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