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von
Julia Kuwert

ECSP – Vorteile für Anleger über Landesgrenzen hinweg

Mit der ECSP-Verordnung wurde durch die EU ein einheitlicher Rechtsrahmen für europaweite Schwarmfinanzierungsdienstleistungen geschaffen, der besonders für Anleger Vorteile mit sich bringt. In diesem Blogbeitrag haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Unter den positiven Aspekten der EU-Verordnung 2020/1503 „European Crowdfunding Service Provider“-Verordnung (ECSP-VO) sind u. a. ein einheitlicher Rechtsrahmen auf EU Ebene und die Stärkung des Anlegerschutzes. Zudem haben Plattformanbieter, wie Exporo, die Möglichkeit in den 27 europäischen Mitgliedsstaaten Projekte anzubieten, was mittelfristig ein größeres Angebot an Finanzierungen und somit eine breitere Streuung des Portfolios ermöglicht. 

Seit Anfang Dezember 2023 verfügt Exporo als eine der ersten Plattformen in Deutschland über die ECSP-Lizenzierung und kann seinen Anlegern ECSP-Projekte anbieten. 

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Profitieren in dreifacher Hinsicht: Anteil an einem Markt mit enormem Potenzial, Beitrag zur Energiewende und Diversifikation des Portfolios mit zukunftsfähiger Assetklasse.
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„Die ECSP-Lizenz ist ein großer Meilenstein für Exporo und bringt Vorteile sowohl für Exporo als auch für unsere Anleger mit sich. Mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Verordnung erweitert sich der Markt für digitale Plattformen erheblich. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten angeboten werden. Ausländische Anleger können ohne regulatorische Hürden in Projekte investieren, die von Plattformen angeboten werden, die über eine ESCP-Lizenz verfügen. Das ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche.”
Simon Brunke, Gründer und CEO, Exporo AG

Alles auf einen Blick

Was bedeutet die Abkürzung MiFid II?

MiFID II ist das allgemein gebräuchliche Kürzel für die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG), die gemeinhin als MiFID I (Markets in Financial Instruments Directive) bekannt ist. Die Richtlinie (2014/65/EU) und die dazugehörige Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 600/2014) sind seit dem 3. Januar 2018 wirksam. Zum Ausschluss jeglichen Zweifels sei darauf hingewiesen, dass die Deutsche Börse jeweils einheitlich die Abkürzungen MiFID II/MiFIR verwendet. MiFID I bezieht sich auf die alte Richtlinie.Vorteile der ECSP-Lizenz auf einen Blick

Welche Vorteile bringt die neue ECSP-VO für Anleger?

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Für welche Projekte gilt die neue ECSP-Verordnung?

Die neue ECSP-Verordnung findet Anwendung auf Projekte bis zu 5 Mio. € pro Projektträger pro Jahr. Bezieht ein Projektträger innerhalb von 12 Monaten mehr als 5 Mio. € über eine Schwarmfinanzierungsplattform, verbleibt es bei den bisherigen Regelungen nach MiFid II.

Was beinhaltet die neue ECSP-Verordnung und was bezweckt diese?

Die EU hat erkannt, dass Schwarmfinanzierung sich zunehmend als alternative Finanzierungsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) etabliert. Dabei handelt es sich um eine zunehmend bedeutsame Art der Vermittlung, bei der ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine öffentlich zugängliche digitale Plattform betreibt, um eine Zusammenführung potenzieller Anleger oder Kreditgeber mit Unternehmen zu ermöglichen oder zu erleichtern, die sich Finanzmittel beschaffen wollen. Diese Finanzierung kann in Form von Krediten oder in Form des Erwerbs von übertragbaren Wertpapieren erfolgen.

Ziel der ESCP-Verordnung ist es daher, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) erleichterten Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen. Schwarmfinanzierung ist somit als zunehmend gängige Praxis anerkannt, wenn es um die Finanzierung von Geschäftstätigkeiten von natürlichen und juristischen Personen über digitale Plattformen geht. 

Um EU weit einen einheitlichen Standard zu etablieren, sieht die ECSP-Verordnung einheitliche Spielregeln für die Betreiber der Schwarmfinanzierungsplattformen vor. Unter dieser Prämisse  ist es den Schwarmfinanzierungsdienstleistern leichter möglich, die Schwarmfinanzierungsprojekte EU weit allen Anlegern der EU Mitgliedstaaten anzubieten.

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice: support@exporo.com oder +49 (0) 40 210 91 73 00.

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