Exporo ist eine der wenigen Plattformen in Deutschland, die von der BaFin eine ECSP-Lizenz erhalten hat.
Was beinhaltet die neue ECSP-Verordnung und was bezweckt diese?
Die EU hat erkannt, dass Schwarmfinanzierung sich zunehmend als alternative Finanzierungsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) etabliert. Dabei handelt es sich um eine zunehmend bedeutsame Art der Vermittlung, bei der ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine öffentlich zugängliche digitale Plattform betreibt, um eine Zusammenführung potenzieller Anleger oder Kreditgeber mit Unternehmen zu ermöglichen oder zu erleichtern, die sich Finanzmittel beschaffen wollen. Diese Finanzierung kann in Form von Krediten oder in Form des Erwerbs von übertragbaren Wertpapieren erfolgen.
Ziel der ESCP-Verordnung ist es daher, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) erleichterten Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen. Schwarmfinanzierung ist somit als zunehmend gängige Praxis anerkannt, wenn es um die Finanzierung von Geschäftstätigkeiten von natürlichen und juristischen Personen über digitale Plattformen geht.
Um EU weit einen einheitlichen Standard zu etablieren, sieht die ECSP-Verordnung einheitliche Spielregeln für die Betreiber der Schwarmfinanzierungsplattformen vor. Unter dieser Prämisse ist es den Schwarmfinanzierungsdienstleistern leichter möglich, die Schwarmfinanzierungsprojekte EU weit allen Anlegern der EU Mitgliedstaaten anzubieten.