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von
Julia Kuwert

ECSP-Verordnung

Der neue europäische Rahmen für Crowdfunding-Dienstleistungen

Mit der EU Verordnung (EU) 2020/1503 für „European Crowdfunding Service Provider” (ECSP) (auch Schwarmfinanzierungsverordnung, „SF-VO“ oder ECSP-Verordnung bezeichnet) wurde ein europäischer Rahmen geschaffen, der kleineren und mittelständischen Unternehmen, also auch Projektentwicklern (z. B. für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und Immobilien), den Zugang zu Kapital erleichtern und Schwarmfinanzierungsdienstleister, also Plattformen wie Exporo, europaweit einheitlich regulieren soll.

Exporo ist eine der wenigen Plattformen in Deutschland, die von der BaFin eine ECSP-Lizenz erhalten hat.

Was beinhaltet die neue ECSP-Verordnung und was bezweckt diese?

Die EU hat erkannt, dass Schwarmfinanzierung sich zunehmend als alternative Finanzierungsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) etabliert. Dabei handelt es sich um eine zunehmend bedeutsame Art der Vermittlung, bei der ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine öffentlich zugängliche digitale Plattform betreibt, um eine Zusammenführung potenzieller Anleger oder Kreditgeber mit Unternehmen zu ermöglichen oder zu erleichtern, die sich Finanzmittel beschaffen wollen. Diese Finanzierung kann in Form von Krediten oder in Form des Erwerbs von übertragbaren Wertpapieren erfolgen.

Ziel der ESCP-Verordnung ist es daher, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) erleichterten Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen. Schwarmfinanzierung ist somit als zunehmend gängige Praxis anerkannt, wenn es um die Finanzierung von Geschäftstätigkeiten von natürlichen und juristischen Personen über digitale Plattformen geht. 

Um EU weit einen einheitlichen Standard zu etablieren, sieht die ECSP-Verordnung einheitliche Spielregeln für die Betreiber der Schwarmfinanzierungsplattformen vor. Unter dieser Prämisse  ist es den Schwarmfinanzierungsdienstleistern leichter möglich, die Schwarmfinanzierungsprojekte EU weit allen Anlegern der EU Mitgliedstaaten anzubieten.

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Was ändert sich durch die ECSP-Verordnung?

Mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Verordnung erweitert sich der Markt für digitale Plattformen erheblich. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten angeboten werden. Ausländische Anleger können ohne regulatorische Hürden in Projekte investieren, die von Plattformen angeboten werden, die über eine ECSP-Lizenz verfügen. Das ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche.

Die BaFin kann verlangen, dass eine Vorabmitteilung eines Anlagebasisinformationsblattes vor dessen Bereitstellung auf der Plattform an sie erfolgt. Es muss aber keine Vorabgenehmigung durch die BaFin abgewartet werden. Dadurch werden bürokratische Hürden abgebaut und der Finanzierungsprozess beschleunigt, was zu einem größeren Angebot für die Anleger führen könnte. Die Anleger werden weiterhin durch uns als Plattform betreut und die Verwaltung der Sicherheiten wird durch einen Treuhänder übernommen.

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Für welche Projekte gilt die neue ECSP-Verordnung?

Die neue ECSP-Verordnung findet Anwendung auf Projekte bis zu 5 Mio. € pro Projektträger pro Jahr. Bezieht ein Projektträger innerhalb von 12 Monaten mehr als 5 Mio. € über eine Schwarmfinanzierungsplattform, verbleibt es bei den bisherigen Regelungen nach MiFid II.

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Simon Brunke, Gründer und CEO der Exporo AG

Welche Vorteile ergeben sich daraus?

Durch die ECSP-Verordnung ergeben sich einige Vorteile für Plattformbetriebe aber auch für Anleger.

  • Erweiterung des Produktangebots
  • Europaweite einheitliche Regulierung
  • Beschleunigung der Time-to-Market
  • Stärkung des Anlegerschutzes

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice: info@exporo.com oder +49 (0) 40 210 91 73 00.

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