Welche Insolvenzverfahren gibt es?
In Deutschland gibt es verschiedene Insolvenzverfahren, die sich nach der Art des Schuldners und den Zielen des Verfahrens unterscheiden. Die wichtigsten Verfahren sind das Regelinsolvenzverfahren, das Verbraucherinsolvenzverfahren sowie besondere Verfahren wie das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung. Diese Insolvenzverfahren bieten unterschiedliche Ansätze, um entweder eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
Hier eine Übersicht der unterschiedlichen Verfahren bei einer Insolvenz:
Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren richtet sich an Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, aber auch an Privatpersonen mit komplexen Vermögensverhältnissen oder vielen Gläubigern. Dabei ist zu beachten, dass ab 20 Gläubigern ein Regelinsolvenzverfahren zwingend durchgeführt wird. Ziel ist es, die Gläubiger durch die Verwertung des vorhandenen Vermögens (Insolvenzmasse) bestmöglich zu befriedigen. Das gilt gem. § 1 InsO nicht nur für die Regelinsolvenz, sondern für alle Verfahren. Gleichzeitig können Firmen und Einzelunternehmen im Falle einer Insolvenz neu strukturiert werden. Dies geschieht im Rahmen einer Sanierung, um weiterhin wirtschaftlich tätig zu bleiben. In der Regel steuert ein Insolvenzverwalter das Verfahren, der sowohl die Vermögenswerte sichert, verwaltet als auch die Interessen der Gläubiger vertritt.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Speziell Privatpersonen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben, können das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen. Es zielt darauf ab, zahlungsunfähigen Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, ihre finanziellen Verhältnisse zu regeln und durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei zu werden. Voraussetzung für die Eröffnung ist neben dem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit der gescheiterte Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit den Gläubigern sowie die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan. Nach einer Wohlverhaltensphase von derzeit drei Jahren, also mindestens 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten wurden bezahlt und sonstige Auflagen erfüllt – können die verbleibenden Schulden erlassen werden.5
Besondere Verfahren: Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Das Schutzschirmverfahren ist ein präventives Verfahren, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, sich frühzeitig vor drohender Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Unter der Leitung des Schuldners soll eine eigenständige Sanierung durchgeführt werden, begleitet durch einen Sachwalter. Anders als beim Regelinsolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung hier weitgehend in der Verantwortung des Unternehmens. Dahingegen erlaubt die Eigenverwaltung dem Schuldner, das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht selbst zu führen, während gleichzeitig eine Sanierung vorbereitet wird. Beide Verfahren sind vor allem für größere Unternehmen geeignet, die ihre wirtschaftlichen Strukturen erhalten möchten.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Ein Insolvenzverfahren dient dazu, die finanziellen Verhältnisse eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners zu ordnen. Es umfasst mehrere Schritte, vom Stellen des Antrags und dem gerichtlichen Prüfen der Insolvenz über die Insolvenzeröffnung und die Verwaltung des Vermögens bis hin zur möglichen Entschuldung. Ziel ist es, sowohl die Interessen der Gläubiger zu wahren als auch dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Hier haben wir die einzelnen Vorgänge des Verfahrens nochmal zusammengefasst:
Insolvenzantrag und Eröffnung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag, den entweder ein Schuldner selbst oder ein Insolvenzgläubiger stellen kann. Das Gericht führt anschließend das Prüfen der Insolvenz durch, indem es den Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nachvollzieht und die Deckung der Verfahrenskosten untersucht. Nimmt das Gericht den Antrag an, erfolgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Kontrolle über das Vermögen des Schuldners geht auf einen Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzantrag ist ein zentraler Schritt, da er den weiteren Ablauf des Verfahrens in Gang setzt. Unternehmen machen sich zudem der Insolvenzverschleppung strafbar, wenn sie nicht rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Gleichzeitig nutzen sie diesen Moment oft strategisch, um Sanierungsoptionen zu prüfen, während Verbraucher den Weg zur Restschuldbefreiung beginnen.
Rolle des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Sicherung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens (Insolvenzmasse) des Schuldners und wahrt dabei die Interessen der Gläubiger. Das Insolvenzgericht überwacht das Verfahren und entscheidet über Streitfragen.
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es zunächst, die finanzielle Lage des Schuldners zu prüfen und ein Verzeichnis der Vermögenswerte und Forderungen zu erstellen. Oft wird zu Beginn eines Verfahrens auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um die Vermögensgegenstände des Schuldners zu sichern und so sicherzustellen, dass kein einzelner Gläubiger durch Pfändungen bevorzugt wird. Dies dient der Gleichbehandlung aller Gläubiger. Anschließend sorgt er für die bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse, um die Gläubiger zu befriedigen. Das Gericht begleitet den Prozess, eröffnet das Verfahren, beruft bei größeren Verfahren einen Gläubigerausschuss ein und entscheidet bei natürlichen Personen über die Restschuldbefreiung oder andere zentrale Punkte.
Verwertung der Insolvenzmasse und Gläubigerbefriedigung
Die Verwertung der Insolvenzmasse umfasst den Verkauf des Vermögens des Schuldners, um die Forderungen der Gläubiger anteilig zu befriedigen. Dabei spielt auch die Rangfolge der Gläubiger eine entscheidende Rolle, da die Mittel in der Regel in einer festgelegten Reihenfolge verteilt werden.
Der Insolvenzverwalter verkauft Vermögensgegenstände wie Immobilien, Fahrzeuge oder andere werthaltige Güter des Schuldners. Der Erlös fließt in die Insolvenzmasse, aus der die Gläubiger bezahlt werden. Insolvenzgläubiger mit besicherten Forderungen werden bevorzugt behandelt, während nachrangige Forderungen nur bedient werden, wenn die Masse ausreicht. Der Erlös wird nach folgendem Schema verteilt:
- Gläubiger mit Absonderungsrechten: Dazu gehören beispielsweise Banken mit Grundpfandrechten oder andere Gläubiger mit besicherten Forderungen, die vorrangig befriedigt werden.
- Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters: Diese fallen unter die sogenannten Masseforderungen, da sie durch das Verfahren selbst entstehen.
- Unbesicherte Forderungen: Hierzu zählen Lieferanten und Dienstleister, deren Forderungen zwar nicht besichert, aber dennoch vorrangig vor nachrangigen Forderungen sind.
- Nachrangige Forderungen: Hierunter fallen rechtlich nachrangige Ansprüche, wie Forderungen aus einem qualifizierten Rangrücktritt oder Eigenkapitalforderungen. Diese werden nur bedient, wenn nach Befriedigung aller anderen Forderungen noch Mittel verfügbar sind.
Es ist zu beachten, dass unbesicherte Forderungen (z. B. von Lieferanten) rechtlich nicht als nachrangig gelten, obwohl sie in der Rangfolge hinter besicherten Forderungen stehen. Nachrangige Forderungen im rechtlichen Sinne (z. B. Eigenkapital mit Rangrücktritt) werden hingegen zuletzt berücksichtigt.
Dauer des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung
Je nach Komplexität des Falls kann die Dauer einer Insolvenz und ihres Verfahrens variieren. Bei Privatpersonen dauert bei Einhaltung aller Auflagen das Hauptverfahren zwischen Eröffnung und Restschuldbefreiung drei bis fünf Jahre. Nach dieser Phase sind verbleibende Schulden erlassen.Für Unternehmen variiert die Dauer je nach Größe und Struktur. Ein Regelinsolvenzverfahren kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere bei umfangreichen Vermögenswerten oder komplizierten Gläubigeransprüchen.
Insolvenz bei Immobilienprojekten
Gerät ein Immobilienprojekt in Insolvenz, stellt das sowohl Projektentwickler als auch Investoren vor besondere Herausforderungen. Wenn ein Projektentwickler zahlungsunfähig wird, hat dies direkte Auswirkungen auf das jeweilige Bau- oder Entwicklungsprojekt. Finanzierungspläne können ins Stocken geraten, weil sich Genehmigungsverfahren oder wetterbedingte Bauverzögerungen auf den Zeitplan auswirken. Auch kann es zu Finanzierungsproblemen kommen. Projektentwickler könnten etwa Schwierigkeiten haben, ihre Finanzierung zu sichern, insbesondere in herausfordernden Marktphasen. Die Fertigstellung oder Verwertung der Immobilie wird damit erschwert und/oder verzögert.
Für Investoren, die in diese Projekte investiert haben und die Immobilie als Kapitalanlage genutzt haben, bedeutet dies oft Unsicherheit hinsichtlich der Rückzahlung ihres Kapitals und der vereinbarten Renditen.
Immobilieninvestoren sollten jedoch wissen, dass eine Insolvenz nicht automatisch den Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals bedeutet. Wie hoch die Rückflüsse aus der Insolvenzmasse ausfallen, hängt von der Verwertung der Projektassets ab und davon, wie die Investitionen rechtlich abgesichert sind. Hierbei spielen Faktoren wie die Rangfolge der Gläubigeransprüche und mögliche Sicherheiten eine zentrale Rolle.
Wie geht Exporo mit Insolvenzen im Projektgeschäft um?
Immobilieninvestitionen über Plattformen wie Exporo bieten Anlegern die Möglichkeit, in attraktive Projekte zu investieren. Dennoch gibt es – wie bei allen Investitionen – Risiken, darunter das Risiko einer Insolvenz des Projektentwicklers. Falls ein Projektentwickler in finanzielle Schwierigkeiten gerät und ein Insolvenzantrag gestellt wird, ergreift Exporo unmittelbar Maßnahmen, um sich ein Bild von der Situation zu machen und weitere Schritte zu planen:
- Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter:
Sobald ein Insolvenzantrag gestellt wird, bestellt das zuständige Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Exporo tritt schnellstmöglich mit diesem in Kontakt, um den Sachstand zu klären und das weitere Vorgehen abzustimmen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Insolvenzverwalter oft noch keine vollständigen Informationen. Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert in der Regel mehrere Wochen, in denen geprüft wird, ob und welche Insolvenzgründe vorliegen. - Sicherungsrechte und Verwertung von Vermögenswerten:
Im Interesse der Anleger wird geprüft, ob und wie die Sicherungsrechte – etwa an Immobilien – verwertbar sind. Der Sicherheitentreuhänder von Exporo arbeitet in enger Abstimmung mit Exporo sowie einem Rechtsbeistand daran, die bestmögliche Verwertung der Sicherheiten zu erreichen. - Transparente Kommunikation:
Exporo hält sowohl Anleger als auch Vermittlungspartner über den Fortschritt des Insolvenzverfahrens auf dem Laufenden. Das Verständnis für die mit Investitionen verbundenen Risiken wird stets offen kommuniziert, um Transparenz zu gewährleisten.
Schutz der Anlegerinteressen seitens Exporo
Sollte ein Projekt in die Insolvenz geraten, zeigt sich der Mehrwert der strengen Sicherungsmechanismen von Exporo. Anleger profitieren von:
- Aktiven Sicherungsrechten: Diese werden durch den Sicherheitentreuhänder vertreten und sichern die Interessen der Anleger. Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung der Sicherheiten, die dem Projekt zugrunde liegen, ist individuell.
- Juristische Unterstützung: Exporo setzt bei Bedarf auf die Expertise erfahrener Rechtsanwälte, um Vermögenswerte zu sichern und zu verwerten.
Wichtig: Das Service-Team von Exporo unterstützt Investoren in solchen Fällen, indem es Transparenz schafft und die Kommunikation mit den beteiligten Parteien, wie dem Insolvenzverwalter oder den Projektentwicklern, koordiniert. Zudem informieren wir Anleger nach Möglichkeit regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens. Exporo bietet damit nicht nur eine Plattform für digitale Immobilien Investments, sondern steht Anlegern auch in Krisensituationen mit professionellem Know-how zur Seite.