- Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist gesetzlich geregelt und hängt vom Geburtsjahr ab. Es gibt ein frühestes Renteneintrittsalter sowie eine Regelaltersgrenze.
- Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese können sich auf die Höhe der monatlichen Rente auswirken.
- Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann, z.B. bei langjähriger Versicherung oder bestimmten Personengruppen wie Schwerbehinderten.
- Wer früh in Rente gehen möchte, sollte sich auch frühzeitig um Vermögensaufbau kümmern, z.B. mit digitalen Immobilien Investments wie bei Exporo.
- Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist gesetzlich geregelt und hängt vom Geburtsjahr ab. Es gibt ein frühestes Renteneintrittsalter sowie eine Regelaltersgrenze.
- Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese können sich auf die Höhe der monatlichen Rente auswirken.
- Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann, z.B. bei langjähriger Versicherung oder bestimmten Personengruppen wie Schwerbehinderten.
- Wer früh in Rente gehen möchte, sollte sich auch frühzeitig um Vermögensaufbau kümmern, z.B. mit digitalen Immobilien Investments wie bei Exporo.
Ab wann kann ich in Deutschland frühestens in Rente gehen?
Erst vor wenigen Jahren wurde die Altersruhe mit 63 Jahren eingeführt. Um sie in Anspruch zu nehmen, muss man mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingezahlt haben. Dann besteht ein Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte. Wer in diesem Alter in den Ruhestand geht, muss allerdings Abschläge von bis zu 14,4 % in Kauf nehmen.
Diese Abzüge sind im Jahr 2018 mit 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns festgelegt. Wer also ein Jahr vor dem gesetzlichen Renteneintritt in die Altersruhe geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr akzeptieren.
Für diese Rentner gibt es allerdings Möglichkeiten, ihre Rentenauszahlung etwas aufzubessern. Seit 01. Juli 2017 gibt es die sogenannte Flexi-Rente. Wer in den vorgezogenen Ruhestand geht, darf beliebig viel hinzuverdienen ohne Rentenabschläge in Kauf nehmen zu müssen. Selbst wer in die Regelaltersrente geht, kann die Flexi-Rente in Anspruch nehmen. Nimmt man in diesem Jahr die Regelaltersrente nämlich verzögert an, erhöht sich dadurch die Rentenleistung. Allein die Verschiebung des Renteneintrittsalters um ein Jahr führt zu einer Erhöhung der gesetzlichen Rentenzahlung um rund sechs Prozent, ohne dass zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt werden müssen.
Wer wissen möchte, ab welchem Alter man in den Ruhestand gehen kann und wie hoch die Abschläge sind, kann einen Onlinerechner nutzen. Er ist auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht und ist für angehende Rentner gedacht, die sich frühzeitig Informationen zu dem wichtigen Thema Altersvorsorge beschaffen wollen.
Wie hoch in das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland?
In Deutschland wird die Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1947 wurde die Altersgrenze jährlich um einen Monat angehoben, bis 2023. Das bedeutet beispielsweise, dass Jahrgang 1956 mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen kann.
Ab 2024 wird die Anhebung der Altersgrenze in 2-Monats-Schritten beginnen, angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1959. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Graph mit Regelaltersgrenzen
Dieser Graph zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahr:
In die Altersteilzeit gehen – ab wann kann ich Rente beziehen?
Die Altersteilzeit ist ein Modell, das dem Konzept eines Teilzeitarbeitsvertrages ähnelt. Arbeitnehmer können ab Vollendung ihres 55. Lebensjahres die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, die den Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn ermöglicht.
Durch die Vereinbarung von Altersteilzeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Um die Vorteile der Altersteilzeit genießen zu können, müssen neben dem 55. Lebensjahr auch noch drei versicherungspflichtige Beitragsjahre in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Es lohnt sich also, wenn Arbeitnehmer rechtzeitig planen und genügend Beitragsjahre nachweisen können, um in die Altersteilzeit zu gehen und den früheren Renteneintritt zu ermöglichen.