Was ändert sich durch die ECSP-Verordnung und welche Vorteile bringt diese?
Mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Verordnung erweitert sich der Markt für digitale Plattformen erheblich. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten angeboten werden. Ausländische Anleger können ohne regulatorische Hürden in Projekte investieren, die von Plattformen angeboten werden, die über eine ECSP-Lizenz verfügen. Das ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche.
Die BaFin kann verlangen, dass eine Vorabmitteilung eines Anlagebasisinformationsblattes vor dessen Bereitstellung auf der Plattform an sie erfolgt. Es muss aber keine Vorabgenehmigung durch die BaFin abgewartet werden. Dadurch werden bürokratische Hürden abgebaut und der Finanzierungsprozess beschleunigt, was zu einem größeren Angebot für die Anleger führen könnte.
Exporo hat auch eine Lizenz der neuen EU Verordnung (EU) 2020/1503 für „European Crowdfunding Service Provider” (ECSP) (auch Schwarmfinanzierungsverordnung, „SF-VO“ bezeichnet) beantragt und am 5. Dezember 2023 die ECSP-Lizenz durch die BaFin erhalten.
Die Anleger werden weiterhin durch uns als Plattform betreut und die Verwaltung der Sicherheiten wird weiterhin durch einen Treuhänder übernommen.
Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice:
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