Ein partiarisches Darlehen, abgeleitet vom lateinischen „partire“ (teilen), ist eine Darlehensform, bei der der Darlehensgeber an den Umsätzen oder Gewinnen des finanzierten Projekts beteiligt wird, statt feste Zinsen zu erhalten. Dieses Darlehen wird in der Bilanz des Kreditnehmers als Fremdkapital geführt und beinhaltet keine Risikobeteiligung bei Verlusten des Projekts.
Im Gegensatz dazu erhöht eine Beteiligung in einer Stillen Gesellschaft das Eigenkapital des Kreditnehmers und umfasst sowohl Gewinn- als auch Verlustanteile. Ein Nachrangdarlehen bietet dagegen feste Zinsen und zählt in der Bilanz zum Eigenkapital, was zu besseren Kreditkonditionen führt.
Für Crowdfunding-Projekte, z. B. beim Crowdfunding für Immobilien, ist das partiarische Darlehen besonders attraktiv, da es Anlegern ermöglicht, an den Gewinnen des Projekts teilzuhaben, ohne ein unternehmerisches Risiko einzugehen. Seit Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes gelten auch für partiarische Darlehen die Regelungen des Vermögensanlagengesetzes, mit Ausnahmen wie der Befreiung von der Prospektpflicht bei einem Fundingvolumen bis zu 2,5 Mio. Euro, was die Nutzung dieser Finanzierungsform bei Schwarmfinanzierungen fördert.
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