Mit der Grundschuld wird das Recht eines Besitzers von Grundstück oder grundstücksähnlichem Eigentum (Immobilie) bezeichnet, diesen Besitz zu monetarisieren. Sie ist ein Grundpfandrecht und dient oftmals als Sicherheit bei der Vergabe von Darlehen. Die Grundschuld ist allerdings von der Hypothek abzugrenzen.
Wer eine Immobilie baut und finanzieren will, bekommt in der Regel ein Darlehen von der Bank mit der Voraussetzung, im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers per Zwangsvollstreckung die Immobilie einzulösen. Damit kann der Rest der Tilgung abgewickelt werden. Dazu wird die Grundschuld, die das Darlehen absichert, in das Grundbuch eingetragen. Darin sind die gesamten Eigentumsverhältnisse, die auf einem Grundstück liegen, eingetragen. Es ist für jeden, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, einsehbar und genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Angaben im Grundbuch rechtskräftige Wahrheit beanspruchen dürfen.
Die Form der Globalgrundschuld oder Globalbelastung bezeichnet eine Spezialform des Grundpfandrechts, einer Darlehensabsicherung durch Immobilien. Bei der Globalgrundschuld tritt ein Sonderfall ein und das Grundpfandrecht lastet auf mehreren Grundstücken, nicht nur auf einem. Falls der Sicherheitsfall eintreten sollte, kann dann der Darlehensgeber/Gläubiger eine bis alle belasteten Immobilien zur Deckung seiner Forderungen verwerten.
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