Grundschuld

Mit der Grundschuld wird das Recht eines Besitzers von Grundstück oder grundstücksähnlichem Eigentum (Immobilie) bezeichnet, diesen Besitz zu monetarisieren. Sie ist ein Grundpfandrecht und dient oftmals als Sicherheit bei der Vergabe von Darlehen. Die Grundschuld ist allerdings von der Hypothek abzugrenzen.

Baufinanzierung und Grundbuch

Wer eine Immobilie baut und finanzieren will, bekommt in der Regel ein Darlehen von der Bank mit der Voraussetzung, im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers per Zwangsvollstreckung die Immobilie einzulösen. Damit kann der Rest der Tilgung abgewickelt werden. Dazu wird die Grundschuld, die das Darlehen absichert, in das Grundbuch eingetragen. Darin sind die gesamten Eigentumsverhältnisse, die auf einem Grundstück liegen, eingetragen. Es ist für jeden, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, einsehbar und genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Angaben im Grundbuch rechtskräftige Wahrheit beanspruchen dürfen.

Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek

  • Im Vergleich zur Hypothek wird die Grundschuld gerne von Banken genutzt, um eine Baufinanzierung abzusichern. Der Vorteil für die Banken liegt in der Handhabung: Um aus einer Hypothek die Schulden zu Geld zu machen, muss die Bank juristisch vorgehen, um beweisen zu können, dass der Schuldner noch anderweitige Schulden zu bedienen hat. Bei Grundschulden ist dies einfacher.
  • Ein weiterer Unterschied zwischen diesen Grundpfandrechten besteht in der Flexibilität der Kredithöhe. Eine Hypothek ist an die Höhe des und an das Darlehen selbst gebunden: Ist es getilgt, kann sie - im Gegensatz zur Hypothek - nicht weiter verwendet werden. Die Hypothek wird dann zu einer Eigentümergrundschuld. Bei einer Grundschuld hingegen, kann der Besitzer sogar mehrere Forderungen bzw. Darlehen damit bedienen.

Die Globalgrundschuld

Die Form der Globalgrundschuld oder Globalbelastung bezeichnet eine Spezialform des Grundpfandrechts, einer Darlehensabsicherung durch Immobilien. Bei der Globalgrundschuld tritt ein Sonderfall ein und das Grundpfandrecht lastet auf mehreren Grundstücken, nicht nur auf einem. Falls der Sicherheitsfall eintreten sollte, kann dann der Darlehensgeber/Gläubiger eine bis alle belasteten Immobilien zur Deckung seiner Forderungen verwerten.

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