Der ältere Mann, der besorgt in die Zukunft schaut, während viele Fragezeichen um ihn schweben, steht für die Unklarheiten und Überlegungen zum Renteneintrittsalter. Dies hebt die Komplexität der gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit einer fundierten Planung hervor.
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Ab wann kann man in Rente gehen – Regeln im Überblick

Frühestes Renteneintrittsalter

Die Rente ist für viele ein wichtiger Lebensabschnitt, der eine solide finanzielle Grundlage erfordert. Doch ab wann kann man eigentlich in Deutschland in Rente gehen? Das Renteneintrittsalter ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte darüber, ab wann Sie in Rente gehen können und was Sie dabei beachten sollten. Wir erläutern Ihnen die Regelaltersgrenze, das früheste Renteneintrittsalter, Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und weitere wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten.
  • Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist gesetzlich geregelt und hängt vom Geburtsjahr ab. Es gibt ein frühestes Renteneintrittsalter sowie eine Regelaltersgrenze.
  • Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese können sich auf die Höhe der monatlichen Rente auswirken.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann, z.B. bei langjähriger Versicherung oder bestimmten Personengruppen wie Schwerbehinderten.
  • Wer früh in Rente gehen möchte, sollte sich auch frühzeitig um Vermögensaufbau kümmern, z.B. mit digitalen Immobilien Investments wie bei Exporo.
  • Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist gesetzlich geregelt und hängt vom Geburtsjahr ab. Es gibt ein frühestes Renteneintrittsalter sowie eine Regelaltersgrenze.
  • Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese können sich auf die Höhe der monatlichen Rente auswirken.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann, z.B. bei langjähriger Versicherung oder bestimmten Personengruppen wie Schwerbehinderten.
  • Wer früh in Rente gehen möchte, sollte sich auch frühzeitig um Vermögensaufbau kümmern, z.B. mit digitalen Immobilien Investments wie bei Exporo.

Ab wann kann ich in Deutschland frühestens in Rente gehen?

Erst vor wenigen Jahren wurde die Altersruhe mit 63 Jahren eingeführt. Um sie in Anspruch zu nehmen, muss man mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingezahlt haben. Dann besteht ein Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte. Wer in diesem Alter in den Ruhestand geht, muss allerdings Abschläge von bis zu 14,4 % in Kauf nehmen. 

Diese Abzüge sind im Jahr 2018 mit 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns festgelegt. Wer also ein Jahr vor dem gesetzlichen Renteneintritt in die Altersruhe geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr akzeptieren.

Für diese Rentner gibt es allerdings Möglichkeiten, ihre Rentenauszahlung etwas aufzubessern. Seit 01. Juli 2017 gibt es die sogenannte Flexi-Rente. Wer in den vorgezogenen Ruhestand geht, darf beliebig viel hinzuverdienen ohne Rentenabschläge in Kauf nehmen zu müssen. Selbst wer in die Regelaltersrente geht, kann die Flexi-Rente in Anspruch nehmen. Nimmt man in diesem Jahr die Regelaltersrente nämlich verzögert an, erhöht sich dadurch die Rentenleistung. Allein die Verschiebung des Renteneintrittsalters um ein Jahr führt zu einer Erhöhung der gesetzlichen Rentenzahlung um rund sechs Prozent, ohne dass zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt werden müssen.

Wer wissen möchte, ab welchem Alter man in den Ruhestand gehen kann und wie hoch die Abschläge sind, kann einen Onlinerechner nutzen. Er ist auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht und ist für angehende Rentner gedacht, die sich frühzeitig Informationen zu dem wichtigen Thema Altersvorsorge beschaffen wollen.

Wie hoch in das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland?

In Deutschland wird die Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1947 wurde die Altersgrenze jährlich um einen Monat angehoben, bis 2023. Das bedeutet beispielsweise, dass Jahrgang 1956 mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen kann.

Ab 2024 wird die Anhebung der Altersgrenze in 2-Monats-Schritten beginnen, angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1959. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren

Graph mit Regelaltersgrenzen

Dieser Graph zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahr:

In die Altersteilzeit gehen – ab wann kann ich Rente beziehen? 

Die Altersteilzeit ist ein Modell, das dem Konzept eines Teilzeitarbeitsvertrages ähnelt. Arbeitnehmer können ab Vollendung ihres 55. Lebensjahres die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, die den Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn ermöglicht.

Durch die Vereinbarung von Altersteilzeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Um die Vorteile der Altersteilzeit genießen zu können, müssen neben dem 55. Lebensjahr auch noch drei versicherungspflichtige Beitragsjahre in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Es lohnt sich also, wenn Arbeitnehmer rechtzeitig planen und genügend Beitragsjahre nachweisen können, um in die Altersteilzeit zu gehen und den früheren Renteneintritt zu ermöglichen.

Ab wann kann ich frühestens in Rente, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen?

In Deutschland wird das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Das bedeutet, dass die Regelaltersgrenze für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei 67 Jahren liegt. 

Wer keine Abschläge in Kauf nehmen will, muss 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Um diese 45 Jahre zu erreichen, werden nicht nur Beitragszahlungen aus den Jahren einer Berufstätigkeit angerechnet. Auch für Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde, werden Beitragszahlungen angerechnet. Obwohl viele Arbeitnehmer im Alter von 50 bis 60 Jahren heute gesünder und leistungsfähiger sind als frühere Generationen, streben viele Versicherte einen früheren Eintritt in den Ruhestand an. Sie wollen ihr Leben im Alter genießen und nicht bis zum Beginn der Regelaltersgrenze arbeiten. 

Die häufigsten Irrtümer zum Thema „Ab wann kann ich in Rente gehen“

1. Jeder muss bis zum Alter von 67 arbeiten

Es gibt eine ganze Reihe von Irrtümern, die sich rund um die Frage, ab wann man in die Rente gehen kann, ranken. Sehr häufig hört man die Aussage, dass jeder bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten muss. Das ist so nicht korrekt. Erst für die Geburtsjahrgänge ab 1964 beträgt das Alter für den regulären Renteneintritt 67 Jahre. Für die Jahrgänge 1947 bis 1964 wird das Regelrentenalter schrittweise angehoben.

2. Die Rentenzahlung fließt automatisch

Ebenso falsch ist die Aussage, dass die Rentenzahlung automatisch fließt. Eine Rentenzahlung ist eine Sozialleistung. Diese muss beim Versicherungsträger beantragt werden. Dazu genügt eine kurze schriftliche Information an die Deutsche Rentenversicherung oder an den jeweiligen Versicherungsträger. Um die pünktliche Zahlung der Rentenleistung sicherzustellen, sollte der Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden.

3. Die Rente wird nicht besteuert

Um die Frage der Rentenbesteuerung ranken sich ebenfalls viele Irrtümer. Seit dem Jahr 2005 werden die Rentenzahlungen besteuert. Wer im Jahr 2005 in die Regelaltersrente ging, musste nur 50 Prozent seiner Rentenzahlung versteuern. Personen, die im Jahr 2016 Rentner wurden, haben 72 Prozent der Zahlung zu versteuern. Dieser prozentuale Anteil steigt, doch erst in einigen Jahren ist die gesetzliche Rentenzahlung in vollem Umfang steuerpflichtig.

4. Rente: Ab wann darf man nichts mehr dazu verdienen

Interessant sind auch die Hinzuverdienstgrenzen, denn sie sind für viele Rentner nicht transparent. Wer seine Regelaltersrente bezieht, darf zur Rentenzahlung in unbegrenzter Höhe dazuverdienen. Eine Kürzung der Zahlung erfolgt dann nicht. Wer aber eine vorzeitige Altersrente bekommt und noch nicht das Regelrentenalter erreicht hat, sollte die Grenzen für den Hinzuverdienst kennen. Seit Juli 2017 dürfen Rentner im vorzeitigen Ruhestand bis zu 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen. Ist der Hinzuverdienst höher, wird der darüber hinausgehend Betrag in einer Höhe von 40 Prozent auf die Rentenzahlung angerechnet.

Rente: Ab wann spricht man von Altersarmut?

Infografik zur Entwicklung der monatlichen Rente von 2010 bis 2025. Die Grafik zeigt eine steigende blaue Linie, die den Anstieg der Rentenhöhe von 1200 Euro im Jahr 2010 auf etwa 1800 Euro im Jahr 2025 darstellt.
Monatliche Bruttostandardrente der gesetzlichen Rentenversicherungen in Deutschland von 2010 bis 2025

Man spricht von Altersarmut, wenn Menschen im Rentenalter über ein sehr niedriges Einkommen verfügen und dadurch ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft bestreiten können. Die genaue Einkommensgrenze, ab der Altersarmut vorliegt, ist jedoch nicht einheitlich definiert.

Absatz:

Im Rentenalter wird in Deutschland Altersarmut zum Problem, da viele Rentenzahlungen nicht ausreichen, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Wer in Rente gehen möchte, sollte sich über seine Rentenhöhe und Abschläge informieren, um gegebenenfalls eine private Altersvorsorge ergänzen zu können. 

Versicherungsexperten gehen heute davon aus, dass man rund 80 Prozent des letzten Nettogehalts als Rentenzahlung bekommen sollte, wenn man den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten will. Zwar wird auch in Zukunft ein großer Anteil davon durch die gesetzliche Altersrente gedeckt. Trotzdem entsteht eine Versorgungslücke, die durch eine private Altersvorsorge ergänzt werden sollte. Die Höhe der Rentenzahlung hängt übrigens vom Bruttoeinkommen und von der Zahl der Jahre ab, in denen man Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer also nur ein geringes Einkommen bezieht, muss damit rechnen, dass die Rentenhöhe im Alter entsprechend gering ausfällt. Die Gefahr der Altersarmut ist also nicht zu unterschätzen, so dass man grundsätzlich davon ausgehen sollte, dass jeder eine private Altersvorsorge abschließen sollte, um im Alter gut versorgt zu sein.

Mit digitalen Immobilien für den Ruhestand vorsorgen

Wenn es darum geht, für den Ruhestand vorzusorgen, sind Immobilieninvestitionen eine interessante Option. Immobilien als Altersvorsorge bieten in der Regel langfristig stabilere Renditen als andere Anlageklassen und haben eine Inflationsschutzfunktion. Zudem bieten sie durch regelmäßige Mieteinnahmen und eine mögliche Wertsteigerung ein passives Einkommen im Alter. Vor allem digitale Immobilien Investments können hierbei eine attraktive Alternative darstellen. Plattformen wie Exporo bieten Anlegern die Möglichkeit, schon ab einem vergleichsweise geringen Betrag in ausgewählte Immobilienprojekte zu investieren und dabei attraktive Renditen zu erzielen. Dabei trägt Exporo durch eine sorgfältige Prüfung der Immobilienprojekte und durch ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit dazu bei, dass Anleger ihr Anlagevermögen diversifizieren und für den Ruhestand vorsorgen können.

Fazit: Planen Sie Ihre Rente rechtzeitig und nutzen Sie die Chancen moderner Anlageformen

Das reguläre Renteneintrittsalter wird in Deutschland in den nächsten Jahren Schritt für Schritt auf 67 Jahre erhöht. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört eine Dauer der Beitragszahlung von 45 Jahren, wenn man keine Abschläge auf die Rentenleistung hinnehmen will. Wer weniger als 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat und dennoch in die Altersruhe gehen will, muss für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts einen Abschlag von 0,3 Prozent akzeptieren.

Die Frage „Ab wann kann ich Rente beziehen?“ sollte nicht erst im Alter aufkommen, sondern frühzeitig in die eigene Finanzplanung integriert werden. Durch die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze in Deutschland wird die private Altersvorsorge immer wichtiger, um im Ruhestand gut versorgt zu sein und Altersarmut zu vermeiden. Dabei bieten moderne Anlagemöglichkeiten wie digitale Immobilien Investments eine attraktive Möglichkeit, langfristig stabile Renditen zu erzielen und das Anlagevermögen diversifiziert anzulegen. Mit der frühzeitigen Planung und der Nutzung moderner Anlageformen können Sie sich eine solide Basis für eine entspannte Altersrente schaffen.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Renteneintritt

Kann ich vor der Altersgrenze in Rente gehen?

Ja, es ist möglich, vor Erreichen der Altersgrenze in Rente zu gehen. Allerdings sind dabei Abzüge auf die monatliche Rente zu beachten. Diese Abschläge betragen etwa 0,3 Prozent pro Monat

Eine vorzeitige Rente kann beispielsweise bei Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung in Anspruch genommen werden. Auch die Möglichkeit der Altersteilzeit sollte in Betracht gezogen werden.

Können Frauen schon früher in Rente gehen?

Nein, Frauen haben kein niedrigeres Renteneintrittsalter als Männer. Die Regelaltersgrenze gilt unabhängig vom Geschlecht und wird schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Wie kann man sein Renteneintrittsalter berechnen?

Das Renteneintrittsalter hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise den geleisteten Beitragsjahren und dem Geburtsjahr. Um das individuelle Renteneintrittsalter zu berechnen, kann man sich anhand der eigenen Rentenversicherungskonten und dem Onlinerechner der Deutschen Rentenversicherung einen Überblick verschaffen.

Ab wann kann man als Schwerbehinderter in Rente gehen?

Schwerbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen früher als regulär in Rente gehen. Die genauen Regelungen hängen von der Art der Behinderung und dem Geburtsjahr ab. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent beansprucht werden kann und bei der Abschläge auf die monatliche Rente vermieden werden können, wenn die Wartezeit erfüllt ist.

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