Sie haben Fragen zu unserem Angebot? Hier finden Sie die Antworten. In diesem Abschnitt haben wir die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und beantwortet, um Sie erfolgreich durch die Welt unserer Investmentmöglichkeiten zu navigieren.
EXPORO ist eine innovative Internetplattform aus Hamburg, über die Investoren sich bereits mit Beträgen ab 500 € an attraktiven Immobilienprojekten mittels der digitalen Plattform beteiligen können.
EXPORO bietet zwei unterschiedliche Produkte an. Zum einen EXPORO Finanzierung und zum anderen EXPORO Bestand.
Mit EXPORO Finanzierung haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an ausgewählten, geprüften und renditestarken Immobilienprojekten zu beteiligen. Sie beteiligen sich an einem konkreten Projekt (z.B. Neubau, Sanierung etc.), das der Projektentwickler über eine festgesetzte, kurze Laufzeit realisiert. Aus den Erlösen werden Sie mit einem festen Zinssatz nach Laufzeitende zurückbezahlt.
Mit EXPORO Bestand haben Sie die Möglichkeit, ähnlich wie ein Eigentümer von den laufenden Mieteinnahmen sowie von einer Wertsteigerung zu profitieren. Sie investieren Ihr Geld in eine hochwertige Immobilie und partizipieren wie ein Eigentümer an regelmäßigen Zinszahlungen auf Ihr Konto, die von den Mieterlösen der Immobilien abhängig sind. Beim Verkauf der Immobilie erhalten Sie darüber hinaus einen Großteil der erzielten Wertsteigerung.
Als Finanzvehikel nutzt EXPORO zurzeit das Nachrangdarlehen, um dem Projektträger Mezzanine Kapital zur Verfügung zu stellen. Mezzanine Kapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Bilanziell ist das Mezzanine Kapital zwischen dem Fremdkapital (in den meisten Fällen ist das der Kredit der finanzierenden Bank) und dem Eigenkapital (eigenes Kapital des Projektträgers) einzuordnen. Der Begriff „nachrangig“ im Namen des Darlehens bedeutet, dass das Nachrangdarlehen nach dem sonstigen Fremdkapital (z.B. Bankkredite) bedient wird, jedoch vor dem Eigenkapital des Projektträgers.
Mit einem nachrangigen Darlehen sind keine Mitspracherechte, wie beispielsweise auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, verbunden. Grundsätzlich bestehen für Investoren neben der Bereitstellung des von Ihnen gewählten Investitionsbetrages keine weiteren Rechte und Pflichten. Es gibt insbesondere keine Nachschusspflicht. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie uns jedoch über Änderungen Ihrer Kontaktdaten oder Ihrer Bankverbindung informieren, um eine reibungslose Rückzahlung Ihres Kapitals inklusive der Verzinsung zum Ende der Laufzeit zu gewährleisten.
EXPORO ist eine Plattform, auf der Investmentbeziehungen entstehen, für die ein gewisses Maß an Verbindlichkeit notwendig ist. Wir wollen, dass alle Nutzer der Plattform einander vertrauen. Vertrauen kann leichter entstehen, wenn man weiß, mit wem man es zu tun hat. Informationen zu den Projektträgern und den Projekten sind auf unserer Seite zugänglich.
Für den Investitionsprozess benötigen wir folgende Daten, um gesetzlichen Identifizierungspflichten nachkommen zu können:
Darüber hinaus sind für die korrekte Zahlungsabwicklung sowie die Rückzahlung des eingesetzten Investitionsbetrages zuzüglich der Zinsen folgende Einzelheiten notwendig:
Zur direkten Kommunikation ist es hilfreich, wenn Sie neben Ihrer E-Mail-Adresse auch Ihre Telefonnummer angeben.
Ihre Daten werden vertraulich gemäß in Deutschland geltender Datenschutzbestimmungen erfasst, verarbeitet und gespeichert. Insbesondere werden wir Ihre Daten niemals ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder für andere Zwecke als die Bearbeitung Ihres Investments und die Bereitstellung von Informationen für Sie, z.B. in Form von Bestätigungs-Mails oder jederzeit abbestellbaren Newslettern, nutzen.
Der Nutzungsvertrag für die Plattform wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Falls Sie Ihre Registrierung und damit den Nutzungsvertrag für die Plattform beenden wollen, schreiben Sie bitte eine entsprechende E-Mail an info@exporo.de. Etwaige von Ihnen mit einem Kapitalnehmer abgeschlossene Investmentverträge bleiben von einer Kündigung des Nutzungsvertrages für die Plattform unberührt.
EXPORO Finanzierung: Während des Crowdinvesting eines Projektes erhält EXPORO eine Vergütung vom jeweiligen Projektentwickler. Damit werden die bei EXPORO anfallenden Kosten für Kundenservice, Plattform, Marketingmaßnahmen usw. beglichen. Transaktionskosten für die Überweisungen der Investments werden ebenfalls von den Projektentwicklern getragen.
EXPORO Bestand: Die Exporo Investment GmbH erhält für die Strukturierung des Angebots, den Vertrieb und das Marketing eine Gebühr von ca. 5% des Emissionsvolumens der Anleihe. Zudem erhält die Exporo Investment GmbH für die Anlegerbetreuung eine laufende Vergütung von 0,1 % des Emissionsvolumens und die Exporo Asset Management GmbH für das laufende Asset Management eine Gebühr in Höhe von 5% der jährlichen Miete.
Diese Kostenstruktur ist deutlich effizienter als vergleichbare Produkte von Immobilienfonds (Bestätigt durch eine Analyse von Scope Analysis).
Das Investieren bei EXPORO geschieht vollständig elektronisch auf der Plattform und dauert nur wenige Minuten. Dazu gehen Sie auf unserer Website auf das Projekt, in welches Sie investieren möchten, und klicken auf die „Jetzt investieren“-Schaltfläche oben rechts. Ein kleines Fenster erscheint und fragt in mehreren Schritten alle relevanten Daten für den Investitionsprozess ab. Im letzten Schritt werden alle Dokumente, Verträge und ein Risikohinweis bereitgestellt. Nachdem Sie diese gelesen und bestätigt haben, können Sie den Investitionsprozess abschließen. Nach erfolgreicher Investition erhalten Sie eine E-Mail, die Ihnen die letzten Schritte erklären. Das postalische Versenden von Dokumenten ist nicht erforderlich. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung oder Lastschriftverfahren.
Auf EXPORO kann grundsätzlich jeder, der volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig sowie deutscher Staatsbürger ist (nicht dt. Staatsbürger - unter Vorbehalt) investieren. Die Mindestanlagesummen entnehmen Sie gern im Einzelnen den zur Investition angebotenen Bestands- sowie Finanzierungsprojekten. Als Unternehmen bzw. als juristische Person ist es aktuell erforderlich, persönlich mit uns Kontakt aufzunehmen, am besten schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@exporo.com.
EXPORO ist für Sie als registrierter Nutzer und auch als investierender Anleger kostenfrei. Ihre Investitionsbeträge sind zweckgebunden und kommen dem von Ihnen ausgewählten Immobilienprojekt zugute.
Exporo Finanzierung
Ihre Investition erfolgt in Form der Gewährung eines zweckgebundenen Nachrangdarlehens an die jeweilige Projektgesellschaft oder Projektträger, mit der/dem Sie eine Vertragsbeziehung eingehen. Mit Ihrer Forderung ist der Anspruch auf eine feste jährliche Verzinsung zu einer vereinbarten Laufzeit verbunden. Genaue Details können Sie den jeweiligen Informationen zum Projekt entnehmen.
Exporo Bestand
Sie investieren in ausgewählte Bestandsimmobilien, erhalten quartalsweise Ausschüttungen aus den erwirtschafteten Mieteinnahmen und profitieren zusätzlich zum Ende der Laufzeit durch 80 % der erzielten Wertsteigerung – z.B. durch Tilgung des Fremdkapitals oder auch höhere Marktpreise.
Verzinsung und Laufzeit des Beteiligungsangebotes werden vom Darlehensnehmer, sprich dem Projektträger, festgelegt. Bei seinem Angebot wird er zweckmäßigerweise die Marktsituation, die Projektsituation und die Kapitalstruktur berücksichtigen. Zum Beispiel: Je mehr vorrangiges Fremdkapital bzw. je weniger nachrangiges Eigenkapital, desto höher können die angebotenen Zinsen sein. Sie entscheiden dann, ob diese Position für Sie attraktiv ist. Dieser angebotene und veröffentlichte Zins ist für die Laufzeit festgelegt.
Die Immobilieninvestments bei Exporo Finanzierung verfügen jeweils über eine feste Laufzeit. Daher kann grundsätzlich während der Laufzeit nicht über das eingezahlte Geld verfügt werden.
Anders verhält es sich mit den Immobilieninvestments bei Exporo Bestand. Dort profitieren Sie ähnlich wie ein Eigentümer von regelmäßigen Ausschüttungen aus den Mietüberschüssen, sind am Wertzuwachs der Immobilie beteiligt und können Ihre Anteile flexibel auf dem Handelsplatz anbieten: Über den Exporo-Handelsplatz sind Investments in Bestandsimmobilien flexibel wie nie zuvor. Exporo Anleger, die bereits Anteile an Bestandsimmobilien erworben haben, können auf dem Handelsplatz Ihre Anteile zum Kauf anbieten. Diese Anteile können wiederum von allen Anlegern erworben werden.
Als Miles & More Teilnehmer können Sie Ihre Miles & More Servicekartennummer in Ihrem Profil unter Persönliche Daten hinterlegen. Ihre Prämienmeilen werden Ihrem Miles & More Konto nach Ablauf der Widerrufsfrist Ihres Investments entsprechend des Anlagebetrags automatisch gutgeschrieben.
Meilen sind nicht mit Aktionscodes, Aktionen oder anderen Prämien kombinierbar.
Weitere Informationen dazu und die Staffelung der Meilen finden Sie auf unserer Miles & More Seite.
Zu jedem Projekt finden Sie auf unserer Website unter Investieren eine Projektübersicht mit den wichtigsten Informationen und Konditionen. Zusätzlich können Sie sich zu jedem Projekt ein Angebots-Exposé als PDF herunterladen. Als Kapitalgeber sowie als Nutzer der Plattform werden Sie in regelmäßigen Abständen über den Verlauf des Bauprojektes informiert (z.B. über unseren Blog, per Newsletter oder per Update in Ihrem Investmentcockpit). Sie erhalten somit direkte Informationen, z.B. zur Fertigstellung wichtiger Bauabschnitte oder zum Stand der verkauften Wohnungen.
EXPORO weist darauf hin, dass durch EXPORO lediglich eine eingeschränkte Prüfung der Immobilienprojekte sowie Projektentwickler nach bestimmten formalen Kriterien stattfindet, die keine Aussagen darüber erlaubt, ob die auf der Plattform eingestellten Informationen und Angaben zum Immobilienprojekt zutreffend sind. Insbesondere wird durch EXPORO nicht geprüft, ob und inwieweit ein Investment durch den Nutzer, ganz gleich in welcher Form, in die Immobilienprojektentwicklung wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einschätzung und die Entscheidung für sein Investment trifft der Nutzer unabhängig und eigenverantwortlich.
Sollte bei Finanzierungsprojekten nicht genügend Investitionskapital in dem vorgesehenen Zeitraum eingesammelt, also das Fundingziel nicht erreicht werden, so kann der Zeitraum verlängert werden oder der Projektträger stimmt zu, weniger Darlehen anzunehmen und eine alternative Finanzierungsquelle zu nutzen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Großinvestoren aus dem Netzwerk von Exporo die Lücke bis zum Fundingziel schließen. Grundsätzlich bekommt der Projektträger erst die zugesicherte Summe, wenn das jeweilige Projekt voll gefundet wurde und er alle vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt.
Ihre Vertragsbeziehung besteht direkt mit dem Kapitalnehmer, der Projektgesellschaft. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, die Plattform nicht mehr geben, verlieren Sie dadurch kein Geld. Der Kapitalnehmer kann das Nachrangdarlehen auch ohne die Plattform an den Zahlungsdienstleister zur Weiterleitung zurückführen. Die erforderlichen Daten sind auch beim Zahlungsabwickler hinterlegt.
Das Beteiligungsangebot von EXPORO Finanzierung hat eine festgelegte Laufzeit. Zum Ende der Laufzeit wird Ihr eingezahltes Kapital inklusive Verzinsung zurückgezahlt. Die Projektgesellschaft hat das Recht, bereits vor dem Ende der Laufzeit das eingezahlte Geld zurückzuzahlen. In diesem Fall wird der gesamte Zinsanspruch schon vorher fällig und Ihre Kapitalrendite verbessert sich dadurch noch einmal deutlich gegenüber dem zugesicherten festen Zinssatz.
Bei EXPORO Bestand erhalten die Anleger alle 3 Monate Ausschüttungen aus Mietüberschüssen. Außerdem hat der Anleger bei der Rückzahlung selbst die Wahl: Entweder wird Ihr eingezahltes Kapital am Ende der Laufzeit ausgezahlt oder Sie können das Investment über den EXPORO Handelsplatz bei Kaufinteresse eines Dritten jederzeit wieder verkaufen.
Digitale Wertpapiere:
Rückzahlungen aus den digitalen Wertpapieren erfolgen direkt auf Ihr Exporo Konto. Dieses erreichen Sie nach Login über das Menu. Das Guthaben kann jederzeit auf Ihr persönliches Bankkonto ausgezahlt werden oder für neue Investments genutzt werden.
Vermögensanlagen (bis Juni 2021):
Rückzahlungen erfolgen durch unseren Zahlungsdienstleister Secupay. Die Rückzahlung erfolgt dabei auf das beim Investmentvorgang angegebene Konto. Um das Rückzahlungskonto zu ändern, lassen Sie uns das folgende Formular zukommen: Stammdaten Änderung.pdf
Anleihen (Baader Bank, bis Juli 2020):
Rückzahlungen aus globalverwahrten Anleihen erfolgen direkt auf Ihr Verrechnungskonto bei der Baader Bank. Ihr Depot erreichen Sie nach dem Login über Ihr Profil oder den folgenden Link: https://baader-bank.exporo.de. Um das Rückzahlungskonto zu ändern, lassen Sie uns das folgende Formular zukommen: Stammdaten Änderung.pdf
Für Rückzahlungen aus Vermögensanlagen werden Steuern durch den Zahlungsdienstleister abgeführt.
Zur Behandlung der Zinseinnahmen bei Anlagen aus Betriebsvermögen oder bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Bei den in Ihrem Depot bei der Baader Bank verwalteten Wertpapiere werden die Steuern durch die Depotbank abgeführt. Bei den in Ihrem digitalen Schließfach hinterlegten Wertpapieren führt die jeweilige Emittentin die Steuern ab.
Zur Behandlung der Zinseinnahmen bei Anlagen aus Betriebsvermögen oder bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Die Zinserträge aus den Exporo-Darlehen sind grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit die Anlage aus dem steuerlichen Privatvermögen erfolgt. Die Erträge unterliegen in diesem Fall der Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz in Höhe von maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Als im Ausland ansässiger Investor haben Sie die Möglichkeit sich die in Deutschland abgeführte Abgeltungssteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten zu lassen.
Mit konkreten Fragen zum Ablauf einer solchen Erstattung durch das deutsche Finanzamt wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das deutsche Bundeszentralamt für Steuern.
Für Zinserträge aus Exporo-Darlehen kann kein Freistellungsauftrag eingereicht werden.
Sie erhalten jedoch für ein abgelaufenes Kalenderjahr eine Jahreserträgnisaufstellung mit Hilfe derer Sie ggf. noch offene Freibeträge über Ihre Einkommensteuer geltend machen können.
Das Nachrangdarlehen wird als ein nachrangiges Darlehen dem Darlehensgeber eingeräumt. Es ist ein Darlehen, dessen Rückerstattung im Falle einer Liquidation oder einer Insolvenz der Darlehensnehmerin erst dann durchgeführt werden darf, nachdem alle nicht nachrangigen Forderungen der Gläubiger zurückerstattet wurden. Es besteht, wie bei allen in die Zukunft gerichteten wirtschaftlichen Aktivitäten, das Risiko eines Totalverlustes. Es gibt allerdings keine Nachschusspflicht.
Das heißt, bei der Verteilung der Verkaufserlöse eines Projektes könnte sich zum Beispiel folgende Reihenfolge ergeben (diese würde auch im Fall der Insolvenz gelten):
Wichtig: Nachrangige Darlehen stehen im Rang vor dem Eigenkapital, d.h. im Falle der Insolvenz darf der Darlehensnehmer sein eingesetztes Eigenkapital erst entnehmen, wenn alle nachrangigen Darlehen zurückgeführt wurden.
Bei einem Neubauprojekt:
Grundsätzlich tragen folgende Punkte zur Erhöhung der Sicherheit bei:
Bei einem Bestandsgebäude:
Grundsätzlich tragen folgende Punkte zur Erhöhung der Sicherheit bei:
Die Exporo-Klasse ist ein von uns entwickeltes standardisiertes Verfahren mit dem wir Anlegern die Möglichkeit bieten, Projekte von Exporo Finanzierung auf einen Blick einschätzen zu können und untereinander zu vergleichen.
Wie genau wird die Exporo-Klasse ermittelt? Die Exporo-Klasse misst das relative Risiko anhand wichtiger Kriterien, die bei einer Investment-Entscheidung im Immobilienbereich eine große Bedeutung haben. Für die sechs Kriterien werden Punkte vergeben – je weniger Punkte, desto geringer ist tendenziell das Risiko. Die Exporo-Klasse klassifiziert die Exporo-Projekte von AA (weniger Risiko) bis F (höheres Risiko).
Geschulte Mitarbeiter im Real Estate Bereich kontrollieren und bewerten jedes Projekt anhand von vorliegenden Rahmen-, Markt- und Investmentdaten. Im mehrstufigen Prüfungsprozess werden branchenübliche Immobilien- und Projektträgerspezifische Kennzahlen und Unterlagen, der fachlichen Prüfung im Vier-Augen Prinzip unterzogen und für die Anleger möglichst detailliert aufbereitet.
Für Exporo Bestand wird derzeit ein eigenes Modell entwickelt.
Trotz einer intensiven und sorgfältigen Vorprüfung durch Fachleute ist die Anlageform jedoch mit einem Risiko verbunden und kann zum Totalverlust führen.
Bei einem Neubauprojekt von EXPORO Finanzierung:
Nein, es wird keine Grundschuld eingetragen. Anstelle der eingetragenen Grundschuld tritt die Gewinnabtretung des Projektträgers. Der Projektträger darf dadurch, genau wie es bei der eingetragenen Grundschuld der Fall ist, erst Kapital entnehmen, wenn die Ansprüche der Nachrangdarlehensgeber befriedigt sind.
Bei einem Bestandsgebäude EXPORO Finanzierung:
Je nach Projekt kann es sein, dass eine Grundschuld eingetragen wird.
Die Gewinnabtretung des Projektträgers sichert den Investoren vertraglich zu, dass der Projektträger keine Gewinne abführen darf, bis sämtliche Investitionsbeträge plus Zinsen an diese zurückgezahlt wurden. Dazu kann im Bedarfsfall das Bausonderkonto (auf diesem Konto werden sämtliche Erlöse des Projektes eingezahlt; der Projektträger hat nur einen eingeschränkten Zugriff auf dieses Konto) bei der finanzierenden Bank für den Projektträger durch den Treuhänder blockiert werden bis alle Darlehen samt Zinsen an die Investoren zurückbezahlt worden sind.
Ihr Anspruch auf fristgerechte Rückzahlung der Darlehenssumme inklusive der Verzinsung bleibt davon unberührt. Die Verzögerung in der Fertigstellung eines Projektes kann jedoch auch zu einer Verzögerung der Rückzahlung führen.
Bei einem Neubauprojekt:
Grundsätzlich alle Umstände, die dazu führen, dass der Projektgewinn in einen Projektverlust für den Projektträger umschlägt und der Projektträger über keine anderen Mittel verfügt, um die Darlehensgeber zu bedienen.
Solche Umstände können zum Beispiel sein:
Bei einem Bestandsgebäude:
Grundsätzlich alle Umstände, die dazu führen, dass der Besitzer der Immobilie (z.B. eine KG) die Darlehensgeber nicht bedienen kann und der Verkaufserlös der entsprechenden Immobilie die Ansprüche der Darlehensgeber nicht befriedigen kann.
Solche Umstände können zum Beispiel sein:
In den letzten Jahren haben wir häufiger gesehen, dass unvorhersehbare, externe Faktoren zum Einbruch des Immobilienmarktes führen konnten. Dies muss allerdings nicht zwingend zu Beeinträchtigungen für ein Immobilienprojekt führen. In Ballungszentren mit Wohnungsmangel und gleichzeitigem Bevölkerungswachstum beispielsweise, dürften die Auswirkungen kaum spürbar sein und somit ein Immobilienprojekt nicht gefährden. Aber auch in diesem Fall gilt: Ihr Anspruch auf fristgerechte Rückzahlung des Darlehensbetrages inklusive Zinsen bleibt grundsätzlich unberührt.
Mit der Einführung der EU Verordnung (EU) 2020/1503 für „European Crowdfunding Service Provider” (ECSP) (auch Schwarmfinanzierungsverordnung, „SF-VO“ oder ECSP-Verordnung bezeichnet) wurde ein europäischer Rahmen geschaffen, der kleineren und mittelständischen Unternehmen, also auch Projektentwicklern (z. B. für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und Immobilien), den Zugang zu Kapital erleichtern und Schwarmfinanzierungsdienstleister, also Plattformen wie Exporo, europaweit einheitlich regulieren soll. Die Einführung der ESCP-Verordnung öffnet nicht nur die Märkte von insgesamt 27 Mitgliedstaaten, sondern stärkt auch den Anlegerschutz.
MiFID II ist das allgemein gebräuchliche Kürzel für die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG), die gemeinhin als MiFID I (Markets in Financial Instruments Directive) bekannt ist. Die Richtlinie (2014/65/EU) und die dazugehörige Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 600/2014) sind seit dem 3. Januar 2018 wirksam. Zum Ausschluss jeglichen Zweifels sei darauf hingewiesen, dass die Deutsche Börse jeweils einheitlich die Abkürzungen MiFID II/MiFIR verwendet. MiFID I bezieht sich auf die alte Richtlinie.
Von MiFID I zu MiFID II/MiFIR
Wesentliche Regelungen von MiFID betreffen:
2014 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine Überarbeitung von MiFID, um die Effizienz, Widerstandsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte zu steigern und die Voraussetzungen innerhalb der Märkte zu vereinheitlichen.
Im Zuge der Überarbeitung der vorher bestehenden Richtlinie wurde der Anwendungsbereich von MiFID II/MiFIR deutlich erweitert und umfasst nun ein weiteres Feld von Firmen und Instrumenten als MiFID I.
Exporo hat die Lizenz der neuen EU Verordnung (EU) 2020/1503 für „European Crowdfunding Service Provider” (ECSP) (auch Schwarmfinanzierungsverordnung, „SF-VO“ bezeichnet) durch die BaFin erhalten.
Die Anleger werden weiterhin durch uns als Plattform betreut und die Verwaltung der Sicherheiten wird weiterhin durch einen Treuhänder übernommen.
Die neue ECSP-Verordnung findet Anwendung auf Projekte bis zu 5 Mio. € pro Projektträger pro Jahr. Bezieht ein Projektträger innerhalb von 12 Monaten mehr als 5 Mio. € über eine Schwarmfinanzierungsplattform, verbleibt es bei den bisherigen Regelungen nach MiFid II.
Die EU hat erkannt, dass Schwarmfinanzierung sich zunehmend als alternative Finanzierungsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) etabliert. Dabei handelt es sich um eine zunehmend bedeutsame Art der Vermittlung, bei der ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine öffentlich zugängliche digitale Plattform betreibt, um eine Zusammenführung potenzieller Anleger oder Kreditgeber mit Unternehmen zu ermöglichen oder zu erleichtern, die sich Finanzmittel beschaffen wollen. Diese Finanzierung kann in Form von Krediten oder in Form des Erwerbs von übertragbaren Wertpapieren erfolgen.
Ziel der ESCP-Verordnung ist es daher, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) erleichterten Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen. Schwarmfinanzierung ist somit als zunehmend gängige Praxis anerkannt, wenn es um die Finanzierung von Geschäftstätigkeiten von natürlichen und juristischen Personen über digitale Plattformen geht.
Um EU weit einen einheitlichen Standard zu etablieren, sieht die ECSP-Verordnung einheitliche Spielregeln für die Betreiber der Schwarmfinanzierungsplattformen vor. Unter dieser Prämisse ist es den Schwarmfinanzierungsdienstleistern leichter möglich, die Schwarmfinanzierungsprojekte EU weit allen Anlegern der EU Mitgliedstaaten anzubieten.
Mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Verordnung erweitert sich der Markt für digitale Plattformen erheblich. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten angeboten werden. Ausländische Anleger können ohne regulatorische Hürden in Projekte investieren, die von Plattformen angeboten werden, die über eine ECSP-Lizenz verfügen. Das ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche.
Die BaFin kann verlangen, dass eine Vorabmitteilung eines Anlagebasisinformationsblattes vor dessen Bereitstellung auf der Plattform an sie erfolgt. Es muss aber keine Vorabgenehmigung durch die BaFin abgewartet werden. Dadurch werden bürokratische Hürden abgebaut und der Finanzierungsprozess beschleunigt, was zu einem größeren Angebot für die Anleger führen könnte.
Heutzutage finanzieren Banken natürlich weiterhin Bauvorhaben, insbesondere in attraktiven Ballungsgebieten mit höherer Nachfrage als Angebot. Aber die zunehmende Regulierung der Banken (Basel II und III) führt dazu, dass Banken eine immer höhere Eigenkapitalquote vom Projektträger fordern. Diese kann je nach Projekt zwischen 10% und 40% liegen. Da ein Projektträger meist mehrere Projekte gleichzeitig bearbeitet, wächst somit der Eigenkapitalbedarf des Projektträgers erheblich und es entsteht oft eine Finanzierungslücke, welche z.B. durch ein Nachrangdarlehen geschlossen werden kann. Der Projektträger hat dadurch eine größere unternehmerische Flexibilität.
Ein Neubauprojekt folgt typischerweise folgenden Schritten: Ankauf des Grundstücks, Erteilung der Baugenehmigung, Erstellung des Hochbaus, Fertigstellung des schlüsselfertigen Baus. Der Verkauf aller gebauten Wohnungen erfolgt ab der Erteilung der Baugenehmigung. Der Verkauf dieser Wohneinheiten ist die primäre Einkommensquelle des Projektträgers. Der Gewinn des Projektträgers sind die Erlöse aus dem Wohnungsverkauf minus der Kosten des Bauprojekts, wie z.B. Kosten für den Ankauf des Grundstücks, den Bau der Immobilie und das geliehene Kapital. Grundsätzlich besteht Ihr Anspruch auf Rückzahlung Ihres Kapitals inklusive der Verzinsung allerdings unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Projektes.
Kurzanleitung:
Detaillierte Anleitung:
Der Verkauf beginnt wie gewöhnlich in Ihrem persönlichen Investmentcockpit. Öffnen Sie die Detailansicht des Projekts, von dem Sie Anteile verkaufen möchten und wählen Sie im nächsten Schritt “Anteile zum Kauf anbieten”. Sie werden nun gebeten, sich in unseren neuen “User- & Trading Service” mit Ihren persönlichen Login-Daten anzumelden, um das Verkaufsangebot zu erstellen.
Die sichere Abwicklung des Handels erfordert das Eröffnen eines Zahlungskontos bei unserem Partner MangoPay. Mehr zu der Eröffnung des Kontos finden sie hier. Hier finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie sich die Verkaufssumme nach dem erfolgreichen Handel auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen können.
Nach der Eröffnung des Zahlungskontos werden Sie in die Exporo Trading Applikation weitergeleitet. Hier können Sie zu dem ausgewählten Investment die Anzahl und den Preis der zu verkaufenden Anteile angeben und anschließend bestätigen. Das Verkaufsangebot wird im Anschluss veröffentlicht.
Das Löschen eines Verkaufsangebotes können Sie eingeloggt in unserer Trading Applikation vornehmen. Hier können Sie auch den Status Ihrer Verkaufsangebote und Transaktionen verfolgen. Eine nachträgliche Bearbeitung des Verkaufsangebotes ist nicht möglich.
Ein Käufer kann nun einen Anteil oder das gesamte Verkaufsangebot zu dem von Ihnen bestimmten Preis kaufen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail, sobald der Käufer die Kaufsumme hinterlegt hat, damit Sie den Transfer der Wertpapiere bestätigen. Folgen Sie dazu dem Link in der entsprechenden E-Mail. Anschließend wird der Geld- und Wertpapiertransfer eingeleitet. Über den erfolgreichen Abschluss des Handels erhalten Sie eine weitere E-Mail.
Kurzanleitung:
Detaillierte Anleitung:
Über unsere Handelsplatzseite können Sie alle aktuellen Verkaufsangebote einsehen. Sie können ein einzelnen Kaufangebot aussuchen und über den Button „Kaufen” in den Kaufprozess gelangen. Sollten Sie zum ersten Mal einen Kauf tätigen, werden Sie noch durch unseren Onboarding-Prozess geleitet.
Um einen reibungslosen Handelsprozess gewährleisten zu können, muss Ihr Exporo Konto vor dem Kaufprozess über das entsprechende Guthaben verfügen. Eine Anleitung für das Aufladen finden Sie unter der Frage „Wie funktioniert das Konto Mangopay”. Sie können sich den gesamten Betrag oder einen Restbetrag jederzeit auszahlen lassen.
Im Kaufprozess können Sie die Anzahl der Stücke bestimmen, die zu dem angebotenen Preis erwerben möchten. Anschließend bestätigen Sie den Kauf und erhalten eine E-Mail als Kaufbestätigung. Die Kaufsumme wird solange auf Ihrem Konto geblockt, bis der Verkäufer die Übertragung der gekauften Wertpapiere bestätigt hat. Mit Erhalt der gekauften Wertpapiere ist Ihr Investment wie gewohnt über das Investmentcockpit einsehbar.
Ihre persönlichen Verkaufs- und Kaufangebote finden Sie in der Trading Applikation. Hier können Sie Verkaufsangebote löschen und den Status zu einzelnen Handelstransaktionen einsehen.
Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung des Exporo Kontos, welches Sie im Login Bereich finden oder über folgenden Link erreichen. Mit dem Exporo Konto behalten Sie stets die Übersicht und Kontrolle über alle Zahlungsflüsse in Zusammenhang mit den von Ihnen getätigten Investments oder Handelsplatz Transaktionen; es stellt Ihr persönliches Verrechnungskonto bei Exporo dar. Alle Investitionen in Immobilienprojekte sowie auch die Rückflüsse aus den Investments (Darlehenssumme + Zinsen am Ende der Laufzeit) laufen in naher Zukunft über Ihr Exporo Konto. Jede einzelne Transaktion wird dabei in der „Transaction History” angezeigt.
Sie können Ihr Exporo Konto aktuell nur für Handelsplatz Transaktionen verwenden!
In Zukunft können Sie, neben der bereits bekannten Möglichkeit, direkt auf der jeweiligen Projektseite per Banküberweisung oder Lastschrift zu investieren, jederzeit Geld auf Ihr Exporo Konto überweisen, um dann mit Beginn der Zeichnungsfrist eines Projektes sofort investieren zu können. Nach Ablauf der Laufzeit der getätigten Investments wird Ihr eingesetztes Kapital samt Zinsen Ihrem Exporo Konto gutgeschrieben. Sie können dieses Geld dann direkt in neue Projekte investieren. Selbstverständlich können Sie sich das nicht investierte Geld mit einem Klick auch jederzeit auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen. Somit behalten Sie stets die Kontrolle über Ihr Geld.
Einzahlung
Sie können Ihr Geld von Ihrem Bankkonto auf das Konto unseres Dienstleisters Mangopay überweisen, wo es Ihrem Exporo Konto gutgeschrieben wird.
Loggen Sie sich hierfür in Ihr Exporo Konto ein, wählen Sie „Aufladen” und folgen Sie den Anweisungen im folgenden Fenster, um Ihr Konto per Direktüberweisung oder Lastschrift aufzuladen. Ihr Guthaben sollte innerhalb von 1 - 2 Werktagen auf Ihrem Exporo Konto sein, bei Nutzung einer SEPA Lastschrift kann es bis zu 4 Werktage dauern.
Hinweis: Es kann sein, dass Ihre Bank eine Überweisung auf Ihr Exporo Konto initial nicht durchführt. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Bankberater.
Auszahlung
Wählen Sie „Abheben” und folgen Sie den Anweisungen im folgenden Fenster, um Ihr Kontoguthaben auf Ihr persönliches Bankkonto zu übertragen.
Tangany GmbH übernimmt die Verwahrung der digitalen Wertpapiere. Tangany ist ein deutscher Anbieter für die Verwahrung von digitalen Assets und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Krypto-Verwahrungsanbieter gemäß § 64y Kreditwesengesetz (KWG) beaufsichtigt.
Tangany ist ein lizenziertes Verwahrungsunternehmen für digitale Wertpapiere und Kryptowerte, welches eine Software mit API (Application Programming Interface) entwickelt hat, mit der kryptographische Wallets (digitale Schließfächer für die Speicherung von digitalen Wertpapieren) auf einer Blockchain erzeugt werden können („Wallet-Applikation”). Durch die Lösung von Tangany können Exporo Kunden ihre Investments einfach und sicher verwahren.
Die digitalen Wertpapiere sind dabei zu jeder Zeit zugänglich und können auf dem Exporo Handelsplatz gehandelt werden.
Impact Investment bezieht sich auf Investitionen, bei denen die finanzielle Rendite mit positivem, sozialem und ökologischem Einfluss verbunden ist. Es geht dabei um die gezielte Investition von Kapital in Unternehmen, Organisationen oder Projekte, die neben finanziellen Gewinnen auch einen messbaren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher oder ökologischer Herausforderungen leisten.
Beispiele für Impact-Investment-Projekte können u. a. sein: Die Investition in erneuerbare Energien, in Bildung, in den sozialen Wohnungsbau, in die nachhaltige Landwirtschaft sowie das Gesundheitswesen.
Projekte der erneuerbaren Energien sind Projekte, die sich auf die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien konzentrieren. Diese Projekte haben das Ziel, saubere und nachhaltige Energiequellen zu erschließen, um den Bedarf an fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Einige Beispiele für Renewable-Projekte sind: Solarparks und Solaranlagen, Windparks, Wasserkraftwerke, Biomasseanlagen usw. Diese Projekte werden von Investoren, Energieunternehmen, Regierungen und anderen Akteuren finanziert und entwickelt, um den Übergang zu einem nachhaltigeren und kohlenstoffarmen Energiesystem zu fördern.
Solarenergie und Photovoltaik sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit der Nutzung von Sonnenlicht zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet werden. Obwohl sie eng miteinander verbunden sind, gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen:
Solarenergie bezieht sich auf jegliche Nutzung der Energie der Sonne. Das kann sowohl die direkte Nutzung von Sonnenlicht für Heizung und Beleuchtung als auch die Umwandlung von Sonnenenergie in andere Formen von Energie umfassen, wie z. B. mechanische Energie in solarthermischen Anlagen. Solarthermische Anlagen nutzen die Wärmeenergie der Sonne, um beispielsweise Wasser zu wärmen.
Photovoltaik ist eine spezifische Technologie zur Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie. Photovoltaikanlagen bestehen aus Solarzellen, die aus Halbleitermaterialien wie Silizium hergestellt sind. Wenn Sonnenlicht auf diese Solarzellen trifft, erzeugen sie einen elektrischen Strom durch den sogenannten photovoltaischen Effekt. Dieser Strom kann dann genutzt werden, um elektrische Geräte zu betreiben oder in Batterien zu speichern.
Mit anderen Worten ist Photovoltaik eine Unterkategorie der Solarenergie, die sich speziell auf die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie konzentriert.
Bisher bietet Exporo das Investment in Projektentwicklungen von Photovoltaik-Aufdachanlagen an.
Eine Solaranlage besteht aus mehreren Hauptkomponenten, die zusammenarbeiten, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln. Hier sind die wichtigsten Bestandteile einer typischen Photovoltaik-Solaranlage: Solarzellen, Solarmodule, Montagesystem, Wechselrichter, Stromverteilungssystem, Netzeinspeisungssystem (optional). Die genaue Konfiguration einer Solaranlage kann je nach Größe, Leistung und Anwendungsfall variieren.
Ein Wechselrichter ist ein elektronisches Gerät, das den Gleichstrom (DC) aus erneuerbaren Energiequellen wie Solar- oder Windkraftanlagen in Wechselstrom (AC) umwandelt. Der Wechselstrom ist der in den meisten Haushalten und gewerblichen Gebäuden übliche Stromtyp. Der Hauptzweck eines Wechselrichters besteht darin, den erzeugten Gleichstrom in eine für den Gebrauch in elektrischen Geräten geeignete Wechselstromform umzuwandeln. Der Gleichstrom wird von Solar- oder Windkraftanlagen erzeugt, da diese Energiequellen Gleichstrom liefern. Da die meisten Haushalte und kommerziellen Gebäude jedoch Wechselstrom verwenden, ist ein Wechselrichter erforderlich, um die Energie in eine kompatible Form umzuwandeln.
Die erzeugte Energie, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird vergütet. Der Betreiber (Nutzer) erhält eine Einspeisevergütung.
Unter einer Nulleinspeisung versteht man bei einer Solaranlage, dass jeder gewonnene Strom bei Bedarf dem Hausnetz zur Verfügung gestellt oder gespeichert wird, jedoch keine Einspeisung von überschüssigem Solarstrom in das öffentliche Netz erfolgt.
Der Haushalt ist ganz normal an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
Die einzelnen Projekte sind für eine Bank zu klein. Daher sucht der Projektentwickler einen Vorfinanzierer (Bridge-Finanzierer) und bündelt mehrere Projekte für die Bank zu einem “Paket”.
Für unsere Anleger beträgt die Laufzeit durchschnittlich 12 bis 15 Monate. Da kleinere Projekte von Photovoltaik-Anlagen zu einem Projekt-Paket gebündelt werden. Exporo versucht, den Anlegern attraktive Investments mit einer Mindestanlage-Dauer zu vermitteln.
Die Vergütung innerhalb der ersten 20 Jahre ist hoch genug für Tilgung/Amortisation der kompletten Anlage und anschließend sogar die Rückführung des EKs bei einem Überschuss von ca. 30% in der Totalperiode.
Aus Sicht der Bank ist das Geschäft kein extremer Margengewinn aber auf relativ gesicherter Basis (EEG) in einem ESG-Umfeld.
Die Vergütung erfolgt nach dem festgelegten Preis im EEG oder über die Strombörse, für den Fall, dass der Strompreis über dem EEG-Festpreis liegt. Die EEG Vergütung ist ein Mindestpreis für 20 Jahre. Die Volltilgung der Anlage (Amortisation) ist daher auf 20 Jahre ausgelegt.
Die PVAs werden zwischen einem Verkaufspreisfaktor von 12-fach bis 15-fach der “Jahresmiete = Einspeisevergütung” gehandelt.
Der Verkaufspreis der KVA liegt derzeit bei 1.200 EUR/kWp bis 1.600 EUR/kWp.
Exporo finanziert die Herstellungskosten, die derzeit bei rund 850 EUR/kWp liegen. Was einem LTV (loan to value) von 60 % entspricht. Loan to value misst das Verhältnis von Krediten zum prognostizierten Wert der Anlage. Im Verkaufsfall würden daher 60% des prognostizierten Erlös ausreichen, um die aufgenommenen Kredite zurückzuzahlen.
Der Liegenschaftseigentümer erhält eine kostenlose Dachsanierung, inkl. Asbestentsorgung und nach Ablauf der Pachtzeit (20 Jahre), sprich ab dem Jahr 2043, eine Beteiligung an den Erträgen in Höhe von 5 bis zu 10 %.
PV-Anlagen sind bewegliche Sachen und können lediglich "sicherungsübereignet" werden. Die PVA gehört zum Eigentum des Darlehensnehmers und kann nicht (wie bspw. Grundstücke oder Schiffe) in einem öffentlichen Register mit Grundschulden belastet werden. Daher wurde eine Call-Option auf die Geschäftsanteile des Darlehensnehmers sicherungshalber vereinbart.
Der Betreiber erhält die Vergütung für die komplette Leistung (entsprechend des EEG-Preises), vollkommen unabhängig davon, ob alles eingespeist werden kann oder nicht.
Szenarien für Verzögerungen sind, dass das Projekt nicht fertiggestellt werden kann, weil einzelne Komponenten nicht lieferbar sind.
Wenn ein Projekt, trotz unserer Bemühungen bei der Rückführung der Investorengelder in Verzug gerät, folglich über seiner vertraglichen maximalen Laufzeit liegt, erhalten unsere Anleger zzgl. zum zugesicherten festen Zinssatzes Verzugszinsen. Die Höhe der Verzugszinsen ist individuell je Projekt geregelt und liegt zwischen 4 % und 5 % p. a.
EEG: EEG steht für das "Erneuerbare-Energien-Gesetz", mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
EEG-Einspeisung: Eine staatlich garantierte Vergütung in ct pro kWh, die ab Betriebsstart für 20 Jahre fest gewährt wird. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
Eigentümer: Grundbuchlicher Eigentümer der Liegenschaft, auf der die PVA errichtet wird.
Jahresleistung "gemessen": Kilowatt-Leistung pro Jahr (unter Annahme eines Beleuchtungsszenarien).
Jahresleistung "nominal": Kilowatt-Leistung pro Jahr, sprich die max. Leistung der technischen Komponenten.
kWh: Kilowattstunde = Leistung der Anlage pro Stunde
kWp: Kilowatt Peak = Leistung der Anlage unter Laborbedingungen
Nutzer: Der Nutzer stellt die PVA und erhält die Strom-Einspeise-Vergütung.
Pächter: Mieter bzw. Pächter der Gebäude bzw. Fläche (dieser muss der Nutzung der Felder, Dächer usw. meist zustimmen, wenn diese Einfluss auf den eigenen Betrieb haben).
PV: Photovoltaik
PVA: Photovoltaik-Anlage
Eine Solaranlage besteht aus mehreren Hauptkomponenten, die zusammenarbeiten, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln.
Hier sind die wichtigsten Bestandteile einer typischen Photovoltaik-Solaranlage:
Die genaue Konfiguration einer Solaranlage kann je nach Größe, Leistung und Anwendungsfall variieren. Um die in der Anlage erzeugte Energie ins Netz einzuspeisen und für Haushalte und kommerzielle Gebäude nutzbar machen zu können, muss diese über einen Wechselrichter von Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden.
Die Lebensdauer von Photovoltaikanlagen beträgt ca. 25 bis 30 Jahre, abhängig von der Qualität der Module. Hochwertige PV-Module liefern also zuverlässig und lange Energie. Laut Fraunhofer Institut liegt die durchschnittliche jährliche Degradation der Nennleistung von Modulen bei ca. 0,15 %. QUARTERBACK New Energy kümmert sich während der Laufzeit um die Wartung und Pflege Ihrer Photovoltaikanlage.
Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE. Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland
Ihr Direktinvestment in Photovoltaik hat eine Laufzeit von rund 20 Jahren. Während der Laufzeit kümmern sich QUARTERBACK New Energy und Exporo um die Verwaltung Ihres Investments, wie z. B. die kaufmännische Buchführung, Erträgnisaufstellungen oder die Erstellung relevanter Steuerunterlagen. Sie haben während der Laufzeit jedoch die Möglichkeit, Ihr Investment zu veräußern. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.
Derzeit ist ein Renditesatz von 6,0 bis 7,0 % p. a. zu erwarten, wobei der IAB, den Sie steuerlich geltend machen können, noch nicht mit eingerechnet ist.
Der Mindestinvest bei Direktinvestments in Photovoltaikanlagen ist projektabhängig, beginnt derzeit jedoch meistens ab 100.000 €.
Die Einspeisevergütung erfolgt nach dem festgelegten Preis im EEG oder über die Strombörse, für den Fall, dass der Strompreis über dem EEG-Festpreis liegt. Die EEG Vergütung ist ein Mindestpreis für 20 Jahre. Die Volltilgung der Anlage (Amortisation) ist daher auf 20 Jahre ausgelegt. Bei neu ans Netz gehenden Anlagen liegt der Satz bei Volleinspeisung aktuell bei 12,73 Cent pro Kilowattstunde.
Die staatliche EEG-Förderung garantiert Besitzern von Photovoltaikanlagen, die neu in Betrieb genommen werden, über 20 Jahre eine gleichbleibende Einspeisevergütung für den Strom, der ins Netz eingespeist wird. Läuft für eine bereits bestehende Anlage eine gesetzliche Förderung aus, sind sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) eine Möglichkeit, die Anschlussfinanzierung der Anlage (Deckung der Betriebskosten, Wartung und Pacht) sicherzustellen. Der Abschluss eines PPAs erfolgt entweder mit einem Stromhändler oder einem verbrauchenden Unternehmen.
Zu Beginn übersteigen die Anschaffungs- und Betriebskosten die Einnahmen, jedoch erreicht die PV-Anlage nach einigen Jahren den Break-even-Punkt. Ab diesem Zeitpunkt erwirtschaftet die Photovoltaikanlage kontinuierlich attraktive Erträge – Ihren persönlichen „Sonnenrente“-Cashflow – der jährlich wächst und langfristig Vermögen aufbaut.
Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen Betriebsvermögen im Sinne der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daher stehen den Beschenkten bzw. Erben i. d. R. auch die besonderen steuerlichen Vergünstigungen bzw. Freistellungen für Betriebsvermögen zu. Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an uns oder Ihren Steuerberater.
Kurz gesagt: Der IAB ist wie eine Art Steuerrückzahlungsvorschuss. Man informiert das Finanzamt, dass innerhalb der nächsten drei Jahre der Kauf einer Photovoltaikanlage geplant ist und das Finanzamt erlaubt dem Anleger, bereits jetzt Steuern zu sparen. Das dadurch gewonnene Kapital kann dann für den Kauf der Photovoltaikanlage eingesetzt werden.
Steuerpflichtige mit betrieblichen Einkünften können den Abzugsbetrag bei allen Rechtsformen in Anspruch nehmen, beispielsweise Freiberufler, Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, Organträger und -gesellschaft bei einer Organgesellschaft, Betriebs- und Besitzunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung. Und auch Angestellte, die ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden, können den IAB geltend machen. Die Absicht, abnutzbare bewegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen, ist somit Voraussetzung für die Bildung des IAB.
Ob angestellt oder selbstständig - der Investitionsabzugsbetrag wird immer vom zu versteuernden Einkommen des Jahres, in dem der Abzug geltend gemacht wird, abgezogen. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung. Wir stellen für Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu einem Steuerberater her.
Ja, es ist möglich, den Investitionsabzugsbetrag bis maximal 200.000 € pro Person für mehrere Photovoltaikanlagen geltend zu machen. Hierzu beantwortet einer unserer ausgebildeten Experten gerne Ihre Fragen.