Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt wo und wie das Einkommen versteuert werden muss, wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird.

Definition Doppelbesteuerungsabkommen – Was ist das?

Alle Rechtsvorschriften der Steuersachverhalte mit Auslandsbezug sind im internationalen Steuerrecht geregelt. Dazu zählen zum einen das deutsche Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung, aber auch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Letzteres hat Deutschland mit 70 anderen Staaten abgeschlossen.

Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen soll die doppelte Besteuerung, aber auch die doppelte Nichtbesteuerung einer Person vermieden werden. Es regelt nämlich wo und wie das Einkommen versteuert werden muss, wenn die Tätigkeit in einem anderen Staat erfolgt.

Die steuerrechtlichen Prinzipien

Im Rahmen der Doppelbesteuerung gibt es folgende Prinzipien, die die Steuerpflicht und den Empfängerstaat der Steuern festlegen:

  1. Quellenlandprinzip: Beim Quellenlandprinzip wird das Einkommen in dem Land versteuert, in dem es erwirtschaftet wurde.
  2. Wohnsitzprinzip: Beim Wohnsitzprinzip wird das gesamte Einkommen in dem Staat versteuert, in dem der Wohnsitz ist.
  3. Territorialprinzip: Das Territorialprinzip erlaubt einem Staat, die auf seinem Territorium erzielten Erträge zu besteuern.
  4. Welteinkommensprinzip: Beim Welteinkommensprinzip wird das gesamte weltweite Einkommen dort versteuert, wo der Wohnsitz ist.

Normalerweise gelten in Deutschland das Wohnsitz- sowie das Welteinkommensprinzip. Dementsprechend muss das Einkommen aus dem Ausland in Deutschland versteuert werden. Da es nun sein kann, dass das Ausland ebenfalls Steuern erhebt, kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zum Einsatz. Hierfür gibt es zwei verschiedene Methoden.

Methoden der Doppelbesteuerung

Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird meistens eine der zwei folgenden Methoden angewandt:

  1. Freistellungsmethode: Bei dieser Methode werden nur in dem Staat Steuern fällig, in dem die Einkünfte erwirtschaftet wurden.
  2. Anrechnungsmethode: Hier müssen in beiden Staaten Steuern gezahlt werden. Allerdings wird die Steuerpflicht im Inland um den Betrag reduziert, der bereits im Ausland entrichtet wurde.

Deutschland Ausnahmen

Mit den Staaten Frankreich, Österreich und der Schweiz hat Deutschland eine besondere Grenzgängerregelung abgeschlossen.

Denn wenn Sie in Frankreich oder Österreich arbeiten, versteuern Sie ihre Lohnerträge ganz normal in Deutschland und zahlen ansonsten keine Steuerbeiträge. Eine Ausnahme gilt hier allerdings für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes, da diese ihren Lohn in dem Land versteuern, in dem sie arbeiten.

Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung für die Schweiz. So darf Ihr schweizerische Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, welche auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird.

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