Die Bürgschaft gehört zu den bekanntesten Kreditsicherheiten. Gleichzeitig birgt sie für den Sicherheitsgeber die größten Risiken, da dieser in der Regel unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Bei einer Bürgschaft übernimmt der Bürge, eine Person, die Schulden des Hauptschuldners, falls dieser zahlungsunfähig wird. Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein und kann sowohl für den Bürgen als auch für den Hauptschuldner Risiken mit sich bringen.
In der Praxis wird ein Bürgschaftsvertrag oft bei Darlehen (§ 488 BGB) zwischen dem Dritten und der Bank, die als Gläubiger auftritt, verwendet. Der Bürge haftet dem Gläubiger gegenüber allerdings bloß subsidiär. Das heißt, dass ein Rückgriff auf den Bürgen nur möglich ist, wenn der Hauptschuldner seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann.
Bevor Sie einen Bürgschaftsvertrag abschließen, sollten Sie die Bedingungen genau verstehen und mögliche Risiken abwägen. Bedenken Sie, dass Sie als Bürge im Ernstfall mit ihrem eigenen Vermögen haften. Daher ist es ratsam, eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um die beste Entscheidung zu treffen.
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