Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die vor allem für börsennotierte Unternehmen typisch ist. Charakteristisch für die AG ist die Zerlegung des Grundkapitals in Aktien, wodurch Mitarbeiter und externe Anleger mit kleinen Einlagen am Unternehmen beteiligt werden können. Diese Gesellschaftsform ist rechtlich selbständig, erleichtert die Kapitalbeschaffung und begrenzt die Haftung der Aktionäre auf ihre Einlagen, was ihr Privatvermögen schützt. Die Organe der Aktiengesellschaft, bestehend aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, sorgen für eine klare Aufgabenverteilung und Unternehmensführung.
Die Gründung einer AG ist ein geregelter Prozess, der bestimmte Schritte erfordert, die im Aktiengesetz festgelegt sind:
Diese strukturierte Vorgehensweise sichert die Professionalität und Seriosität der AG, die besonders bei Banken und Geschäftspartnern geschätzt wird. Vorteile wie finanzielle Unabhängigkeit durch Börsengänge und die einfache Übertragbarkeit der Geschäftsanteile machen die Aktiengesellschaft zu einer attraktiven Unternehmensform, trotz des hohen Gründungskapitals und des administrativen Aufwands.
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