Objektsicherheiten sind unmittelbar an eine Immobilie, eine Anlage oder ein Grundstück gebunden. Eine erstrangige Grundschuld zählt dabei zu den werthaltigsten Sicherheiten und wird entsprechend stark gewichtet.
Eine nachrangige Grundschuld bedeutet, dass an erster oder vorrangiger Stelle ein anderer Gläubiger, in der Regel die erstrangig finanzierende Bank, abgesichert ist. Dieser erstrangig besicherte Gläubiger bekommt aufgrund des geringeren Risikos auch deutlich weniger Zinsen. Kommt es zu einem Verwertungsfall, würde zunächst der erstrangig besicherte Gläubiger aus der Grundschuld befriedigt werden und die restlichen Erlöse stehen dem nachrangig besicherten Gläubiger zur Verfügung. Bei der Finanzierung von erneuerbaren Energien kommt es vor, dass die technische Anlage (das Windrad oder die PVA) auf fremdem Grund errichtet wird (fremde Dachfläche oder tlw. auch Gemeindeland). In diesem Fall werden Sicherheiten an der Anlage (via Sicherungsübereignung und/oder Dienstbarketen) und an der Darlehensnehmerin (Verpfändung oder Call Option von/auf Geschäftsanteile(n)) strukturiert.
Eine Differenzierung in der Bewertung für die Exporo-Klasse wird dabei gemacht, ob es sich bei dem Projekt, für dessen Finanzierung eine Grundschuld hinterlegt ist, um eine Bestandsentwicklung bzw. Refinanzierung mit kleinen baulichen Maßnahmen oder z. B. eine Neubauentwicklung handelt.