Wegerecht

Das Wegerecht erlaubt, einen auf fremden Boden gelegenen Weg als Durchgang zu nutzen. Eigentümer können so fremdes Grundstück passieren, um zu ihrem eigenen Grund zu gelangen.

Definition Wegerecht – Was ist das?

Insbesondere in Großstädten kommt es häufig vor, dass Grundstücke geteilt werden. Hat in diesem Fall eine der Teilungsparteien keinen öffentlichen Zugang mehr zu seinem Grundstück, entsteht das sogenannte Wegerecht. Das Wegerecht erlaubt es, das fremde Grundstück zu passieren, um das eigene Grundstück zu erreichen.

Das Wegerecht schreibt der Gesetzgeber für entsprechende Fälle vor, bei denen ein Grundstück ansonsten keinen Zugang zum Wegenetz mehr hätte. Dabei wird allerdings zwischen dem Geh- und Fahrtrecht unterschieden: Beim reinen Wegerecht darf das Gehrecht nicht mit dem Auto ausgeübt werden – dafür wäre das Fahrtrecht notwendig.

Ein eingetragenes Wegerecht kann unter Umständen den Wert des Grundstücks mindern. Wenn damit zwar keine wirkliche Einschränkung einhergeht, präferieren Käufer häufig ein komplett unbelastetes Grundstück.

Wegerecht – Pflichten

Trotz des Wegerechts darf der Rechteinhaber dieses nicht nach Belieben ausüben. Stattdessen gilt es, die Zuwegung möglichst schonend zu nutzen. Sind an das Wegerecht also spezielle Auflagen gebunden, müssen diese entsprechend eingehalten werden. Zudem darf durch die Ausübung des Wegerechts die andere Partei nicht beeinträchtigt werden – das Auto des Wegerechtsinhabers darf beispielsweise nicht auf der Zugewung geparkt werden. Umgekehrt darf aber auch der Eigentümer die Zuwegung in keiner Weise beinträchtigen.

Wegerecht – Kosten

Durch die laufende Instandhaltung der Wege sind mit dem Wegerecht Kosten verbunden. Die Eigentümer müssen zum Beispiel untereinander klären, welche Partei im Winter die Enteisung übernimmt beziehungsweise die entsprechenden Kosten trägt.

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die Übernahme der durch das Wegerecht entstehenden Kosten vorab geklärt werden. Üblicherweise übernimmt meist derjenige, der das Wegerecht ausübt, auch die Kosten für Instandhaltung und Räumung, jedoch sind auch individuelle Vereinbarungen möglich.

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