Ein Treuhänder ist eine private oder juristische Person, der von einem Dritten (dem Treugeber) vertraglich ein Recht übertragen wird mit der Bedingung, dies nicht zum Vorteil des Treuhänders auszuüben. Dieses Verhältnis wird auch Treuhandschaft genannt. Die Treuhand gilt als Absicherung für alle an einer Vertragsform beteiligten Personen, Unternehmen oder Institutionen. Sämtliche Rechte und Pflichten des Treuhänders werden in einem Treuhandvertrag geregelt.
Es gibt keine einheitliche Erscheinungsform einer Treuhandschaft, sie ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt jedoch universelle Eigenschaften: Ein Treuhänder muss vertrauenswürdig und uneigennützig sein im Zusammenhang mit seinen Befugnissen und Ausübungen für den Treugeber. Treuhänder können Notare, Banken, so genannte Treuhandgesellschaften oder eine Wirtschaftsprüfung sein.
Am häufigsten sind Treuhänder in diesen Erscheinungsformen:
Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Verwahrstelle damit beauftragen, die Verwahrung von Vermögen zu übernehmen. Dies kann ein Treuhänder sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat hinsichtlich der Auftragsgebung eine Kontrollfunktion. Für Anbieter von Crowdinvesting gelten diese gesetzlichen Pflichten nicht, allerdings ist es im Sinne aller Beteiligten eines Crowdinvesting, einen Treuhänder zur Absicherung und reibungslosen Abwicklung einzusetzen. Daher wird die Kapitalverwaltung in der Regel auch hier über Treuhänder abgewickelt.
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