Eine Liegenschaft ist in der Rechtssprache ein "unbewegliches Sachgut" und bezeichnet ein Grundstück.
Eine Liegenschaft bezeichnet Grundstücke aller Art, was sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke umfassen kann. Die Liegenschaft umfasst sowohl das Grundstück als auch das darauf gebaute Grundstück. Im Bebauungsplan kann für Liegenschaften die private, gewerbliche oder industrielle Bebauung vorgesehen sein.
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund wird Liegenschaft genannt. Hierzulande ist Grundstück der umgangssprachliche Begriff für Liegenschaft, während Liegenschaft der eigentliche, juristische Begriff für ein Grundstück ist.
Die Liegenschaften einer Kommune werden vom zuständigen Liegenschaftsamt verwaltet. Dieses ist für Kauf und Verkauf sowie Vermietung städtischer Liegenschaften zuständig. Außerdem übernimmt das Liegenschaftsamt die Verpachtung städtischer Liegenschaften.
Liegenschaften lassen sich in drei Oberkategorien unterteilen, welche sich wiederum in mehrere Unterkategorien aufteilen lassen:
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