Eine Hausverwaltung für Mietsimmobilien übernimmt die Verwaltung vermieteter Objekte, darunter etwa Wohnanlagen oder Gewerbeobjekten.
Immobilien erzeugen einen relativ hohen Verwaltungsaufwand. Während dieser von einigen Wohnungseigentümergemeinschaften selbst übernommen wird, lagern andere diesen Aufwand an eine professionelle Hausverwaltung aus. Dies empfiehlt sich aufgrund der gesetzlichen Verwalterpflicht und den Komplexitäten des WEG-Rechts.
Nach dessen Bestellung übernimmt die Hausverwaltung die Organisation einer Immobilie sowohl als kaufmännische als auch als technische Verwaltungsinstanz. Anders als häufig wahrgenommen, übernehmen Hausverwalter nicht die Aufgaben eines Hausmeisters, sondern vielmehr dessen Überwachung.
Die Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen, ob die Verwaltung von einer Hausverwaltung übernommen werden soll.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog für die Aufgaben der Verwaltung. Deshalb werden diese individuell im Verwaltervertrag festgehalten. Eine wichtige Aufgabe, die in der Regel jeder Hausverwalter tätigt, ist es die Interessen des Eigentümers gegenüber anderen Mietern oder Dritten zu vertreten. Weitere mögliche Aufgaben sind folgende Tätigkeiten:
Die Vergütung der Hausverwaltung erfolgt nicht nach einer Gebührenordnung, sondern unterliegt der freien Vereinbarung. Bei der Mietverwaltung liegen die Kosten für die Verwaltung in etwa bei:
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