Freiberufler

Freiberufler üben selbstständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Definition Freiberufler - Was ist das?

Als Freiberufler gehen Sie Tätigkeiten nach, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie können also selbständig beispielsweise als Künstler, Schriftsteller oder Lehrkraft Dienstleistungen anbieten. Somit erbringen Freiberufler Dienstleistungen, die nicht nur dem Individuum, sondern auch der Gesellschaft dienen. Daher zählen Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit zur Charakteristik der Freien Berufe.

Freie Berufe

Die freien Berufe werden in Katalogberufe und katalogähnliche Berufe aufgeteilt. Zu den Katalogberufen gehören folgende vier Oberkategorien mit ihren dazugehörigen Berufen:

  1. Heilberufe wie z.B. Ärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Psychologen, Krankengymnasten
  2. Rechts- Steuer- & wirtschaftsberatende Bereiche wie z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.
  3. Technische & naturwissenschaftliche Berufe wie z.B. Architekten, Sachverständige, Ingenieure, Lotsen
  4. Kultur- und Kreativberufe wie z.B. Journalisten, Dolmetscher, Schriftsteller, Designer, Dozenten, Lehrer / Erzieher

Die katalogähnlichen Berufe müssen in ihrem Anforderungsprofil den Katalogberufen gerecht werden und erfordern eine hohe Ausbildung. Darüber hinaus wird jeder Fall einzeln geprüft. Zu den katalogähnlichen Berufen zählen zum Beispiel Reitlehrer, Gesundheit- und Krankenpfleger sowie Videojournalisten.

Freiberufler werden

Wenn Sie sich dazu entscheiden eine Freien Beruf auszuüben, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

Rechtsform

Freiberufler können sich für verschiedene Rechtsformen entscheiden. So können Sie sich zum einen für eine Kapitalgesellschaft oder auch für eine Personengesellschaft entscheiden und dann eine GmbH, UG, GbR oder Partnerschaftsgesellschaft gründen.

Haftung

In der Regel haften Freiberufler mit ihrem Privatvermögen, weshalb es oftmals wichtig ist eine passende Versicherung für Freiberufler abzuschließen. Eine weitere Möglichkeit das Privatvermögen zu schützen ist es eine Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH oder UG zu gründen, wofür jedoch einige Kriterien erfüllt werden müssen.

Buchführung

Angehörige freier Berufe müssen keine doppelte Buchführung betreiben und sind auch nicht bilanzpflichtig. Die Darlegung einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) gegenüber dem Finanzamt reicht aus.

Besteuerung

Freiberufler müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden, wodurch sie eine Steuernummer erhalten. Da sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen, ist auch keine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. So gelten für Angehörige freier Berufe nur die Einkommenssteuerpflicht sowie die Umsatzsteuerpflicht. Ohne Überschreitung des Freibetrags müssen keine Steuern gezahlt werden. Eine Steuererklärung ist jedoch zwingend notwendig.

Versicherung

Freiberufler haben sowohl die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, als auch die Option eine private Krankenversicherung zu wählen. Welche Möglichkeit letztendlich besser ist, muss individuell abgewägt werden, allerdings bieten private Krankenversicherungen oftmals einen Kostenvorteil.

Freiberufliche oder Gewerbliche Selbstständigkeit

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, legt das Finanzamt fest, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Selbstständigkeit handelt. Die freiberufliche Selbstständigkeit bringt gegenüber der gewerblichen einige Vorteile mit sich. Denn wer Angehöriger eines freien Berufs ist, muss:

  • kein Gewerbe anmelden
  • keine Gewerbesteuer zahlen
  • lediglich mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) Buch führen
  • kein Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) sein
  • Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen

Bundesverband für Freie Berufe (BFB)

Der Bundesverband für Freie Berufe e.V. vertritt die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Er hat seinen Sitz in Berlin und wurde 1949 gegründet. Derzeit ist Wolfgang Ewer der Präsident und Peter Klotzki Hauptgeschäftsführer.

Zu den Aufgaben des BFB zählen die Förderung und Vertretung der Freien Berufe gegenüber Bund, Ländern und der Öffentlichkeit sowie die Sicherung der ethischen und ökonomischen Grundlagen der freien Berufsausübung. Außerdem werden eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung in den Freien Berufen gefördert und die Beziehungen der Freien Berufe untereinander gepflegt.

Forschungsinstitute

Institut für Freie Berufe (IFB)

Das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. wurde 1964 gegründet und ist eines der führenden Forschungs- und Beratungseinrichtungen für Freie Berufe in Deutschland. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der wissenschaftlichen Forschung, Lehre und Vermittlung von Informationen über die berufliche und wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Freien Berufe in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat.

Europäisches Zentrum für Freie Berufe (EUZFB)

Das Europäische Zentrum für Freie Berufe der Universität Köln wurde 2012 gegründet und untersucht, welche Regulierungsansätze zum Schutz von Auftraggebern und Verbrauchen notwendig sind.

Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE)

Das Düsseldorf Institute for Competition Economics an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde 2009 gegründet und hat das Ziel eine der führenden Institutionen in Forschung, Lehre und Wissenstransfer in wettbewerbs- und regulierungsökonomischen Fragen in Europa zu sein.

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