Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft oder auch Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet die Gemeinschaft aller Eigentümer von Eigentumswohnungen einer Immobilie.

Definition Eigentümergemeinschaft – Was ist das?

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch einer Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümergemeinschaft ist der Verbund aller Eigentümer, die eine Wohnung in einem Gebäude besitzen.

Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft bringt einige Pflichten mit sich. Dies beginnt beim einfachen Sauberhalten des Treppenhauses und endet bei der Berücksichtigung von Vorgaben bei Sanierungen.

Vor dem Immobilienkauf sollten Sie sich deshalb auch über die Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft informieren. Diese werden in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung geregelt.

Verwalter der Eigentümergemeinschaft

Für die langfristige und reibungslose Funktionalität der Eigentümergemeinschaft bedarf es einer professionellen Verwaltung, der sogenannten Hausverwaltung. Diese Rolle kann einer der Eigentümer übernehmen, meist werden dafür aber spezialisierte Dienstleister bestellt. Seine Aufgaben sind es dafür zu sorgen, dass die Hausordnung eingehalten wird, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer umgesetzt werden und einen Wirtschaftsplan sowie eine Jahresabrechnung zu erstellen. Außerdem muss er mindestens einmal im Jahr zu einer Eigentümerversammlung einzuladen und diese führen und protokollieren.

Eigentümerversammlung

Zu den Aufgaben des Verwalters zählt die Eigentümerversammlung. Zu dieser lädt der Verwalter in der Regel einmal pro Jahr ein und erstellt eine Reihe an Tagesordnungspunkten, über die die Gemeinschaft abstimmen soll.

Eine der Aufgaben des Verwalters ist es, die Eigentümerversammlung abzuhalten. Er lädt einige Wochen vor dem Termin zu der jährlich stattfindenden Versammlung ein. In der Einladung finden die Wohnungseigentümer auch die einzelnen Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt werden soll.

Klärung von Fragen zur Instandhaltung, Diskussionen über die Hausordnung und das Treffen von Entscheidungen zu baulichen Maßnahmen sind typische Themen, die geklärt und über die abgestimmt wird.

Die Abstimmung erfolgt meistens nach dem Kopfprinzip, bei dem jeder eine Stimme hat, egal wie viele Wohnungen er besitzt. Beschlossen wird das, wofür die Mehrheit stimmt, allerdings nur wenn die anwesenden Miteigentümer über 50 % der Miteigentumsanteile halten.

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten, die mit dem Kauf einer Eigentumswohnung einhergehen, sind im Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG geregelt. Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, gemeinsam die entstehenden Kosten für Instandhaltung und Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums zu zahlen. Dies umfasst beispielsweise Kosten für Renovierung von Dächern oder Fassaden und Treppenhäusern.

Im Einzelnen ist jeder Eigentümer dagegen dazu verpflichtet, für die im Zusammenhang mit seinem Sondereigentum entstehenden Kosten aufzukommen.

Außerdem ist die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Instandhaltungsrücklage zu bilden. Diese umfasst finanzielle Rücklagen, mit denen größere Reparaturen beglichen werden.

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