ECSP-Verordnung

Mit der Einführung der EU Verordnung (EU) 2020/1503 für „European Crowdfunding Service Provider” (ECSP) (auch Schwarmfinanzierungsverordnung, „SF-VO“ oder ECSP-Verordnung bezeichnet) wurde ein europäischer Rahmen geschaffen, der kleineren und mittelständischen Unternehmen, also auch Projektentwicklern (z. B. für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und Immobilien), den Zugang zu Kapital  erleichtern und Schwarmfinanzierungsdienstleister, also Plattformen wie Exporo, europaweit einheitlich regulieren soll. Die Einführung der ESCP-Verordnung öffnet nicht nur die Märkte von insgesamt 27 Mitgliedstaaten, sondern stärkt auch den Anlegerschutz.

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