Die Courtage wird dem Makler bei erfolgreicher Vermittlung eines Geschäftes als Provision gezahlt. Makler haben Anspruch auf diese Gebühr, wenn ein vollständiger Vertragsabschluss durch ihr aktives Zutun erreicht wurde.
Die Bezeichnung "Courtage" wird mittlerweile häufig als Synonym der Maklerprovision verwendet. Dabei wird als Provision jene Gebühr bezeichnet, welche für die Vermittlung eines Geschäfts zwischen zwei dritten Parteien fällig wird. Die Maklercourtage fällt erst bei Vertragserfüllung an.
Der Makler erhält die Provision im Gegensatz zu seiner Leistungserbringung. Diese Leistungen umfassen etwa die Sichtung des Objekts sowie dessen Bewertung und Bewerbung samt der Erstellung des Exposés und die Durchführung Besichtigungsterminen und Bonitätsprüfungen.
Die Höhe der Maklercourtage ist zum einen davon abhängig, ob es sich um die Vermittlung eines Immobilienverkaufs oder einer Immobilienvermietung handelt.
Für die Immobilienvermietung ist die genaue Höhe der Maklerprovision hierzulande im Wohnungsvermittlungsgesetz festgesetzt. Demnach darf die Courtage zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht übersteigen (§ 3 Satz 2 WoVermRG).
Für die Vermittlung eines Immobilienverkaufs wird die Maklercourtage anhand des Kaufpreises berechnet und kann zusätzlich verhandelt werden.
Außerdem orientieren sich Makler meist an den üblichen Gebührensätzen ihres jeweiligen Bundeslandes, welche zwischen 4,7 und 7,2 Prozent liegen.
Wer die Maklercourtage bezahlt, hängt ebenfalls davon ab, ob es sich um einen Immobilienverkauf oder um eine Immobilienvermietung handelt.
Bei der Immobilienvermietung muss die Partei, die den Makler engagiert hat, die Courtage zahlen. Diese gesetzliche Regelung ist seit dem 01. Juni 2015 in Kraft und wird Bestellerprinzip genannt. Dies wurde eingeführt, um in erster Linie die Vermieter zu entlasten, die vor der Einführung in den meisten Fällen für die Maklercourtage aufkommen mussten. In Einzelfällen ist es aber auch möglich, über die Zahlungsweise oder die Höhe der Provision zu verhandeln.
Beim Immobilienverkauf durch einen Makler gibt es keine gesetzlich festgelegte Regelung, wer die Maklercourtage übernimmt. Oftmals ist es so üblich, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Teil zahlen.
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