Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sind wir als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, unsere Kunden über unsere Gesellschaft und unsere Dienstleistungen wie nachfolgend dargelegt zu informieren. Ferner sind wir gemäß den Bestimmungen der Offenlegungsverordnung verpflichtet, bestimmte Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und zu Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu machen. Auch diese Informationen finden Sie nachfolgend.
EPH Investment GmbH (nachfolgend “EPH” genannt)
Anschrift:
Am Sandtorkai 70
20457 Hamburg
Telefon: 040 / 228 68 69 90
Fax: 040 / 228 68 69 99
E-Mail: investment@exporo.com
Internet: exporo.de/investment; propvest.de
Hauptgeschäftstätigkeit:
- Vermittlung von Wertpapieren und Vermögensanlagen von Emittenten, die im Immobiliensektor aktiv sind. Dabei erfolgt die Vermittlung über unsere Internetseite.
- Erbringen der Finanzportfolioverwaltung im Rahmen des Geschäftsbereichs „Vermögensverwaltung“
Kommunikationssprache: Deutsch
Kommunikationsmittel:
Sie erreichen uns über Telefon, Fax und E-Mail sowie über unsere Emissionsplattform und das Kontaktformular auf unserer Internetseite unter den oben genannten Kontaktdaten.
Übermittlung und Empfang von Aufträgen (soweit Kundenaufträge entgegengenommen werden):
Ihre Aufträge über Geschäfte in Bezug auf Finanzinstrumente können Sie uns ausschließlich über unsere Emissionsplattform erteilen, die über unsere Internetseite genutzt werden kann.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de
Die uns von der BaFin erteilte Erlaubnis umfasst folgende Finanzdienstleistungen:
Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG)
Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)
Beschränkung der Zulassung:
Wir sind nicht berechtigt, uns Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Wir sind nicht zur Konten- und Depotführung berechtigt. Somit nehmen wir keine Gelder entgegen und verwahren keine Finanzinstrumente.
Wir stufen grundsätzlich alle unsere Kunden als Privatanleger (Kleinanleger) gemäß Artikel 24 Abs. 4 EU-Richtlinie 2014/65/EU ein. Damit genießen Sie den vollen Anlegerschutz des Wertpapierhandelsgesetzes sowie der diversen europäischen Verordnungen, insbesondere der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Als Kunde haben Sie das Recht, eine andere Einstufung (z.B. als professioneller Kunde) zu verlangen, wenn die dafür bestehen gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 67 Abs. 6 WpHG erfüllt sind. Hieraus erwächst jedoch eine Einschränkung des für Sie geltenden Kundenschutzniveaus. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Neueinstufung wird von uns in einem separaten Verfahren geprüft, sobald Sie einen entsprechenden Antrag an uns stellen. Im Anschluss werden Sie von uns über die erfolgte Neueinstufung schriftlich unterrichtet.
Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs auf unserer Internetseite schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über die Nutzung der auf unserer Internetseite enthaltenen Plattform. Hierüber erhalten Sie eine Bestätigungsemail.
Der Vermittlungsvertrag über die Vermittlung eines Wertpapieres oder einer Vermögensanlage kommt zustande, sobald Sie als registrierter Nutzer der Plattform im Rahmen des Zeichnungsprozesses die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz abgeschlossen haben.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation (z.B. E-Mail, Chat, Videotelefonie, Messenger-Dienst) im Zusammenhang mit der Anbahnung/Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen auf Ton- oder Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Dies gilt unabhängig davon, ob diese mit dienstlichen oder mit privaten Telefonen der Mitarbeiter geführt werden.
Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation mit den Kunden wird über einen Zeitraum von fünf Jahren – sofern seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewünscht – über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung stehen. Wir sind im Rahmen der Gesetze berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch Telefongespräche im Zusammenhang mit der Durchführung der Kundenbeziehung, die keinen Auftragsbezug haben, auf Ton- oder Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Darunter fallen insbesondere Telefongespräche über Beschwerden.
Die Aufzeichnung erfolgt zu Nachweiszwecken. Vor Beginn der Aufzeichnung von Telefongesprächen werden wir den Kunden über die Zwecke der Aufzeichnung informieren und um die Abgabe seiner Einwilligung bitten, es sei denn, der Kunde hat uns bereits seine generelle Einwilligung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen erteilt. Die Aufzeichnungen können von unseren Mitarbeitern abgehört werden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen können zu Beweiszwecken in etwaigen Rechtsstreitigkeiten verwendet werden.
Aufträge zur Eröffnung eines Depots, eines digitalen Schließfaches sowie eines Zahlungskontos führen wir nicht selbst aus, sondern werden von den entsprechenden Dienstleistern ausgeführt. Auch Aufträge zur Zeichnung eines Wertpapieres oder einer Vermögensanlage werden von uns nicht ausgeführt, sondern an den jeweiligen Emittenten weitergeleitet. Berichte über die Ausführung der Aufträge werden daher nicht von uns übermittelt. Diese erhalten Sie von den entsprechenden Dienstleistern oder dem Emittenten.
Wir sind auch nicht verpflichtet zu überwachen, ob der jeweilige Auftrag unmittelbar zur Ausführung gelangt ist. Eine derartige Verpflichtung wird auch dann nicht begründet, wenn der Auftrag durch den anderen Marktteilnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg nicht ausgeführt wird.
Erbringen wir die Finanzportfolioverwaltung werden wir Ihnen regelmäßig über die Art und Weise der Vermögensverwaltung Bericht erstatten. Die Berichterstattung erfolgt mindestens quartalsweise, wobei die Berichte im Investmentcockpit des Nutzers auf einem dauerhaften Datenträger hinterlegt werden. Wir werden Ihnen unverzüglich über eingetretene Verluste in geeigneter Weise informieren, wenn der Gesamtwert des zu Beginn des jeweiligen Berichtszeitraums zu beurteilenden Portfolios um 10% fällt. Anschließend erfolgt die Benachrichtigung bei jedem weiteren Wertverlust in 10%-Schritten. Bei der Berechnung von Verlusten werden Kosten und Gebühren von EPH nicht berücksichtigt.
EPH stellt dem Kunden die nachfolgenden Informationen über das Verfahren und die Grundsätze, die bei der Entgegennahme, Bearbeitung und Abwicklung einer Beschwerde Anwendung finden, zur Verfügung:
a) Als Beschwerde gilt jede Äußerung der Unzufriedenheit, die ein Kunde oder ein potenzieller Kunde (Beschwerdeführer) an ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit dessen Erbringung einer Wertpapierdienstleistung oder einer Wertpapiernebendienstleistung richtet. Der Begriff „Beschwerde“ muss nicht zwingend verwandt werden. Eine Beschwerde bedarf keiner bestimmten Form.
b) Ein (potentieller) Kunde kann eine Beschwerde kostenlos mündlich, schriftlich oder elektronisch an die nachfolgend aufgeführten Kontaktangaben einreichen: EPH Investment GmbH, Am Sandtorkai 70, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 - 210 91 73 00, E-Mail: investment@exporo.com, www.exporo.de
c) EPH hat eine Beschwerdemanagementfunktion eingerichtet, die für die Prüfung von Beschwerden zuständig ist. Es handelt sich um die Compliance-Abteilung. Der Kunde kann sie wie folgt erreichen: EPH Investment GmbH, Compliance-Abteilung, Am Sandtorkai 70, 20354 Hamburg; E-Mail: compliance@exporo.com
d) Nachdem der (potentielle) Kunde die Beschwerde eingereicht hat, wird sie von den Mitarbeitern in das System zur Kundenpflege (Customer Relationship Management System, CRM) überführt. Danach erfolgt die inhaltliche Aufarbeitung des Sachverhalts (ggf. auch durch Rückfragen beim Kunden), Ermittlung der inhaltlichen Begründetheit der Unzufriedenheit des Kunden sowie ggf. Erarbeitung eines Lösungsvorschlags. Im Anschluss erfolgt die Rücksprache mit einem Vorgesetzten. Je nach Art, Inhalt und Umfang der Beschwerde kann die frühzeitige Einbindung der Beschwerdemanagementfunktion erforderlich sein. Schließlich erfolgt die Rückmeldung an den (potentiellen) Kunden, in der EPH den Standpunkt bezüglich der Beschwerde mitteilt. Der Bearbeitungszeitraum zwischen Einreichung einer Beschwerde und der Rückmeldung soll in der Regel nicht mehr als fünf (5) Werktage betragen. Kann innerhalb dieser Frist keine Antwort gegeben werden, so informiert EPH den Beschwerdeführer über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
e) Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank zuständig: Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main. Der (potentielle) Kunden hat also die Möglichkeit, eine Beschwerde oder sonstige Streitigkeit an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank weiterzuleiten. Unabhängig von der Möglichkeit der Anrufung dieser Schlichtungsstelle steht es im freien Ermessen des (potentiellen) Kunden, eine zivilrechtliche Klage zu erheben.
f) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. EPH nimmt an der Online-Streitbeilegung nicht teil.
Wir sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle unsere Verbindlichkeiten, die aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen sind, soweit der Entschädigungsfall durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden ist und der Anspruch auf Währung eines EU-Mitgliedstaates lautet. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger ist der Höhe nach begrenzt auf 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000,- Euro.
Nicht geschützt sind Forderungen, über die wir Inhaberpapiere ausgestellt haben, wie z.B. eigene Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten aus von uns ausgestellten Wechseln. Wegen weiterer Einzelheiten des Entschädigungsanspruchs und des Sicherungsumfanges wird auf das Anlegerentschädigungsgesetz in seiner aktuellen Fassung verwiesen, das auf Verlangen des Kunden von uns zur Verfügung gestellt wird.
Soweit die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen oder ein von ihr Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen uns in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen über. Wir sind befugt, der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Auftraggeber Wertpapierdienstleistungen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten.
Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der EPH Investment GmbH, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, oder anderen juristischen oder private Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden untereinander. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Vermittlung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung der Interessen des Auftraggebers. Die Geschäftsleitung ist für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.
Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:
Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitteilen.
Unsere Vermittlung von Wertpapieren und Vermögensanlagen ist für Sie kostenfrei. Wir erhalten lediglich vom jeweiligen Emittenten für die Vermittlung eine Provision, die auch von diesem getragen wird. Die in den Zeichnungsbeträgen der Wertpapiere und Vermögensanlagen enthalten Kosten werden vom jeweiligen Produktanbieter festgelegt. Wir werden Ihnen diese Kosten in zusammengefasster Weise rechtzeitig vor Ihrer Anlageentscheidung zur Verfügung stellen.
Einnahmen aus dem Erwerb von Wertpapieren und Vermögensanlagen (z.B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) stellen steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Diese werden je nach geltendem Steuerrecht und nach Art der Kapitalanlage entweder direkt vom Kapitalertrag abgezogen oder sind im Rahmen der steuerlichen Veranlagung von Ihnen zu zahlen.
Die Vermittlung eines digitalen Schließfachs bei der Tangany GmbH und eines Zahlungskontos bei der Mangopay S.A. ist für Sie kostenfrei. Die Kosten für das Führen des Depots, des digitalen Schließfachs sowie des Zahlungskontos einschließlich des Transfers von Zahlungen werden von uns für Sie getragen.
Für die Vermittlung von Wertpapieren erhalten wir von den Produktanbietern (Emittenten/Anbietern) eine Vermittlungsprovision, die in der Regel bei max. 3,5% des vermittelten Anlagebetrages liegt.
Für die Vermittlung eines Depots, eines digitalen Schließfachs sowie eines Zahlungskontos erhalten wir keine Zuwendungen.
Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir unseren Kunden offen. Wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. Die genaue Höhe einer Zuwendung, die wir aufgrund der Vermittlung eines Geschäftes mit Ihnen als Kunde erhalten haben, legen wir Ihnen offen, sobald diese feststeht.
Sofern wir bei der Finanzportfolioverwaltung Zuwendungen erhalten, legen wir diese offen oder kehren sie aus.
Soweit sich die Vermittlung auf Wertpapiere und/oder Vermögensanlagen bezieht, für die nach dem Wertpapierprospektgesetz und/oder nach dem Vermögensanlagengesetz ein Prospekt veröffentlicht wurde, sind diese Prospekte sowohl bei uns als auch beim jeweiligen Anbieter/Emittenten erhältlich.
Wir werden Ihnen rechtzeitig vor der Vermittlung eines Wertpapieres und/oder einer Vermögensanlage den Zielmarkt für das Wertpapier und/oder die Vermögensanlage mitteilen. Hierzu zählt auch, ob das Wertpapier und/oder die Vermögensanlage für Privatkunden oder professionelle Kunden bestimmt sind.
Ein Nachrangdarlehen ist durch die nachrangigen Ansprüche auf Zins und Tilgung gekennzeichnet. Die Forderungen aus dem Darlehen treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen den Emittenten im Rang zurück. Die Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen, insbesondere die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrags, stehen unter dem Vorbehalt, dass bei dem Emittenten ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung für den Emittenten vergleichbar mit einem Eigenkapitalgeber. Dafür erhält er einen Zins, der deutlich höher als bei einem erstrangigen Darlehen ist.
Anleihen sind fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere, die, anders als Aktien, keine reine gewinnabhängige Dividende gewähren, sondern mit einen festen und/oder variablen Zinssatz über die gesamte Laufzeit ausgestattet sind und das Recht gewähren, am Ende der Laufzeit die Schuldverschreibung zum Nennbetrag zurückzugeben. Der Rückzahlungsbetrag unterliegt keinen börslichen Kursschwankungen. Auch vor Ablauf der Laufzeit können Schuldverschreibungen jederzeit übertragen, von einem Kaufinteressenten erworben, an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
Die von uns vermittelten Wertpapiere und Vermögensanlagen sind mit speziellen Risiken verbunden. Soweit diese auch an einem Finanzmarkt gehandelt werden, unterliegen ihre Preise Schwankungen, auf die wir keinen Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Entwicklung der Wertpapiere und Vermögensanlagen dar.
Bei einer Fremdfinanzierung des Erwerbs der Wertpapiere oder der Vermögensanlagen z.B. über die Aufnahme von Bankkrediten erhöht sich die Risikostruktur der Kapitalanlage. Sie wären unabhängig von Auszahlungen aus dem Wertpapier oder der Vermögensanlage verpflichtet, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung aus ihrem weiteren Vermögen zu bedienen. Wir raten grundsätzlich von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlagen ab.
Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus einem Nachrangdarlehen und sonstigen nachrangigen Forderungen gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen den Emittenten nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des Nachrangdarlehens bzw. der sonstigen nachrangigen Forderung, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei dem Emittenten (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation des Emittenten und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.
Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin von dem Emittenten verlangen kann. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten kann der Anleger bei einem Nachrangdarlehen seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche im Sinne der Insolvenzordnung sowie alle nachrangigen Ansprüche im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden.
Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio zur Folge.
Eine Rückzahlung des Nachrangdarlehens bzw. der sonstigen nachrangigen Forderung ist erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Der von dem Anleger eingezahlte Anlagebetrag unterliegt demnach einer entsprechenden Bindungsdauer. Es besteht das Risiko, dass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Ferner besteht das Risiko, dass am Ende der Laufzeit der Emittent nicht über die erforderliche Liquidität für die Rückzahlung der Forderung verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Das Risiko einer Nachschusspflicht besteht nicht.
Hinsichtlich der jeweiligen Risiken eines konkreten Nachrangdarlehens bzw. einer sonstigen nachrangigen Forderung wird auf die Risikobeschreibung des Prospektes bzw., sollte ein solcher Prospekt nicht bestehen, auf die der jeweiligen Angebotsunterlagen verwiesen.
Die Rückzahlung einer Anleihe und die Zahlung der Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhängig. Die Zahlungsfähigkeit des Emittenten hängt von zahlreichen Faktoren wie beispielsweise der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem branchenbezogenen Klima oder der künftigen Ertrags- und Profitabilitätsentwicklung des Emittenten ab. Eine negative Entwicklung eines oder mehrerer dieser Faktoren kann zu Verzögerungen der Zahlungen an die Anleger oder sogar zum Verlust des Anleihekapitals führen.
Das eingesetzte Kapital für den Erwerb der Anleihe unterliegt einer Bindungsfrist bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Eine vorzeitige Veräußerung der Anleihe ist zwar grundsätzlich möglich. Die Veräußerbarkeit ist jedoch eingeschränkt. Auch eine Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr einer Börse bedeutet keine Gewähr, dass im Falle einer Verkaufsabsicht ausreichend Nachfrage zur Verfügung steht, um die Anleihe wieder zu veräußern. Der Emittent kann nicht voraussagen, inwieweit das Anlegerinteresse an ihren Anleihen zur Entwicklung eines Handels führen wird oder wie liquide der Handel werden könnte.
Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass ein Anleger die von ihm gehaltenen Anleihen nicht oder nur zu einem Preis verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert liegt. Das Risiko einer Nachschusspflicht besteht bei einer Anleihe nicht. Hinsichtlich der jeweiligen Risiken einer konkreten Anleihe wird auf die Risikobeschreibung des Wertpapierprospektes bzw. der Angebotsunterlagen verwiesen.
Eine vorzeitige Veräußerung der tokenbasierten Schuldverschreibungen ist zwar grundsätzlich möglich. Die Veräußerbarkeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen ist jedoch stark eingeschränkt. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Anleger die von ihm gehaltenen tokenbasierten Schuldverschreibungen nur zu einem Preis verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert liegt.
Sämtliche Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre, insbesondere die Ansprüche der auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals, können solange und soweit nicht geltend gemacht werden, wie die teilweise oder vollständige Erfüllung dieser Ansprüche zu einer Insolvenz der Emittentin führen würde (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt demnach bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers insolvent zu werden droht. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anleihegläubigers führen.
Die Token werden bei ihrer Ausgabe den jeweiligen Wallets der Anleger zugeteilt Die Token sind für die Anleger nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet zugänglich. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines Anlegers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token. Die Emittentin kennt den Private Key eines Anlegers nicht, sie kann den Private Key weder wiederbeschaffen noch den Zugang zu den Wallets auf irgendeine andere Weise wiederherstellen oder ermöglichen. Der Anleger sollte daher unbedingt seinen Private Key sicher aufbewahren.
Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindungen stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der Token entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten Token auf der jeweiligen Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger überträgt, indem die Token den jeweiligen Adressen der Anleger zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, aus denen sich zukünftig aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen.
Die Blockchain-Technologie, der Smart Contract und/oder die Wallets der Anleger können Angriffen von unbefugten Dritten ausgesetzt sein, d.h. gehackt werden. Bei sogenannten Distributed Denial of Service (DDoS) Attacken können Angreifer z.B. ein Netzwerk oder eine Blockchain mit einer hohen Anzahl von Anfragen und/oder Transaktionen überlasten und das Netzwerk beziehungsweise die entsprechende Blockchain (temporär) unbenutzbar machen. Derartige Angriffe können zum Verlust der Token führen. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Hackerangriffe gegeben. Auch Kryptobörsen könnten Ziel von Hackerangriffen werden. Aufgrund der grundsätzlichen Anonymität der Blockchain-Technologie ist eine Verfolgung von Tätern nahezu unmöglich.
Risiken aus störungsfreiem Betrieb der PV-Anlage:
Der generierte Ertrag der Projektgesellschaft aus der PV-Anlage hängt maßgeblich von dessen wirtschaftlichen Betrieb sowie der sachgerechten Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz ab. Es besteht das Risiko, dass der wirtschaftliche Betrieb, z. B. durch Witterungsbedingungen, fehlerhafte Instandhaltung (z. B. verdreckte Paneele) oder vorzeitigem Materialverschleiß, nicht gewährleistet werden kann oder es zu Problemen bei der Einspeisung des erzeugten Stroms (z. B. durch technische Probleme beim städtischen Stromnetz) kommen kann, was den Betrieb der PV-Anlage unwirtschaftlich werden lässt. Infolgedessen kann der Abschluss einer Anschlussfinanzierung möglicherweise nicht erfolgen und die Emittentin würde keine ausreichenden Erlöse auf ihre Darlehensforderung erhalten, um die Ansprüche der Anleger aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen vollständig zu erfüllen.
Risiken aus Entwicklungen des Energie-Marktes:
Eine negative Entwicklung des Energie-Marktes kann die erzielbaren Erträge aus dem Betrieb der PV-Anlage und somit den Wert der PV-Anlage negativ beeinflussen. So können sich z. B. die gesetzlichen Bestimmungen für die Einspeisung von Strom in das Stromnetz oder die Vergütungspflicht der Energieversorgungsunternehmen ändern. Ferner kann sich eine steigende Konkurrenz auf dem Markt für erneuerbare Energien negativ auf die erzielbaren Preise für das Einspeisen des Stroms auswirken und den Betrieb der PV-Anlage unwirtschaftlich werden lassen.
Risiken aus dem Ukraine-Konflikt, der Inflation, der Konjunktur sowie der Geld- und Zinspolitik:
Die seit Februar 2022 andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine sowie die damit einhergehenden erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für große Teile der Wirtschaft und der Bevölkerung können einen erheblich negativen Einfluss auf die Sanierung der Projektfläche, die Errichtung der PV-Anlage sowie auf die langfristige Finanzierbarkeit der PV-Anlage, und damit auch auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Anschlussfinanzierung. Aufgrund des andauernden Ukraine-Konflikts zeichnet sich eine abgeschwächte Wirtschaftsleistung insbesondere in Europa und den USA ab, einhergehend mit erhöhter Inflation. Der Ukraine-Konflikt kann sich, neben anderen Marktfaktoren wie z.B. Marktentwicklung (Inflation), Konjunktur, Geld- und Zinspolitik (bspw. im Falle eines steigenden Zinsniveaus), nachteilig auf die Finanzierbarkeit der PV-Anlage auswirken, sodass die Projektgesellschaft teilweise oder vollständig nicht in der Lage ist, für die PV-Anlage eine Anschlussfinanzierung abzuschließen und somit notwendige Einnahmen nicht erzielt werden können. Infolgedessen wäre die Rück- und Zinszahlung des Darlehens und die Rück- und Zinszahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen durch die Emittentin gefährdet.
Risiken aus dem Darlehen:
Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit, die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen zu erfüllen, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensforderung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Soweit eine ausreichende Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden muss, um das Darlehen zu bedienen, besteht das Risiko, dass keine oder keine ausreichende Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden kann und das Darlehen nicht oder nur teilweise bedient wird.
Risiken aus Baumängeln:
Die Qualität der Projektfläche sowie der PV-Anlage hat wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Nutzbarkeit und den Ertrag der PV-Anlage und somit auf die Werthaltigkeit der PV-Anlage sowie die Möglichkeit des Abschlusses einer Anschlussfinanzierung. Es besteht das Risiko, dass die Projektfläche und/oder die PV-Anlage Mängel aufweisen können, wodurch der Betrieb der PV-Anlage beeinträchtigt werden kann. Nicht behobene oder nicht behebbare Mängel an der Projektfläche und/oder der PV-Anlage können sich negativ auf den Wert der PV-Anlage und somit auf die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung für die PV-Anlage auswirken.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und unserer Lizenz für Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht jedoch beabsichtigt. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Wir haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden Unsicherheiten nicht zumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen. Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.