Das öffentliche Angebot der Schuldverschreibungen der Exporo Projekt 72 GmbH wurde beendet.
Update vom 09.04.2025
Wir haben Sie zuletzt am 14.01.2025 über den aktuellen Stand Ihres Investments "Wohnen im Narzissenweg" informiert. Heute möchten wir Ihnen ein weiteres Update zukommen lassen.
- Wie im letzten Update berichtet, konnte eine Anschubfinanzierung zur Fertigstellung des Objektes abgeschlossen werden. Diese Mittel sollen jetzt kurzfristig ausgezahlt werden, so dass der angebundene Generalunternehmer die Tätigkeiten aufnehmen kann.
- Mittlerweile konnten 18 notarielle Nachträge zu den Kaufverträgen der Erwerber geschlossen werden. Mit einem Erwerber laufen noch Abstimmungsgespräche. Die bereits abgeschlossenen Nachträge mit den Erwerbern beinhalten die verspätete Fertigstellung der Einheiten und ebenfalls, dass keine Schadensersatzansprüche an die Darlehensnehmerin gestellt werden.
- Des Weiteren wurden 5 Kaufverträge rückabgewickelt. Für diese Einheiten wird jetzt der Vertrieb gestartet. Positiv ist hier, dass die damaligen Kaufpreise geringer anzusehen sind, als heute die aktuellen Kaufpreise für derartige Wohnungen an dem Standort. Wir gehen heute davon aus, dass hierdurch die Verkaufserlöse geringfügig gesteigert werden können.
- Sobald die Anschubfinanzierung ausgezahlt ist und der Generalunternehmer seine Tätigkeit aufgenommen hat, werden wir Sie mit einem weiteren Update versorgen. Sollten sich zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ergeben, kommen wir ebenfalls mit einem Update auf Sie zu.
Update vom 14.01.2025
Nachdem wir Sie zuletzt am 12.09.2024 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute den aktuellen Stand mitteilen:
- Aufgrund nicht erfolgter Kaufpreiszahlung bei Fälligkeit durch den Käufer des Grundstücks und mehrfacher Anmahnung der Zahlung, ist der Verkäufer rechtswirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten. Der Kaufvertrag ist damit hinfällig und rückabgewickelt worden.
- Dem Projektentwickler ist es gelungen, eine Anschubfinanzierung zur Fertigstellung des Projektes zu organisieren. Er befindet sich derzeit in Verhandlungen mit den Erwerbern sowie der Stadt Pulheim, um das Projekt mit einem neuen Generalunternehmer zu einem Abschluss zu bringen. Als möglichen Fertigstellungszeitpunkt wird derzeit Ende 2025 angestrebt. Hier ist auschlaggebend, dass alle Käufer weiter ihren Verpflichtungen aus den Wohnungskaufverträgen nachkommen und auch eine verzögerte Fertigstellung und Übergabe der einzelnen Wohneinheiten mittragen.
- Zur Überwachung der weiteren Bautätigkeit wird ein externer Architekt implementiert, der den Bautenstand überwacht und die Zahlungen an den GU freigeben muss.
Eine Aussage über den weiteren Zeitablauf und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit Ihres Investments ist derzeit noch nicht möglich. Wir werden Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden halten.
Update vom 12.09.2024
Nachdem wir Sie zuletzt am 12.03.2024 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Der Grundstücksverkauf konnte weiterhin nicht abgewickelt werden
- Der Käufer ist im Verzug bezüglich der Kaufpreiszahlung, der Verkäufer kann den Käufer aber nicht zur Zahlung zwingen, ihm bleibt nur der Rücktritt aus dem Kaufvertrag, falls es nicht zur Zahlung kommen sollte.
- Der Projektentwickler befindet sich offenbar in Gesprächen mit alternativen Investoren um eine Fertigstellung des Projekts zu ermöglichen.
Eine Aussage über den weiteren Zeitablauf und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit Ihres Investments ist derzeit leider noch nicht möglich. Wir werden Sie über die nächsten Schritte laufend unterrichten.
Update vom 12.03.2024
Nachdem wir Sie zuletzt am 03.08.2023 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Der Grundstücksverkauf konnte bisher nicht vollständig abgewickelt werden, so dass der Kaufpreis noch nicht geflossen ist. Der Projektentwickler arbeitet weiter an dem Verkauf und wir werden sie informieren, sobald es hier Neuigkeiten gibt.
- Wir konnten jedoch das Guthaben vom verpfändeten Kaufpreissammelkonto verwerten. Die Auszahlung an Sie wird in Kürze angewiesen.
- Mit den persönlich haftenden Gesellschaftern wurde eine Vereinbarung getroffen, welche zu weiteren Zahlungen an die Anleger aus zukünftigen Projekten der Gesellschafter führen soll.
Eine Aussage über den weiteren Zeitablauf und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit Ihres Investments ist derzeit leider noch nicht möglich. Wir werden Sie über die nächsten Schritte laufend unterrichten.
Update vom 03.08.2023
Nachdem wir Sie zuletzt am 20.02.2023 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Seit dem letzten Update wurden zahlreiche Verhandlungen über verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Beteiligten geführt. Da wir Zwischenergebnisse nicht gefährden wollten, konnten wir keine Zwischenupdates geben. Obgleich es aktuell keine finalen Verhandlungsergebnisse gibt und es dadurch der Projektverlauf weiterhin unklar ist, möchte wir Ihnen heute einen Zwischenstand mitteilen.
- Mit einem Investor wurde zwischenzeitlich ein Grundstückskaufvertrag beurkundet, allerdings konnten die aufschiebenden Bedingungen, die in diesem Vertrag vereinbart wurden, bisher nicht erfüllt werden.
- Bei den aufschiebenden Bedingungen handelt es sich um notarielle Nachträge, die mit jedem einzelnen Wohnungserwerber abgeschlossen werden werden müssen. Dieser Nachtrag wird zwischen dem Verkäufer (Darlehensnehmerin), dem Käufer des Projektgrundstücks und dem Erwerber der jeweiligen Einheit in dem Objekt geschlossen und regelt im Wesentlichen die Übernahme der Bauverpflichtung durch den neuen (Global-)Käufer.
- Der beurkundete Kaufpreis, über den die Parteien lange verhandelt haben, beläuft sich auf EUR 475.000,-. Dieser wird jedoch nicht ausreichen, um die offene Forderung der Darlehensnehmerin zu decken.
- Aufgrund des derzeitigen Bautenstandes, der vorhandenen Baumängel und der vertraglichen Bauverpflichtung gegenüber den Erwerbern, war kein höherer Kaufpreis zu erzielen. Hinzu kommen für den Investor noch Baukosten in Höhe von rund EUR 3,5 Millionen. Neben diesem Angebot lagen Anfang des Jahres noch weitere Angebote vor, die jedoch noch geringer gewesen wären.
- Nach unserer Kenntnis lag keine private oder geschäftliche Verbindung zwischen der Darlehnsnehmerin und dem Grundstückskäufer vor, die Parteien waren sich vor den Kaufverhandlungen unbekannt.
- Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht absehen, wann die aufschiebenden Bedingungen zum Wirksamwerden des Kaufvertrags erfüllt sein werden. Grund hierfür ist, dass einige Erwerber zum einen nicht mit dem neuen Fertigstellungstermin (Dezember 2024) einverstanden sind und zum anderen nicht auf jegliche Schadenersatzzahlung wegen Verzuges verzichten wollen.
- Exporo hat die Absicht, trotz weiterer Gläubiger, den Kaufpreis vollständig zugunsten der Exporo-Anleger zu vereinnahmen. Ebenso soll das bestehende Guthaben auf dem Kaufpreissammelkonto zugunsten der Exporo-Anleger ausgekehrt werden. Aufgrund von weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen befinden wir uns hierzu im intensiven Austausch mit der kontoführenden Bank.
- Zudem verhandeln wir mit den persönlich haftenden Sicherheitengebern weiterhin über zusätzliche Zahlungen an die Exporo-Anleger.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verhandlungen weiterhin andauern und wir Ihnen auch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Angaben über die Höhe der Rückzahlungen geben können.
Wir werden Sie informieren, sobald sich der weitere Projektverlauf bezüglich der Rückzahlungen konkretisiert.
Update vom 20.02.2023:
Nachdem wir Sie zuletzt am 27.12.2022 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Eine finale Lösung konnte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht herbeigeführt werden. Die Darlehensnehmerin befindet sich weiter im Austausch mit den potenziellen Käufern für das Projektgrundstück, um damit die Insolvenz der Projektgesellschaft abzuwenden.
- In dieser Woche wird noch ein persönliches Treffen mit dem neu bestellten Geschäftsführer der Darlehensnehmerin, Herrn Volker Spiewak, erfolgen, um die derzeitigen Möglichkeiten zu besprechen.
- Der bisherige Geschäftsführer, Herr Jürgen Zimmermann, wurde unserer Kenntnis nach vom Insolvenzverwalter, der das Verfahren der Muttergesellschaft (ConReal Estate GmbH) betreut, als Geschäftsführer abberufen (Eintragung im Handelsregister ist noch nicht erfolgt, aber der Vorgang liegt bereits beim Amtsgericht). Eine Verwertung aus dem abstrakten Schuldanerkenntnis gegen Herrn Zimmermann haben wir bereits eingeleitet. Im ersten Schritt wurde der Titel der Gerichtsvollzieherverteilerstelle übergeben, damit der zuständige Gerichtsvollzieher damit beauftragt wird, dem Schuldner eine Vermögensauskunft abzunehmen.
- Bisher haben die Erwerber der verkauften Einheiten im Objekt Vollstreckungen gegen die Darlehensnehmerin unterlassen, damit eine Einigung gefunden werden kann und die Projektgesellschaft nicht in die Insolvenz gerät. Bei den Erwerbern handelt es sich unserer Kenntnis nach nicht um Investoren sondern um Endnutzer der geplanten Wohnungen. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Situation auch für diese Projektbeteiligten sehr nervenzehrend, teilweise sogar existenzbedrohend, da bereits Raten für die Finanzierung der Einheiten gezahlt werden müssen, sie aber nicht einziehen können. Aus diesem Grund wurden die Schadenersatzklagen gegen die Darlehensnehmerin teilweise zurückgenommen und es werden derzeit Verhandlungen über Nachträge zu den Kaufverträgen verhandelt (Erhöhung der Kaufpreise), damit das Objektgrundstück attraktiv für einen Investor wird und so eine Insolvenz vermieden werden kann.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Update vom 27.12.2022:
Nachdem wir Sie zuletzt am 14.11.2022 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Wie Ihnen bereits bekannt ist, wurde im September dieses Jahres über das Vermögen der ConReal Estate GmbH, der Muttergesellschaft der Darlehensnehmerin, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nun haben wir die Information erhalten, dass am 22.12.2022 das ordentliche Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
- Für die Darlehensnehmerin selbst, die ConReal Pulheim GmbH, wurde bislang kein Insolvenzverfahren eröffnet.
- Ursprünglich hatten wir in den bisherigen Verhandlungen mit der ConReal-Gruppe vorgesehen, dass die nun insolvente ConReal Estate GmbH für Folgeprojekte einen Besserungsschein erteilen sollte, d.h. aus Erlösen aus Folgeprojekten das Darlehen “Wohnen im Narzissenweg” zurückführen sollte. Grundlage dafür ist das abstrakte Schuldanerkenntnis, welches die ConReal Estate GmbH als Sicherheit abgegeben hat.
- Für das Projektgrundstück in Pulheim gibt es derzeit zwei potenzielle Investoren, die einen möglichen Ankauf prüfen.
- In der vergangenen Woche gab es ein erneutes persönliches Gespräch mit einem der Gesellschafter. In diesem teilte er uns mit, dass er bis Ende Januar eine finale Lösung für das Projekt in Pulheim anstrebe. Hieran arbeite die Darlehensnehmerin derzeit mit Hochdruck.
Sobald uns weitere belastbare Informationen vorliegen, teilen wir Ihnen diese umgehend mit.
Update vom 14.11.2022:
Nachdem wir Sie zuletzt am 05.10.2022 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Das Insolvenzverfahren ist weiterhin nicht eröffnet. Bei einem Kontaktversuch unserseits mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, verweigerte dieser uns grundsätzliche Informationen zu geben sowie einen konkreten Sachstand mitzuteilen. Leider gibt es in einem Insolvenzverfahren keinen Anspruch auf Informationserteilung. Der Insolvenzverwalter ist gemäß Insolvenzordnung nur gegenüber dem Insolvenzgericht auskunftspflichtig. Eine Ausnahme kann sich lediglich aufgrund einer besonderen Rechtsstellung, zum Beispiel aus Aus- oder Absonderungsrechten ergeben, die in diesem Fall jedoch nicht vorliegen.
- Wir stehen weiterhin in regem Austausch mit einem der Gesellschafter.
- Sobald uns neue Informationen vorliegen, kommen wir erneut auf Sie zu.
Update vom 05.10.2022:
Nachdem wir Sie zuletzt am 23.08.2022 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Die Modalitäten des Kaufpreisangebotes des potenziellen Investors wurden weiter überarbeitet, sodass eine Annäherung stattfinden konnte. Darüber hinaus müssen jedoch parallel weitere Sachverhalte betrachtet und in die Verhandlungen mit einbezogen werden, die äußerst umfangreich sind. Hierzu zählen unter anderem mögliche Schadenersatzforderungen und weitere Abstimmungen mit den Erwerbern der Einheiten im Objekt.
- Des Weiteren haben wir darüber Kenntnis erlangt, dass am 29.09.2022 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConReal Estate GmbH beim Amtsgericht Hamburg eröffnet wurde. Bei der Gesellschaft handelt es sich um die Muttergesellschaft der Darlehensnehmerin. Wir haben bislang keine belastbaren Informationen über den Grund des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Wir stehen jedoch in Kontakt zu dem Geschäftsführer der ConReal Estate GmbH und nach dessen Auskunft sei der Insolvenzantrag von einem Gläubiger gestellt worden. Er hat uns erläutert, dass er die Absicht habe, die offene Forderung zeitnah zu begleichen und dadurch das vorläufige Insolvenzverfahren zu beenden. In ca. 2-3 Wochen sollten uns weitere Erkenntnisse zu dem vorläufigen Insolvenzverfahren vorliegen.
- Von der Zahlung der Forderung und dem Abwenden des Insolvenzverfahrens hängt im Wesentlichen auch die Möglichkeit auf Fortführung der oben genannten Verhandlungen ab.
- Sobald uns weitere Erkenntnisse zu dem vorläufigen Insolvenzverfahren vorliegen und die Wiederaufnahme der oben genannten Verhandlungen erfolgen können, informieren wir Sie umgehend.
Update vom 23.08.2022
Nachdem wir Sie zuletzt am 05.08.2022 über das Projekt informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Der Investor, welcher ursprünglich die Forderung kaufen wollte, nimmt derzeit Abstand von seinem Angebot. Nun hat er der Darlehensnehmerin ein Kaufpreisangebot für den Kauf des Grundstücks vorgelegt. Die konkreten Modalitäten befinden sich in der Prüfung.
- Darüber hinaus spricht die Darlehensnehmerin aktuell noch mit zwei weiteren Investoren, die einen Forderungskauf prüfen.
Wir selber sind von einem viel kürzeren Verhandlungsablauf ausgegangen und können nachvollziehen, dass auch Sie mit diesen langwierigen Verhandlungen ohne ein bisher finales Ergebnis unzufrieden sind. Bitte beachten Sie, dass unsere oberste Priorität ist, das für Sie finanziell beste Ergebnis zu erzielen.Da die Beteiligten sich derzeit in umfangreichen Verhandlungen befinden, gehen wir davon aus, dass diese nicht vor Mitte September abgeschlossen sein werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, setzen wir Sie unverzüglich in Kenntnis.
Update „Wohnen im Narzissenweg“ vom 05. August 2022
Nachdem wir Sie zuletzt am 02.06.2022 über das Projekt “Wohnen im Narzissenweg” informiert haben, möchten wir Ihnen nun erneut einen aktuellen Stand mitteilen:
- In unserem letzten Update haben wir Ihnen die verschiedenen Szenarien aufgezeigt.
- Aktuell befinden wir uns weiterhin in Verhandlungen mit der Darlehensnehmerin in Bezug auf den Forderungsverkauf sowie die Vollstreckung aus den gestellten Sicherheiten.
- Vertragsentwürfe wurden bereits erstellt und zirkulieren derzeit zur finalen Abstimmung. Darüber hinaus befindet sich der Investor derzeit in Gesprächen mit seiner Bank.
Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, informieren wir Sie umgehend über die weiteren Schritte.
Update „Wohnen im Narzissenweg“ vom 02. Juni 2022
Hier herunterladen
Update „Wohnen im Narzissenweg” - PPM (Laufzeit 15.10.2021) und WIB (Laufzeit 31.01.2022)
Nachdem sich zum Ende des Jahres Unstimmigkeiten mit dem Generalunternehmer (GU) abgezeichnet haben, hat die Darlehensnehmerin einen externen Gutachter eingeschaltet. Dieser hat leider erhebliche Mängel auf der Baustelle festgestellt sowie den Umstand, dass der GU die Gelder in Teilen nicht wie dargestellt verwendet habe.
Aus diesem Grund hat die Darlehensnehmerin den Vertrag mit dem aktuellen GU aus wichtigem Grund fristlos gekündigt. Darüber hinaus hat die Darlehensnehmerin Strafanzeige gestellt und wird weitere Rechtsschritte gegen den GU sowie den Architekten, der die Bautenstandsberichte bestätigt hat, prüfen.Die Darlehensnehmerin hat bereits neue GU-Angebote eingeholt. Sowohl der Umstand, einen angefangenen Bau fertigzustellen, als auch die Tatsachen, dass die Nachfrage nach Handwerkern gerade bundesweit sehr hoch ist und die Baukosten stark gestiegen sind, werden das Projekt voraussichtlich mit erheblichen Mehrkosten belasten.Der neue GU, der für die Fertigstellung der Baustelle engagiert werden soll, hat einen Bauzeitenplan vorgelegt, der aktuell von einer Fertigstellung des Objektes im September ausgeht.
Mögliche Verwertung der Sicherheiten:
Erstrangige Grundschuld: Im Rahmen dieses Projektes wurde eine erstrangige Gesamtgrundschuld zugunsten der Exporo-Projektgesellschaft auf dem Grundstück bzw. den einzelnen Wohnungsgrundbüchern eingetragen. Wie wir Ihnen berichtet haben, sind mittlerweile alle Einheiten verkauft. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, gäbe es gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zwei Handlungsalternativen:1. Wenn die Wohnungseigentümer ihre Abschlagszahlungen gemäß des Bautenstandes gezahlt haben, kann der Grundbuchgläubiger verpflichtet werden die Grundschuld zu löschen; oder2. Die Käufer der Einheiten erhalten ihre bisher geleisteten Abschlagszahlungen von dem Grundbuchgläubiger zurück und der Grundbuchgläubiger kann das Grundstück in die Verwertung geben.Beide Fälle würden nach unserem Verständnis nicht zu einer Rückführung führen, da wir nach unserer derzeitigen Kenntnis davon ausgehen, dass zum einen alle Erwerber ihre Zahlungen gemäß Bautenstand geleistet haben und weitere Zahlungen erst nach Baufortschritt erfolgen und zum anderen aktuell kein Kapital zur Verfügung steht (hierzu wäre ein erneutes Investment ihrerseits erforderlich), um die Käufer zurückzuzahlen. Sodann bestünde auch das Risiko, dass die Verwertung der Grundschuld eines nicht fertiggestellten Baus nicht die erforderlichen Erlöse bringt. Aus diesem Grund halten wir es derzeit nicht für sinnvoll, die Grundschuld fällig zu stellen, was die Vollendung des Bauvorhabens verhindern könnte.
Abtretungsvertrag: Zwischen der Darlehensnehmerin und dem bisherigen GU gibt es einen Darlehensvertrag. Die Forderungen aus diesem Darlehensvertrag haben wir uns kürzlich abtreten lassen. Die Abtretung wurde nun offengelegt, um hierüber weitere Zahlungen für unsere Anleger zu erreichen. Der GU hat das Bestehen der Forderung jedoch gegenüber Exporo bestritten. Ihm wurde von uns eine Frist gesetzt, um die Zahlung zu leisten oder darzulegen dass das Darlehen bereits zurückgeführt wurde und damit erloschen ist. Sollte bis zum Ende der Frist keine plausible Lösung in Sicht sein, beabsichtigen wir hier die Erfolgsaussichten weiterer rechtlicher Schritte, wie Einleitung eines Mahnverfahrens, zu prüfen.
Abstrakte Schuldanerkenntnisse: Die Verwertung aus den abstrakten Schuldanerkenntnissen werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht einleiten. Die Schuldner sind sehr kooperativ und bemühen sich das Projekt zu Ende zu bringen.
Weiteres Vorgehen:
Da das Bauvorhaben mittlerweile verzögert ist, haben die Alterwerber bereits seit geraumer Zeit Anspruch auf Schadenersatz, welcher im notariellen Kaufvertrag geregelt ist. Auch die Einheiten der Neuerwerber, die ab Juli 2021 die Kaufverträge beurkundet haben, sollten vertraglich demnächst übergeben werden und hätten somit ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Die Darlehensnehmerin nimmt derzeit Kontakt zu allen Erwerbern auf, um Vereinbarung zum Schadenersatz zu treffen, damit das Projekt durch diese Kosten bis zur Fertigstellung nach Möglichkeit nicht weiter belastet wird. Sobald es einen Konsens mit allen Erwerbern gibt, soll das Bauprojekt fertiggestellt werden.Wir stehen in engem Austausch mit der Darlehensnehmerin, die sehr kooperativ ist und transparent über den aktuellen Stand sowie weitere Handlungsweisen berichtet.Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine validen Aussagen über die potenzielle Gefahr für einen teilweisen Ausfall des Investments treffen können. Sobald uns wesentliche neue Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie umgehend informieren.
Update „Wohnen im Narzissenweg” - PPM (Laufzeit 15.10.2021) und WIB (Laufzeit 31.01.2022)
Verkaufsstand:
- Mittlerweile sind alle Wohnungen verkauft und die Verträge wurden notariell beurkundet.
Bautenstand:
Haus 1:
- Die Kernbohrungen für die Be- und Entlüftungsanlage werden aktuell vorbereitet und sollen kurzfristig durchgeführt werden. Nach Ausbesserung einiger Stellen am Außenputz kann das Haus 1 dann abgerüstet werden.
- Einige Innenarbeiten wurden bereits durchgeführt, zum Beispiel die Errichtung der Leichtbauwände. Die weiteren Arbeiten sollen parallel zu Haus 2 durchgeführt werden.
Haus 2:
- Die Dachversiegelung soll kurzfristig fertig gestellt werden. Hier gab es Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen. Die technische Abnahme verzögert sich damit um rund zweieinhalb Monate.
- Als vorbereitende Maßnahme für die Erstellung der Außendämmung, beginnen jetzt die Arbeiten für die Tiefgarageneinfahrt. Die Erstellung der Außendämmung kann voraussichtlich nicht mehr vor den Weihnachtsfeiertagen starten und ist aktuell für Anfang Januar geplant.
- Die Arbeiten für die Versorgungsleitungen werden demnächst finalisiert.
- Der Innenausbau beginnt voraussichtlich Mitte Januar.
Verzögerungen:
- Wie wir Ihnen bereits im letzten Update mitgeteilt haben, ist es durch den späteren Verkauf der Einheiten, aufgrund der KfW-Förderung, auch zu einer Verzögerung im Projekt gekommen. Aufgrund der fehlenden Liquidität aus den verspäteten Beurkundungen musste der Bau im Sommer ruhen. Mit den ab Juli beurkundeten Verkäufen konnte dann wieder Liquidität für die Projektgesellschaft generiert werden, sodass die Bautätigkeiten wieder aufgenommen wurden -jedoch nicht in dem Umfang, in welchem sich die Darlehensnehmerin dies gewünscht hätte. Ein weiterer Grund hierfür ist auch die Verfügbarkeit von Handwerkern. Die Nähe zum dem Katastrophengebiet um das Ahrtal erhöht die Nachfrage nach Handwerkern merklich.
- Die ursprüngliche Übergabe an die Erwerber war für Ende Januar 2022 geplant. Leider müssen wir aktuell davon ausgehen, dass das Bauprojekt mit einer Verzögerung von etwa drei bis vier Monaten fertig gestellt wird. Wir sind uns darüber bewusst, dass diese Situation nicht Ihren Erwartungen entspricht. Auch wir haben einen anderen Verlauf erwartet.
- Die Darlehensnehmerin ist sehr bemüht, die Verzögerung so gering wie möglich zu halten und arbeitet mit hoher Priorität an einer positiven Lösung der Situation.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Investment bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung verzinst wird.
- Ende Januar möchten wir erneut auf Sie zukommen, um Ihnen einen Überblick zum Stand der Bautätigkeiten zu geben.
Update “Wohnen im Narzissenweg PPM” (Fälligkeit am 15.10.2021)
- Wie wir Ihnen bereits im letzten Update mitgeteilt haben, befindet sich das Projekt in einem leichten Verzug. Grund hierfür sind zum einen der spätere Verkauf der Einheiten aufgrund der Neuerungen der KfW-Förderungen und zum anderen grundbuchliche Themen, die erst geklärt werden mussten, um die Rechnungen für die ersten Abschlagszahlungen an die neuen Erwerber zu stellen.
- Mittlerweile sind die Grundbuchthemen zum Großteil geklärt, sodass für einen Teil der kürzlich beurkundeten Kaufverträge mittlerweile die Rechnungen gestellt werden konnten und wir nun auf die Eingänge auf dem Kaufpreissammelkonto warten. Bei einigen Einheiten warten wir noch auf die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die für die Kaufpreisfälligkeit nötig ist, sodass auch hier dann die erste Abschlagsrechnung gestellt werden kann.
- Der Bau schreitet derweil weiter voran, sodass der Projektentwickler plant, zum Anfang des nächsten Monats auch die 3. Kaufpreisrate abrufen zu können.
- Bitte rechnen Sie mit einer Verzögerung der Rückzahlung von ca. vier bis sechs Wochen.