Wir haben Sie zuletzt am 25.02.2025 über den aktuellen Stand des Projektes „Technologie-Zentrum“ informiert.
Der Projektentwickler wendet sich heute mit einer Stellungnahme an Sie und erläutert Ihnen den aktuellen Projektstand, auch im Hinblick auf die Rückzahlung Ihrer Investments.
Bezüglich der Genehmigung des Bauantrages befindet sich der Darlehensnehmer in den finalen Abstimmungsgesprächen mit den Behörden und rechnet jetzt in Kürze mit der Erteilung der Baugenehmigung. Hinsichtlich der Vermietung der Flächen und der Vergabe der Bauleistungen haben sich ebenfalls Fortschritte ergeben.
Der Projektentwickler bemüht sich weiterhin um eine Anschlussfinanzierung für das Projekt. Ein konkretes Ergebnis ist in einigen Wochen zu erwarten.
Zur ausführlichen Stellungnahme des Projektentwicklers
Wir stehen weiter im regelmäßigen Austausch mit dem Projektentwickler und informieren Sie, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.
Status
Die Baugenehmigung liegt entgegen den Erwartungen des Projektentwicklers noch immer nicht vor. Zuletzt wurden von Seiten der Behörden Nachforderungen für die Versickerungsflächen auf dem Grundstück gestellt, für die eine Befreiung notwendig ist. Nach Angaben des Projektentwicklers kann nach Klärung dieses Sachverhaltes die Vollständigkeit des Bauantrages bestätigt werden. Die Erteilung der Baugenehmigung wird dann innerhalb von drei Monaten erwartet.
Vermarktung/ Vermietung
Dem Projektentwickler liegen zwei Interessensbekundungen für Anmietung von Flächen im Objekt vor. Zum einen möchte der Betreiber eines Business-Centers eine Fläche von rd. 1.500 qm anmieten. Zum anderen interessiert sich in Forschungsunternehmen für Büro-/Laborflächen in der Größenordnung von rd. 7.000 qm.
Ein ausländischer Investor hat bereits vor längerer Zeit einen Letter-of-intend für den Ankauf des Objektes abgegeben. Der Projektentwickler berichtet, dass das Kaufinteresse weiterhin besteht. Ein weiteres Angebot eines inländischen Unternehmens wurde in Aussicht gestellt.
Exit
Aufgrund des erneuten Zeitverzugs durch die Nachforderungen im Bauantragsverfahren ist absehbar, dass die Rückzahlung Ihrer Investments aus dem Projekt nicht pünktlich erfolgen wird.
Der Projektentwickler arbeitet u.a. an einer Anschlussfinanzierung für die Hochbauphase über ein anderes Kreditinstitut. Gleichzeitig werden die Gespräche mit den potentiellen Kaufinteressenten fortgesetzt.
Voraussetzung für die Finanzierungs- bzw. Kaufbereitschaft ist allerdings ein gesichertes Baurecht.
Wir werden Sie über den Stand des Baugenehmigungsprozesses sowie der Gespräche zur Neustrukturierung der Finanzierung unterrichten.