Nachdem wir Sie am 07.03.2025 zuletzt über das Projekt "Kortumhaus" informiert haben, möchten wir Ihnen heute ein weiteres Update geben.
Das Objekt ist weiterhin vollvermietet. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage gibt es derzeit Mietrückstände. Der Projektentwickler steht hierzu im Austausch mit den Mietern.
Der Kapitaldienst wird weiter bedient.
Das Konzept zur Neuvermietung der Saturn-Flächen wird weiterverfolgt. Saturn prüft parallel die Möglichkeit einer frühzeitigen Untervermietung der Flächen.
Wir stehen weiter im Austausch mit dem Insolvenzverwalter und dem Projektentwickler und informieren Sie, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.
Wir möchten Sie mit dieser E-Mail über das Ergebnis der Abstimmung zu Ihrem Investment Kortumhaus informieren.
An der Abstimmung haben 71,72 % der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen (ungewichtet: 1277 von 1896 Anlegern). Unter Berücksichtigung der Bedingungen für diese Abstimmung ist damit das Abstimmungsergebnis gültig und die Emittentin wird gemäß des Votums agieren.
Entsprechend dieses Votums wird die Emittentin nun die Verlängerung der Anleihe bis zu 31.12.2026 und somit die Fortführung des Projekts zu den bestehenden Anleihe-Konditionen umsetzen.
Heute möchten wir Ihnen weitere Neuigkeiten zu Ihrem Investment Kortumhaus zukommen lassen und Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geben, über den weiteren Verlauf Ihres Investments zu entscheiden.
Wie bereits in den letzten Updates mitgeteilt, wurde über das Vermögen der Darlehensnehmerin das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.
Was bedeutet dies für Ihr Investment?
Ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können keine weiteren Zinsen durch die Emittentin (Exporo Projekt 236 GmbH) bei der Darlehensnehmerin (WI Beteiligungs-Holding GmbH) für Ihr Investment geltend gemacht werden. Im Falle der Eröffnung der Insolvenz, werden wir - geschäftsbesorgend für die Emittentin - die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, da die Darlehensnehmerin selbst jedoch keine Vermögensobjekte hält, ist die Rückführung aus dem Finanzierungsobjekt (Kortumstraße 72 in 44787 Bochum) anzustreben, welches sich im Eigentum der Objektgesellschaft (WI Objektgesellschaft 118 GmbH & Co. KG) befindet.
Die Objektgesellschaft selbst ist weiterhin solvent. Durch zügiges Handeln ist es uns gelungen, die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Finanzierungsobjekt zu erwirken. Dies ermöglicht es uns, bei den Gesprächen zum Objekt und dem weiteren Verlauf Einfluss zu nehmen und dient als wichtige Grundlage für die laufenden Gespräche. Gemeinsam mit den Vertretern der Wohninvest Gruppe, dem für die Darlehensnehmer zuständigen Insolvenzverwalter sowie der finanzierenden Volksbank Dortmund konnten wir ein Konzept entwickeln, das eine Perspektive für die Rückführung der Investitionen eröffnet:
Wie oben bereits dargestellt, ist aber die Grundvoraussetzung der Bank, dass das Projekt von Seiten der Emittentin ebenfalls weiter begleitet wird.
Was bedeutet dies nun für Ihr Investment?
Wir sehen hier zwei Optionen, die wir heute zur Abstimmung stellen möchten. Die Emittentin wird dann entsprechend Ihres Votums handeln:
1. Zustimmung zur Verlängerung der Anleihe bis zum 31.12.2026 und somit Fortführung des Projekts zu den bestehenden Anleihe-Konditionen. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Darlehensnehmerin können keine Zinsen mehr geltend gemacht werden und die Forderungen sowie die Zinsen bis zur Insolvenzeröffnung der Darlehensnehmerin werden zur Insolvenztabelle angemeldet. Der Projektentwickler verhandelt weiterhin die oben genannte Veränderung der Mieterstruktur. Nach erfolgreicher Vollvermietung des Objekts ist der geordnete freie Verkauf des Objektes vorgesehen. Ziel ist der Verkauf des aufgewerteten Objekts und die Rückführung der bestehenden Darlehen.
2. Ablehnung einer Verlängerung der Anleihe Laufzeit bis zum 30.12.2026. Dies hätte zur Folge, dass die Bank ihr gewährtes Darlehen fällig stellt und die Objektgesellschaft ebenfalls eine Insolvenz anmelden muss. Der dann einberufene Insolvenzverwalter würde versuchen, das Objekt im derzeitigen Vermietungsstand im freihändigen Verkaufsprozess zu veräußern. Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht absehbar zu welchem Verkaufspreis die Immobilie veräußert werden kann, da das Objekt über Leerstände verfügt und auch die Restlaufzeit der bestehenden Mietverträge zu kurz ist, um einen attraktiven Preis zu erzielen, der eine Rückzahlung aller Verbindlichkeiten gewährleistet. Sofern kein Käufer im freihändigen Verkaufsprozess gefunden wird, wird die Zwangsversteigerung des Objektes angeordnet. Dieser Prozess kann sich über mehrere Jahre erstrecken und der Ausgang der Zwangsversteigerung ist zum heutigen Zeitpunkt ebenfalls nicht absehbar. Auf Basis der bislang geführten Gespräche sowie der vorliegenden Angebote gehen wir aktuell davon aus, dass im Falle einer Zwangsvollstreckung des Finanzierungsobjekt nach Rückführung der Forderungen der Volksbank keine Mittel mehr zur Rückzahlung aller weiteren Verbindlichkeiten übrig bleiben würden.
Wir bitten daher nunmehr um Ihre Abstimmung zu den beiden aufgeführten Optionen:
1. Ja, ich stimme der Verlängerung der Anleihe bis zum 31.12.2026 und damit meines Investments zu den bestehenden Anleihe-Konditionen zu. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Darlehensnehmerin erlischt mein Anspruch auf weitere Zinsen
2. Nein, ich stimme gegen die Verlängerung der Anleihe und beantrage die Verwertung der vorhandenen Sicherheiten.
Für die Abstimmung gelten die folgenden Bedingungen:
Sie haben vom 17.02.2025 bis 03.03.2025 Zeit unter diesem Link die Abstimmung vorzunehmen:Link: https://exporo.typeform.com/to/HnRmPfMb
Sollte sich kein Votum gem. der o.a. Bedingungen für die Option 1 ergeben, wird der Emittent die Sicherheitenverwertung einleiten.
Nach der Abstimmung werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen und Ihnen das Ergebnis sowie die weitere Vorgehensweise übermitteln.
Wir haben Sie zuletzt am 13.08.2024 über den aktuellen Stand Ihres Investments "Kortumhaus" informiert. Heute möchten wir Ihnen ein Update dazu geben.
Das Gesamtobjekt ist bis auf Restflächen im Untergeschoss voll vermietet. Zuletzt wurde ein Mietvertrag über eine Fläche von 516 m² mit einer Arztpraxis unterzeichnet.
Der Projektentwickler befindet sich aktuell in Gesprächen mit Saturn bezüglich einer Teilrückgabe der noch bis 10/2028 angemieteten Flächen. Ziel ist es, die Saturnflächen im Rahmen einer Gesamtkonzeption zu verkleinern und hierfür entsprechende Ausgleichszahlungen zu generieren. Gleichzeitig soll der Mietpreis je qm erhöht werden.
Bezüglich der hierdurch frei werdenden Flächen werden bereits Gespräche mit potenziellen Nachmietern geführt.
Über das Vermögen der Darlehensnehmerin ist zwischenzeitlich auch das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet worden, bezüglich der Projektgesellschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Insolvenzverfahren anhängig.
Die beantragte Zwangssicherungshypothek konnte auf dem Projektgrundstück eingetragen werden. Das hat den Vorteil, dass wir bei einer Verwertung des Projektgrundstücks, ähnlich wie bei einer Grundschuld, (anteilig) aus dem Erlös berücksichtigt werden, sofern nach Abzug der erstrangigen Gläubiger in Form der finanzierenden Bank noch freie Teile aus dem Erlös vorhanden sind
Der Projektentwickler arbeitet sowohl am Verkauf als auch an einer Umfinanzierung, um die Darlehensrückführung gewährleisten zu können.
Wir stehen weiter im Austausch mit dem Insolvenzverwalter und dem Projektentwickler und informieren Sie, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.
Wir haben Sie zuletzt am 27.05.2024 über den aktuellen Stand Ihres Investments "Kortumhaus" informiert. Heute möchten wir Ihnen ein Update dazu geben.
Das Insolvenzverfahren der Wohninvest Holding GmbH wurde am 29.07.2024 eröffnet. Wir haben die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Über die Vermögen der Darlehensnehmerin und der Projektgesellschaft sind keine Insolvenzverfahren anhängig.
Nach Rücksprache mit dem Projektentwickler sind die Mieteinnahmen des Objekts aktuell ausreichend, um den Kapitaldienst zu decken. Die Finanzierung wird deshalb regulär weitergeführt.
Zur Wahrung der Anlegerinteressen haben wir das von der Projektgesellschaft abgegebene abstrakte Schuldanerkenntnis verwertet und die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Projektgrundstück beantragt.
Wir stehen weiter im Austausch mit dem Insolvenzverwalter und dem Projektentwickler und informieren Sie, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.