Das öffentliche Angebot der Schuldverschreibungen der Exporo Projekt 95 GmbH wurde mit Tagesablauf am 13.03.2020 mit einer Platzierungssumme von 3.053.000 € beendet.
Update vom 10.05.2023
Nachdem wir Sie zuletzt am 08.02.2023 über das Projekt "Wohnen im 1. Bezirk" informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Mit der Verwertung der Sicherheiten haben wir einen österreichischen Rechtsbeistand beauftragt.
- Nachdem dieser ein Schreiben mit der Androhung der Verwertung an die Darlehensnehmerin versendet hat, nahm der Rechtsbeistand der Darlehensnehmerin Kontakt auf und schilderte das weitere Vorgehen zur Rückführung der offenen Forderungen.
- Nach mehreren Abstimmungen mit einem Ansprechpartner der Darlehensnehmerin sowie deren Rechtsbeistand, wurden der Gegenseite Bedingungen mitgeteilt, unter denen wir die Verwertung kurzzeitig aussetzen würden, um der Darlehensnehmerin die Möglichkeit zu geben, den Verkauf eines Drittobjektes zu realisieren, aus dem die Rückführung des Mezzanine-Kapitals erfolgen soll. Folgende Bedingungen wurden dabei formuliert: eine kurzfristige, weitere Teilzahlung in Höhe von mindestens EUR 500.000,-, ein Pfandrecht auf einem Drittobjekt in Höhe von EUR 1.000.000,- sowie die Einreichung belastbarer Unterlagen für den Verkauf des Drittobjektes, aus dem die Rückführung der zur Verfügung gestellten Mittel im Laufe des dritten Quartals erfolgen sollte.
- Nachdem jedoch weder eine Teilzahlung noch die Einreichung belastbarer Unterlagen bis zum 30.04.2023 erfolgt ist, hat unser Rechtsbeistand Ende der letzten Woche einen Exekutionsantrag eingebracht, für den bereits Anfang dieser Woche die Bewilligung erteilt wurde.
- Somit wird nun eine Forderungs- und Fahrnisexekution (Forderungsexekution: Pfändung sämtlicher Forderungen auf die Bezüge der Tätigkeiten als Geschäftsführer, Fahrnisexekution: Pfändung beweglicher Gegenstände) durchgeführt, wobei als Drittschuldner sämtliche Gesellschaften angeführt wurden, in welcher der Schuldner eine Funktion ausübt.
Sobald wir eine Rückmeldung nach der Zustellung der Exekutionsbewilligung erhalten haben und absehen können, wie sich das weitere Verfahren entwickelt, kommen wir erneut auf Sie zu.
Update vom 08.02.2023
Nachdem wir Sie zuletzt am 30.12.2022 über das Projekt “Wohnen im 1. Bezirk” informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Die angekündigte weitere Teilzahlung ist bisher nicht bei uns eingegangen.
- Darüber hinaus ist der Kontakt zum Projektentwickler derzeit schwierig, sodass uns zur Zeit keine belastbaren Informationen bzgl. der angekündigten weiteren Teilzahlung vorliegen.
- Aus diesem Grund werden wir nun die Verwertung aus dem abstrakten Schuldanerkenntnis einleiten.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, kommen wir erneut auf Sie zu.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Darlehen selbstverständlich bis zum Stichtag der tatsächlichen Rückzahlung weiterhin verzinst werden muss. Gemäß der vertraglichen Regelung erhöht sich der Zinssatz für den Verzugszeitraum um 4,0 % p.a.
Update vom 30.12.2022
Nachdem wir Sie zuletzt am 15.12.2022 über das Projekt “Wohnen im 1. Bezirk” informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Die Darlehensnehmerin teilte uns in einem gestrigen Telefonat mit, dass sie derzeit auf die Auszahlung der Zwischenfinanzierung warte. Sobald diese erfolgt sei, wolle sie die finanziellen Mittel unverzüglich an uns weiterleiten.
- Belastbare schriftliche Informationen des Zwischenfinanzierers liegen uns bisher jedoch nicht vor.
- Sollte die angekündigte Teilzahlung nicht kurzfristig erfolgen, würden wir mit der Verwertung der Sicherheiten beginnen. Dies haben wir bisher unterlassen, da die Abstimmungen mit der Darlehensnehmerin in der Vergangenheit kooperativ erfolgt sind und eine Rückzahlung auf diesem Weg nach unseren Erfahrungen deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen würde als durch eine Verwertung der Sicherheiten.
Sobald wir den Zahlungseingang vernommen haben oder aber mit der Verwertung der Sicherheiten beginnen würden, informieren wir Sie umgehend.Bitte beachten Sie, dass Ihr Darlehen selbstverständlich bis zum Stichtag der tatsächlichen Rückzahlung weiterhin verzinst werden muss. Gemäß der vertraglichen Regelung erhöht sich der Zinssatz für den Verzugszeitraum um 4,0 % p.a.
Update vom 15.12.2022
Nachdem wir Sie zuletzt am 07.10.2022 über das Projekt “Wohnen im 1. Bezirk” informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Die Darlehensnehmerin teilte uns mit, dass sie einen Käufer für ein Drittobjekt gewinnen konnte. Das Kaufangebot wurde bereits vom Käufer unterzeichnet. Allerdings konnte er bisher keine Finanzierungsbestätigung oder einen Kapitalnachweis beibringen, sodass der Kaufvertrag bislang nicht final abgewickelt werden konnte.
- Als Alternative hat sich die Darlehensnehmerin um eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bemüht. Sollte der Verkauf des Drittobjektes nicht kurzfristig abgewickelt werden, hat die Darlehensnehmerin zugesagt, zum 31.12.2022 eine weitere Teilzahlung in Höhe der Zwischenfinanzierung zu leisten.
- Der Restbetrag soll laut Aussage der Darlehensnehmerin im Laufe des ersten Quartals 2023 aus dem Verkauf von zwei weiteren Drittobjekten, die die Darlehensnehmerin derzeit im Vertrieb hat, erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Darlehen selbstverständlich bis zum Stichtag der tatsächlichen Rückzahlung weiterhin verzinst werden muss. Gemäß der vertraglichen Regelung erhöht sich der Zinssatz für den Verzugszeitraum um 4,0 % p.a.Sobald uns weitere Informationen vorliegen, kommen wir erneut auf Sie zu.
Update vom 07.10.2022
Nachdem wir Sie zuletzt am 23.09.2022 über das Projekt “Wohnen im 1. Bezirk” informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Die weitere Teilzahlung in Höhe von 800.000,- Euro ist mittlerweile bei uns eingegangen.
- Aufgrund der Teilzahlung einer globalverwahrten Anleihe nimmt der Prozesse im Zusammenhang mit der Zahlstelle für die Auszahlung noch einige Tage in Anspruch. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Zahlung an Sie im Laufe der nächsten Woche erfolgen wird.
- In dem letzten Schreiben der Darlehensnehmerin war eine “ungünstige” Formulierung, die scheinbar zu etwas Verwirrung geführt hat, welche wir gerne erklären möchten: Die Darlehensnehmerin teilte am Ende ihrer Stellungnahme mit, dass “die oben angeführten Beträge keine Verzugszinsen beinhalten”. Selbstverständlich ist die Darlehensnehmerin darüber in Kenntnis, dass die Verzugszinsen in voller Höhe zu leisten sind.
Sobald uns weitere Informationen bezüglich der finalen Rückzahlung vorliegen, halten wir Sie umgehend informiert.
Update vom 23. September 2022
Nachdem wir Sie zuletzt am 04.07.2022 über das Projekt “Wohnen im 1. Bezirk” informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Die Ihnen bereits im letzten Update geschilderte Situation hat sich leider nicht merklich verändert. Aus diesem Grund musste uns die Darlehensnehmerin mitteilen, dass die Rückzahlung zum 30.09.2022 nicht im vollen Umfang erfolgen kann.
- Eine erste Teilzahlung in Höhe von 500.000,- Euro wurde bereits geleistet. Darüber hinaus rechnet die Darlehensnehmerin mit einer weiteren Teilzahlung in Höhe von mindestens 800.000,- Euro zum 30.09.2022. Die Auszahlung dieser beiden Teilzahlungen werden wir umgehend nach Eingang bei uns an das von Ihnen hinterlegte Konto weiterleiten. Mit der Restzahlung der ausstehenden Forderungen rechnet die Darlehensnehmerin bis Ende des Jahres 2022.
- Bereits seit Anfang des Jahres befindet sich die Darlehensnehmerin für das finanzierte Objekt in Verkaufsverhandlungen. Die verschlechterte Gesamtmarktlage führt derzeit zu verhaltenen Reaktionen der Investoren, welche zur Folge haben, dass sich Verkaufsverhandlungen weiterhin als schwieriger gestalten. Davon sind auch weitere Immobilien der Darlehensnehmerin betroffen, die als Fallback-Option genutzt werden sollten. Lesen Sie hierzu bitte auch die Stellungnahme der Darlehensnehmerin.
- Unserer Kenntnis nach ist die Darlehensnehmerin darüber hinaus mit einem Eigenkapitalgeber in Verhandlungen für eine kurzfristige Zwischenfinanzierung, aus der das Mezzaninekapital abgelöst werden könnte.
- Insgesamt ist die Darlehensnehmerin jedoch weiterhin zuversichtlich, dass eine der genannten Lösungen dazu führt, die Finanzierung bis spätestens Ende des Jahres 2022 abzulösen.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, kommen wir erneut auf Sie zu.
Update vom 04. Juli 2022
Nachdem wir Sie zuletzt am 01.04.2022 über das Projekt “Wohnen im 1. Bezirk” informiert haben, möchten wir Ihnen heute einen aktuellen Stand mitteilen:
- Die Darlehensnehmerin teilte uns zum Verkauf des finanzierten Projektes mit, dass der bereits eingeleitete Verkauf an einen bulgarischen Investor weitere Zeit in Anspruch nähme. Grund hierfür sei eine Verzögerung der Kaufprüfungsmodalitäten aufgrund des denkmalgeschützten Status des Objektes, mit dem der Käufer offenbar nicht vertraut sei. Die Darlehensnehmerin rechnet jedoch mit einem Abschluss des Kaufvertrages bis ca. Ende August 2022.
- Darüber hinaus könnten auch Rückzahlungen aus weiteren Verkäufen innerhalb der Unternehmensgruppe für die Ablösung des Darlehens genutzt werden. Jedoch kommt es auch hier derzeit zu Verzögerungen der Verkäufe. Hierzu teilte uns die Darlehensnehmerin mit: “Infolge des Krieges in der Ukraine und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Konsequenzen, vor allem die gegen Staatsbürger aus der Russischen Föderation gerichteten Sanktionen, konnte der Verkauf unserer Luxuswohnungen nicht wie zeitlich vorgesehen bewerkstelligt werden. Durch Wegfall der kaufkräftigsten Nachfrage aus dem russischen Raum, die seit Jahren die Dynamik am Wiener Immobilienmarkt bestimmt, ist gerade im Luxussegment des Marktes eine Flaute eingetreten.”
- Trotz der derzeitig schwierigen Umstände geht die Darlehensnehmerin weiterhin davon aus, dass die Rückführung des Darlehens fristgerecht zum 30.09.2022 erfolgen wird.
Sobald uns ein neuer Kenntnisstand vorliegt, kommen wir umgehend auf Sie zu.