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Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem der Exporo Gruppe

Die Einhaltung von Verordnungen, Gesetzen, Regeln und interner Vorgaben, z.B. Unternehmesrichtlinien und des unternehmensbezogenen Verhaltsenskodex, sowie korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Exporo Gruppe höchste Priorität. Nur durch gesetzeskonformes Verhalten schützen wir die Interessen unserer Unternehmensgruppe, unserer Mitarbeiter, Anleger wie auch unserer Geschäftspartner. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist es wichtig, von potenziellen Regelverstößen Kenntnis zu erhalten und diese abzustellen. Hierfür bietet das Hinweisgebersystem der Exporo Gruppe Mitarbeitern, Anlegern, Geschäftspartnern sowie sonstigen Dritten die Möglichkeit, sachdienliche Informationen wie Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitern der Exporo Gruppe zu melden.

Das Hinweisgebersystem ist zweisprachig, in deutscher wie in englischer Sprache, verfügbar und bietet größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene.

Wir werden jeden Hinweis konsequent und unter Einhaltung von höchster Vertraulichkeit prüfen. Nach einer sorgfältig durchgeführten Prüfung des Hinweises sowie dem Vorliegen eines konkreten Verdachts auf einen Gesetzes-/Regelverstoß wird eine Ermittlung vertieft. Die sachdienlichen Hinweise und die zur Verfügung gestellten Informationen des Hinweisgebers werden in einem stets fairen Prozess bearbeitet.

Meldungen

Wir bitten Sie um Achtsamkeit, Aufmerksamkeit, und die Bereitschaft, bei Erkenntnissen zu Regel- und/oder Gesetzesverstößen durch Mitarbeiter der Exporo Gruppe uns zu informieren.

Es können über das online-basierte System konkrete Hinweise sowie weitere relevante Informationen vertraulich gemeldet werden. Beispiele für mögliche Verstöße wären u.a. solche gegen den öffentlich einsehbaren, unternehmenseigenen Verhaltenskodex, Diebstahl, gegen das Kartellrecht, Korruption, Diskriminierung, Verletzung von Menschenrechten. Informationen sowie sachdienliche Hinweise können von Mitarbeitern, Anlegern, Geschäftspartnern sowie sonstigen Dritten abgegeben werden.

Damit eine zielführende Bearbeitung, die Durchführung von möglichen detaillierten Ermittlungstätigkeiten sowie entsprechenden Untersuchungen aufgenommen werden können, kann ein aktiver Austausch mit den Hinweisgebern erforderlich werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Meldung die nachfolgenden Fragen möglichst konkret beantworten, um eine effiziente Bearbeitung Ihres Hinweises sicherzustellen:

Was? – Was ist genau passiert/vorgefallen? (Sachverhalt)

Wer? – Wer ist genau von dieser Angelegenheit/diesem Ereignis betroffen

Wie? – Wie ist es passiert, ggf. häufiger?

Wann? – Wann hat sich der von Ihnen geschilderte Vorfall ereignet?

Wo? – Wo an welchem Ort und in welchem Land hat sich der Sachverhalt ereignet?

Weitere Kontaktmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten

Hinweise können Sie uns darüber hinaus auch per E-Mail an compliance@exporo.com zusenden oder postalisch an:

Exporo AG / EPH Investment GmbH

Compliance
Am Sandtorkai 70
20457 Hamburg

Bitte beachten Sie, dass auf diesen Wegen unter Umständen die Anonymität nicht gewahrt ist. Verantwortlich für die Bearbeitung von Hinweisen ist die Compliance Abteilung der Exporo Gruppe.

Zum Hinweisgebersystem

Externe Meldestellen

  • Bundesjustizamt
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Bundeskartellamt
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