Exporo Hinweisgebersystem

Eine zwingende Einhaltung von Verordnungen, Gesetzen, Regeln und der internen Vorgaben z.B. in Form des unternehmensbezogenen Verhaltsenskodex genießt auch bei Exporo in der gesamten Exporo Gruppe höchste Priorität. Nur wenn wir uns stets gesetzeskonform, unbescholten, unbestechlich und moralisch einwandfrei verhalten, schützen wir die Interessen unserer Unternehmensgruppe, unserer Mitarbeiter, Anleger wie auch unserer Geschäftspartner. Das Exporo Hinweisgebersystem ist im regulatorischen Angebot für Mitarbeiter, Anleger, Kunden, Geschäftspartner sowie sonstigen Dritten erforderlich und nimmt konkrete Anhaltspunkte, sachdienliche Informationen wie Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitern der Exporo Gruppe entgegen.

Wir rufen deshalb zu Achtsamkeit, Aufmerksamkeit, Bereitschaft bei Ihnen auf, bei Erkenntnissen auf Regel- und/oder Gesetzesverstößen durch tätige Mitarbeiter der Exporo Gruppe uns zu informieren. Das Hinweisgebersystem ist zweisprachig, in deutscher wie in englischer Sprache, verfügbar. Es können über dieses System konkrete Hinweise sowie relevante Informationen, stets vertraulich gemeldet werden. Beispiele für mögliche Verstöße wären u.a. gegen den öffentlich einsehbaren, verfügbaren unternehmenseigenen Verhaltenskodex, Diebstahl, gegen das Kartellrecht, Korruption, Diskriminierung, der Verletzung von Menschenrechten. Informationen sowie sachdienliche Hinweise können von den folgenden Personen (Mitarbeiter, Kunden, Vertragspartner, Anleger, Geschäftspartner) oder sonstige Dritte abgegeben werden.

Die Exporo Gruppe gewährleistet mit dem Einsatz des Exporo Hinweisgebersystems einen größtmöglichen Schutz für Betroffene sowie gegenüber den Hinweisgebern. Erst nach einer sorgfältig durchgeführten Prüfung des Hinweises sowie dem Vorliegen konkreter für einen Gesetzes-/Regelverstoß vorliegender Fakten wird eine Ermittlung eingeleitet. Die sachdienlichen Hinweise und die zur Verfügung gestellten Informationen des Hinweisgebers werden in einem stets vertraulichen wie fairen Prozess bearbeitet.

Damit eine zielführende Bearbeitung, die Durchführung von möglichen detaillierten Ermittlungstätigkeiten sowie entsprechenden Untersuchungen aufgenommen werden können, kann ein aktiver Austausch mit den Hinweisgebern erforderlich werden.

Die Übersicht der folgenden Fragestellungen hat im Rahmen Ihrer Hinweisgebung eine besondere Bedeutung, um auch einer zielführenden Bearbeitung mit beizutragen.

Was? – Was ist genau passiert/vorgefallen? (Sachverhalt)

Wer? – Wer ist genau von dieser Angelegenheit/diesem Ereignis betroffen

Wie? – Wie ist es passiert, ggf. häufiger?

Wann? – Wann hat sich der von Ihnen geschilderte Vorfall ereignet?

Wo? – Wo an welchem Ort und in welchem Land hat sich der Sachverhalt ereignet?

Zugang zum Exporo Hinweisgebersystem
Hier Meldung abgeben

Für den möglichen Fall, dass es sich bei Ihnen / bei Ihrem Anliegen nicht um einen Hinweis auf ein konkretes Fehlverhalten eines Mitarbeiters, sondern um eine Beschwerde handelt, richten Sie diese bitte an die folgenden E-Mailadressen:

info@exporo.com (Exporo AG)

investment@exporo.com (Exporo Investment GmbH)

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