IDW-S4 Gutachten

Geschlossene Fonds sind für Anleger auf Anhieb nicht leicht zu verstehen, und ihre Besonderheiten sind nicht immer, wie es bei anderen Anlagearten der Fall sein kann, selbsterklärend. Anleger, die in geschlossene Fonds investieren wollen, haben neben dem Verkaufsprospekt bei den meisten Produkten auch die Möglichkeit, sich über das sogenannte IDW-S4 Gutachten zu informieren. Der Blick auf diese Informationen wird Anlegern empfohlen. Der Verkaufsprospekt allein kann für die jeweilige Kapitalanlage bzw. den jeweiligen geschlossenen Fonds werben und einen Überblick bieten. Eine genauere Aussagekraft hat jedoch unter dem Strich das IDW-S4 Gutachten zum Verkaufsprospekt und dem geschlossenen Fonds.

Was ist ein IDW-S4 Gutachten?

Die Bezeichnung IDW ist die Abkürzung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., welcher die Gutachten zu geschlossenen Fonds und deren Verkaufsprospekten erstellt. Die Zulassung geschlossener Fonds erfolgt in Deutschland über die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vor der Zulassung eines Fonds prüft sie lediglich, ob die Angaben, die im Verkaufsprospekt stehen, vollständig sind. Die Zulassung eines geschlossenen Fonds durch die BaFin sagt damit nichts darüber aus, ob der Fonds zukunftsträchtig ist, und Gewinne damit realisiert werden können

Die Prospektprüfungen im Falle eines IDW-S4 Gutachtens gehen hingegen einen Schritt weiter. Die Prüfer des IDW schauen sich nicht nur an, ob alle Angaben im Verkaufsprospekt passen, so wie es die BaFin vor der Zulassung des Fonds macht, sondern sehen sich nach bestimmten Standards, den S4, den Verkaufsprospekt des geschlossenen Fonds an. Die Inhalte werden nicht nur formal. sondern inhaltlich und qualitativ geprüft, und zwar stets aus Sicht der Anleger.

Wann muss ein IDW-S4 Gutachten erstellt werden?

Das Gutachten des IDW, das anhand des S4 Standard erstellt wird, ist nicht immer auf freiwilliger Basis. Zwar sieht der Gesetzgeber dies nicht vor, da ihm die Bestätigung der Vollständigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt durch die BaFin reicht. Will ein geschlossenes Investmentvermögen bzw. Investmentfonds jedoch bestimmten Verbänden angehören, wie es beim Verband Geschlossene Fonds e.V. der Fall ist, ist ein IDW-S4 Gutachten zwingend erforderlich.

Was sagt das IDW-S4 Gutachten über einen geschlossenen Fonds aus?

Inzwischen ist das IDW-S4 Gutachten für einige Anbieter geschlossener Fonds nicht nur ein "notwendiges Übel", um in einen Verband wie den VGV aufgenommen zu werden, sondern sie werben auch mit dem Gutachten. Dieses soll zeigen, dass der angebotene Fonds den höchsten Qualitätsmerkmalen entspricht, indem es den Prospektprüfungen des IDW standgehalten hat.

So viele Aussagen das IDW-S4 Gutachten über den Verkaufsprospekt, seine Schlüssigkeit und seine Qualität machen kann, so wenig sagt es letztlich über die Anlagequalität aus, da nur der Verkaufsprospekt, nicht aber das geschlossene Investmentvermögen selbst unter die Lupe genommen wird. Der IDW prüft mit dem S4 Gutachten nur, ob die Angaben, welche der Emittent im Verkaufsprospekt gemacht hat, dem Anleger auch den passenden Eindruck von dem angebotenen Fonds wiedergeben. Dabei geht es darum, dass der Anleger durch das Verkaufsprospekt des geschlossenen Fonds all die Informationen erhält, die für die Entscheidung für (oder gegen) diese Kapitalanlage wichtig sind. Ein Verkaufsprospekt mit einem IDW-S4 Gutachten soll den Anleger in die Lage versetzen, den Prospekt zu verstehen. Eine Aussage darüber hinaus, wie gut ein geschlossener Fonds ist, welche Chancen er den Anbietern wirklich bietet, kann auch ein solches IDW-S4 Gutachten nicht bieten.

Dennoch sollten Anleger vor der Investition in einen geschlossenen Fonds prüfen, ob dafür ein IDW-S4 Gutachten vorliegt und es gegebenenfalls nutzen. Letztlich ergibt das IDW-S4 Gutachten mehr Informationen als der Verkaufsprospekt allein aufzeigen kann.

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